Vorläufigen Bescheid erhalten - JC will "gewerblichen Handel" prüfen

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SchneeFrauchen

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Hallo ihr Lieben,

nach gefühlt ewigem Zittern und Warten habe ich eben endlichen meinen WBA aus dem Briefkasten gefischt.
Leider ist dieser aber nur vorläufig.

Kurze Vorgeschichte:
Ich hatte am 26.01. pünktlich meinen WBA gestellt. Aus Geldknappheit hatte ich ein paar Dinge verkauft ( keinen Gewinn erziehlt ), vom 01.10. - 08.01. waren das 17 Dinge. Diese wurden, wie es der "nette" Vertretungs - SB wollte, mit Paypal - Kontoauszügen u einer tabellarischen Übersicht von mir nachgewiesen.

So, nach einem gewissen Hin und Her kam eben der Bescheid: Vorläufige Bewilligung für 6 Monate
Vorläufig deshalb, weil diese 17 Transaktionen in gut 3 Monaten ( ca. 150€ ) auf einen gewerblichen Handel schließen lassen ( meint Vertretungs - SB ).

Sooo.... u nun komme ich zu dem Teil im Bescheid, den ich ehrlich gesagt gar nicht verstehe. Ich habe entsspr. Teil mal als Bild angehängt.

Was ich verstehe, er will weitere Nachweise für die Verkäufe. Aber wie soll ich das bei Privatverkäufen belegen?
Ich habe weder Rechnungen von Jahre alten Sachen ( überwiegend Kerzen ), noch habe ich den Käufern Rechnungen dafür ausgestellt :doh::icon_evil:
U dass ich mir von jedem Käufer ne schriftliche Bestätigung schicken lasse... Na ich denke nich. Am besten noch schön mit Adresse u Telefon oder wie...?!

Der zweite Punkt, den ich nicht verstehe ist unten der fett gedruckte Teil. Soll ich etwa für das gesamte kommende halbe Jahr Auszüge einreichen oder "nur" bei Verkäufen?

Ich hoffe mir kann einer erstmal erklären was der Typ überhaupt genau von mir will. U dann wäre ich dankbar über Tips, wie ich dagegen vorgehen soll bzw. ob ich das überhaupt kann.

Edit: Jaaa ich weiß, man unterlässt eigentlich private Verkäufe. Ich habe das Geld aber dringend benötigt und nicht aus Langeweile Sachen aus meinem Privatbesitz verkauft.
 

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Du hast einen vorläufigen BESCHEID erhalten und bist damit nicht einverstanden. So lese ich Deinen Threat.

.

Das ist nicht Berettas Thread :icon_evil: Es scheint, Du hast noch nicht genug Kaffee getrunken ? Dein anderer "Ratschlag" wo Du Ü-Antrag §44 empfahlst im Nachbar Thread, war übrigens auch falsch...:doh:
 
Hallo ihr Lieben,

nach gefühlt ewigem Zittern und Warten habe ich eben endlichen meinen WBA aus dem Briefkasten gefischt.
Leider ist dieser aber nur vorläufig.
...
Vorläufige Bewilligung für 6 Monate
Vorläufig deshalb, weil diese 17 Transaktionen in gut 3 Monaten ( ca. 150€ ) auf einen gewerblichen Handel schließen lassen ( meint Vertretungs - SB ).

...Was ich verstehe, er will weitere Nachweise für die Verkäufe. Aber wie soll ich das bei Privatverkäufen belegen?
I...tz verkauft.

Wenn ich in meinem Browser nach oben scrolle komme ich auf diesen Anfangs Threat und hier geht es um eine vorläufige Bewilligung und Anforderung von Unterlagen nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes....

Wo liege ich jetzt falsch, wenn ich sage, KEINEN Widerspruch und KEINE unrelevante Meinungsäußerung gegenüber dem SB , weil beides Unsinn ist?
 
Ganeu, das habe ich gelesen und beantwortet....
wo liest du denn rum? Ist doch alles längst durchgekaut! Und das ist nicht mein Thread:cheer2:

Bitte lies den ganzen Thread nochmal von Anfang an genau:icon_pause:

Wo liege ich jetzt falsch, wenn ich sage, KEINEN Widerspruch und KEINE unrelevante Meinungsäußerung gegenüber dem SB , weil beides Unsinn ist?
Weil das überhaupt nicht (mehr) zur Debatte steht! Bitte lies den ganzen Thread nochmal von Anfang an genau:icon_pause:
 
I
Sofern Herr B. weiterhin auf der Aussage beharrt, ich würde einen gewerblichen Handel betreiben, möge er dies bitte im Rahmen der Amtshilfe auf dem üblichen Weg klären lassen und nicht über Bescheinigungen von privaten Käufern.

Warum soll man JC auf Amtshilfe aufmerksam machen ? Außerdem je nachdem wenn beim FA einer schlechte Laune hat, könntest Du von denen auch noch Post bekommen. .. Bei mir zB. wäre das kein Thema da ich Gewerbe angemeldet habe und immer meine Einnahmen beim FA per EÜR / EK St. Erklärung angebe. Aber das ist bei Dir anscheinend nicht der Fall. Das nur zur Vorsicht. Insges. ist das FA wesentlich korrekter in der Bearbeitung als zB. JC , aber wie gesagt...wenn das dort ein nicht so toller MA in die Hände bekommt.....:icon_stop:

Außerdem, an wen soll das Ersuchen gerichtet werden ? Hier käme nur FA in Frage, weiß das FA denn über Deine Verkäufe Bescheid ? Wenn nicht, welche Auskunft auf das Ersuchen könnte es geben ? Nur, das ihm nichts bekannt ist - aber nun durch Hinweis JC ist FA ja etwas bekannt....
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war ein sehr lehrreicher Schlagabtausch aus dem ich viel mitgenommen habe.
Besonders den Part mit der gesondert-zusätzlichen Antragstellung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
Deshalb gibt es ja die Möglichkeit vorläufige Bescheide nach § 328 Abs. 2 SGB III in endgültige Bescheide umwandeln zu lassen.
Allerdings benötigt dies einen erneuten Antrag seitens des Betroffenen. [...]
Bislang hatte ich darauf gebaut, daß die Umwandlung automatisch passiere und wunderte mich, weshalb NICHT.
[...] Wenn Du allerdings eine unrelevante Meinungsäußerung an Deinen SB schicken möchtest, dann tue es. Viel Spass, [...]
Ergänzung:
Mit Spaß hat das weniger zu tun wenn zeitgleich einer der bekannt intelligent verfaßten EGV -Vorschläge zur Unterschrift vorliegt.
"Kunden" werden unter statthaft klingenden Vorwänden zur EGV -Verhandlung vorgeladen - selbst wenn noch GAR kein WBA -Bescheid vorliegt.
Bitte auch darauf achten.
Mit dem Argument:
"Solange kein Bescheid vorliegt, KANN ich doch gar nicht unterzeichnen" :biggrin:
wurde schon manch schleppender Antragsvorgang beschleunigt.
Sollte nur ein vorläufiger Bescheid eintrudeln, kann der mit (m)einer - zugegeben, unmaßgeblichen - Äußerung kritisiert werden
, daß eine Unterschrift von mir erst ins Auge gefaßt werden könne, sobald VERBINDLICHKEIT durch einen endgültigen Bescheid hergestellt sei.
So wie es sich mir darstelle:
Bis DAS nicht in trockenen Tüchern ist, sei doch noch alles in der Schwebe.
Mit dem Nicht-Festlegen seitens des JC könne doch jederzeit alles was derzeit innen liegt, mutwillig nach außen gedreht werden.
Oder sehe ich das falsch?

SB möge die Nummer 08/15 aus der Leistungsabteilung kontaktieren, die sowas raus schickt und die Zwickmühle bitte selbst auflösen.
Das Gesicht des SB ...
Unvergessen.
 
Bislang hatte ich darauf gebaut, daß die Umwandlung automatisch passiere und wunderte mich, weshalb NICHT.

Ich glaube, sollten sich keine Änderungen in Einnahmen etc. während fraglichen BWA ergeben haben, werden vorl. Bescheide nach 1 Jahr zu einem abschließendem. Das ist aber selten der Fall, weswegen ich oben auf die große Gefahr solcher Bescheide hinwies. Nach zb. 2 Jahren könnnten Forderungen zu offenen Bescheiden eintrudeln....
 
Warum soll man JC auf Amtshilfe aufmerksam machen ?
Die Geschäftsleitung des JC sowie das BMAS wissen schon selber ganz genau was Amtshilfe ist, darauf braucht man die nicht aufmerksam machen. Mit dieser Aufforderung wird gesagt, dass das JC hier seine Kompetenzen überschreitet, denn für solche ungerechtfertigten Unterstellungen sind andere Ämter zuständig. Zudem dokumentiert man damit, dass man "im Bilde" ist und sich nicht von jedem dahergelaufenen SBchen schikanieren und bedrohen lässt.

Darüberhinaus finde es jetzt auch nicht sonderlich hilfreich, der TE überflüssige Angst einzujagen oder was bezweckst du mit deinem Hinweis auf dein "Gewerbe"?

Die TE hat schlicht ausgemistet und ein wenig alten Hausrat veräußert. Stichwort VERMÖGENSUMWANDLUNG (ist übrigens ein geläufiger Begriff im SGB ). Und bei den benannten Beträgen in dem genannten Zeitraum steht wohl kaum eine "Gewerbeanmeldung" an.

Das ist doch oben alles bereits lang und breit eruiert worden?
 
Ich riet nur zur Vorsicht, weiter nichts. Denn FA will ja auch gerne Steuern haben. Verschenken tun die auch nichts. Es stimmt auch dass dafür kein Gewerbe nötig ist, aber das FA würde das trotzdem prüfen und ggfalls. die TE anschreiben. Das wollte ich sagen...ich habe Gewerbe schon seit 2013 und mich auch mti Steuerrecht befasst, das kann man auch nicht einfach auf die leichte Schulter nehmen.. aber jeder wie er will.

Warten wir es ab, wahrscheinlich wird nichts passieren bzgl. Amtshilfe.
 
Außerdem, an wen soll das Ersuchen gerichtet werden ? H
GF des JC +BMAS . Steht ebenfalls bereits längst oben. Bitte den gesamten Thread nochmal ganz genau lesen:blink:

Ich beiss gleich in die Keramik
Denn FA will ja auch gerne Steuern haben. Verschenken tun die auch nichts.
Steuern??? Die benannten Beträge sind erstens "gedeckt" wegen Unwesentlichheit und last but not least geht es hier um VERMÖGENSUMWANDLUNG! Das ist eine völlig andere Baustelle und hat nichts mit Einkommen, Steuern oder Gewerbe zu tun!

Es stimmt auch dass dafür kein Gewerbe nötig ist, aber das FA würde das trotzdem prüfen und ggfalls. die TE anschreiben.
Wegen den paar Piepen - die zudem kein EINKOMMEN sind sondern VERMÖGENSUMWANDLUNG? Ausserdem: so what?? Dann sollen sie es halt tun, wenn sie keine anderen Sorgen haben. Wo ist das Problem?

Das wollte ich sagen...ich habe Gewerbe schon seit 2013 und mich auch mti Steuerrecht befasst, das kann man auch nicht einfach auf die leichte Schulter nehmen.. aber jeder wie er will.
Du willst es anscheinend immer noch nicht verstehen: da gibt es nichts zu "wollen". Weil es hier weder ein Gewerbe noch ein zu versteuerndes Einkommen gibt.

Warten wir es ab, wahrscheinlich wird nichts passieren bzgl. Amtshilfe.
Mal anders gefragt: was könnte denn da deiner Meinung nach "passieren"?:popcorn:
 
Zuletzt bearbeitet:
GF des JC +BMAS . Steht ebenfalls bereits längst oben. Bitte den gesamten Thread nochmal ganz genau lesen:blink:

Ich meinte die Amtshilfe ? Wenn TE KEIN Gewerbe hat, wer wäre dafür zuständig ? FA oder GA ? Nur die beiden fallen mir ein...aber da TE KEIN Gewerbe hat, haben diese Ämter ja auch nichts worüber sie Auskunft der Amtshilfe geben könnte, oder?:icon_hihi: Sie könnten nur ggfalls (! das ist keine Angestmacherei sondern eine entfernte Möglichkeit!) auf die Verkäufe der TE aufmerksam werden.. aber ok, das wird nicht passieren vermutlich also lassen wir das Thema.

Edit und insbes. wenn man JC sogar noch selber eine "Erlaubnis" der Amtshilfe gibt, so wie das Schreiben klingt, denn diese ist normalerweise nur bei sehr begründeten Verdacht möglich. Das scheint hier nicht vorzuliegen. Also dürfte JC eigentlich gar nicht FA o. GA um Amtshilfe bitten.
 
Ich meinte die Amtshilfe ? Wenn TE KEIN Gewerbe hat, wer wäre dafür zuständig ? FA oder GA ?
Das kann uns doch wurscht sein. Das können die im Rahmen ihrer Ämtereigenschaft unter sich ausklamüsern. Jedenfalls ist das JOBCENTER dafür nicht zuständig, und nur darauf kommt es an.

Edit und insbes. wenn man JC sogar noch selber eine "Erlaubnis" der Amtshilfe gibt, so wie das Schreiben klingt, denn diese ist normalerweise nur bei sehr begründeten Verdacht möglich. Das scheint hier nicht vorzuliegen. Also dürfte JC eigentlich gar nicht FA o. GA um Amtshilfe bitten.
Dafür brauchen die doch nicht "unsere Erlaubnis":icon_evil: der Satz steht drin, damit die wissen, dass man sich nicht einschüchtern lässt - steht auch schon oben:censored:
 
Ich würde dann empfehlen, mal sog. Handlungsanleitungen BA zu Gewerbetreibenden in ALG2 Bezug zu lesen. Diese wohl (leider) vielleicht (ohne Angstmacherei!) auch für Leute gelten könnten die KEIN Gewerbe angemeldet haben, aber die potentiell "verdächtigt" werden (könnten das ist NICHT Angstmacherei aber eine entfernte Möglichkeit!!) "eigentlich" ein Gewerbe zu haben...das war es zu dem Thema von mir..

Ich bin sogar so weit gegangen und habe mich beim FA erkundigt, ob JC ev. eine Anfrage zu mir gestellt hätte...und ich hatte auch tatsächlich eine Buchung über knapp 50,00 vergessen in St.Erklärung, ich hatte diese dann nach gemeldet. Wie erwähnt, jeder kann auch das FA/GA auf die leichte Schulter nehmen, wie er/sie möchte. Ich mache das aber nicht.

Nochmal, es wird zu 99,9% nichts passieren, daher war mein Geschreibsel wohl überflüssig, ich werde in Zukunft davon absehen, auf "entfernte" Möglichkeiten hin zu weisen und entschuldige mich dafür. Aber was denkt ihr, wie froh ich bin nicht auch noch vom FA Post zu bekommen, weil ich - wie JC anscheinend unterstellt - irgendwas nicht angegeben oder nicht abgegeben hätte....(was ich zum Glück nachweislich hatte und Widerspruchsverfahren dazu läuft schon nun 3 Monate!)...:icon_evil:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal, es wird zu 99,9% nichts passieren, daher war mein Geschreibsel wohl überflüssig, ich werde in Zukunft davon absehen, auf "entfernte" Möglichkeiten hin zu weisen und entschuldige mich dafür.
Ja "beleidigt spielen" brauchst du jetzt auch nicht:icon_hihi: die Debatte ist ja durchaus interessant, nur hier halt meiner Empfindung nach in diesem Hilfethread ein wenig fehl am Platz - wenn hier jemand eh schon Panik schiebt. Mach doch einfach dafür einen eigenen Thread auf. Und vielleicht lieg ich ja auch daneben, dann entschuldige ich mich ebenfalls.
 
Du hast Recht, habe grade mal gegoogelt:

Für die Einstufung als gewerblicher Händler, speziell für getätigte Verkäufe über ibääh, muss man daher die Rechtsprechung der letzten Jahre betrachten, die diese Frage zahlreich beurteilten. Eine konkrete Tendenz lässt sich jedoch nicht entnehmen, da die Gerichte unterschiedliche Indizien heranziehen. So kommt es einigen Gerichten auf die Anzahl der bei ibääh eingestellten Angebote, die Anzahl der Verkäufe oder die Anzahl der abgegebenen Bewertungen an.

Zu nennen wäre beispielsweise eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, in welchem 129 Bewertungen innerhalb von 6 Monaten auf ibääh ein Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit seien (Urteil vom 21.08.2012, Az.: I-4 U 114/12). Dies gilt besonders, wenn die verkauften Artikel aus einer Produktgruppe stammen. Weit unten setzte hinsichtlich der Anzahl der getätigten Verkäufe das Landgericht Berlin an, das schon bei 39 Verkäufen eine Unternehmereigenschaft bejahte (Urteil vom 09.11.2001, Az.: 103 U 149/01).

Andere Gerichte stellen auf das angebotene Warensortiment ab. So kann die Auflösung einer privaten Sammlung oder der Verkauf eines geerbten Hausstandes, auch wenn die Verkaufszahlen einen dreistelligen Bereich erreichen, nicht immer als gewerblich eingestuft werden. Hingegen waren 40 Verkäufe von teilweise gleichartigen Waren und ein angebotener Versand ins Ausland Grund zur Annahme der Unternehmereigenschaft (Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 28.06.2007, Az.: 4 U 210/06).

Auch der Status des Verkäufers als „PowerSeller” bei ibääh kann maßgeblich für die gewerbliche Tätigkeit sein (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 21.03.2007, Az.: 6 W 27/07).

Quelle:
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/12242-ibääh-gewerblicher-handel.html

Davon ist TE ja weit entfernt, nein es stimmt, Du hast Recht - meine Besorgnis war fehl am Platze....muss mich im Forum erst wieder einfinden. Wg . meinen JC Ärger war ich auch tlw. etwas paranoid... bzw. gesundheitlich geschädigt. Es wird nicht wieder vorkommen. Aber diese Handlungsanweisungen von denen ich oben schrieb, sind schon starker Tobak. Ich persönlich würde daher sowohl von einem Gewerbe als auch vielen Verkäufen im ALG2 Bezug abraten....

Zum Glück gibt es ja inzwischen 2-3 gute Urteile bzgl. offenen Bescheiden und Rückforderungen daraus. Oben hatte ich ja dieses vom SG Dresden verlinkt.Hoffen wir ein höheres Gericht entscheidet genau so.

HINWEIS: Wenn ein Mod es will, können meine Beiträge hier im Thread gelöscht werden, ich erkenne an, dass ich pot. jemanden unbegründet Angst machte...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ganz ehrlich, ich hatte mir gestern dann doch schon ganz schön Sorgen gemacht, denn das FA will ich natürlich nich auch noch an den Hacken haben.

Ich werde jetzt also, so wie besprochen, morgen die Schreiben versenden ( ich werde "im Rahmen der Amtshilfe" nur raus streichen ) u dann abwarten was passiert. Da die es bei uns nich so mit Fristen haben, denke ich aber mal nicht, dass in 10 Tagen ne Antwort da is.

Ich werde mein PayPal Konto schließen u, sofern ich was verkaufen muss, es über Verwandte abwickeln.
 
@SchneeFrauchen, warum hast du denn das von u.a. mir vorgeschlagene Schreiben nicht schon längst rausgeschickt??

Warum hast du denn Angst vorm FA?? Da haben die Kerle hier ja ganze Arbeit geleistet? Oder wie) Wenn du diesbezüglich "etwas zu verbergen" hättest, würde ich das ja einsehen. Aber so erschien mir das nicht, als wir miteinander geschrieben haben.

-> Lügst du uns/mich etwa hier die ganze Zeit an?
Ich werde jetzt also, so wie besprochen, morgen die Schreiben versenden ( ich werde "im Rahmen der Amtshilfe" nur raus streichen ) u dann abwarten was passiert.
nö my dear, von wegen morgen haben wir nix besprochen. Du kannst es natürlich auch alles bis zum Sanktnimmerleinstag rauszögern. Abgesehen davon kann ich mich nicht daran erinnern, irgendwas von Löschen mit dir vereinbart zu haben:icon_evil:.

Egal, mach was du willst und einen guten Weg wünsch ich dir:icon_pause:
 
@Schneefrau, lass Dich nicht einschüchtern. Dein Threat ist gerademal 2 Tage alt und davon war einer noch Samstag und heute ist Sonntag. Selbst wenn Du das Schreiben erst am Montag oder Dienstag rausschickst, ist es zeitlich ausreichend. Du hast vier Wochen Zeit um gegen den Bescheid vorzugehen.

Lass Dich nicht einschüchtern, hier im Forum vereinbarst Du mit niemanden etwas, sondern Du nimmst Hilfe an oder halt auch nicht. Niemand hier im Forum hat Dir vorzuschreiben was Du tust und was Du läßt. Selbst wenn Du alle Hilfevorschläge in den Wind schickst und was ganz Anderes machst, ist es immer noch Deine freie Entscheidung.
 
@Beretta, nun mal bitte langsam u nich ganz so aggressiv. Ich habe dich weder angelogen, noch sonst irgendwelche falschen Tatsachen angegeben. Warum auch? Davon hätte ich ja selber nichts.

Warum ich das Schreiben noch nicht verschickt habe? Also zum einen, gestern war Samstag. Ich denk, ich soll die Sachen als Einschreiben mit Übergabe versenden? Bei uns hat samstags die Post ab 11Uhr zu, war also schlichtweg noch nich möglich die Sachen zu versenden.

Vor dem FA habe ich auch nichts zu verbergen, aber logischerweise bekommt man erstmal Angst, bei dem was alles geschrieben wurde, was alles passieren kann. Das muss doch aber nich sofort bedeuten, dass ich etwas zu verbergen habe.

Das mit dem löschen des „Hinweis auf Amtshilfe“ habe ich nicht mit dir besprochen. Das habe ich auch nirgends behauptet. Ich habe es einfach der ganzen Diskussion entnommen. Ja, die wissen selbst was Amtshilfe ist, aber man muss sie ja nicht direkt mit der Nase drauf stoßen. So war zumindest mein Gedankengang. Nicht mehr u nicht weniger.
 
SEUFZ, ích hatte auf eine WEIT entfernte Möglichkeit hingewiesen, das war KEINE Angestmache...:wink:

Aber... das mit der Amtshilfe sollte wirklich besser raus, Du musst denen ja auch nichts darüber erklären. Wenn die meinen sie brauchen Amtshilfe, dann machen die das so oder so. Aber das bekommt man ja auch gar nicht mit, nur im Rahmen von Auskünften BDSG ...also wenn das Amtshilfe Ersuchen ins Leere lief, dann bekommt man nichts mit idR.

OT: Weiterhin, wenn man es GENAU nehmen würde, dürfte JC eh keine Amtshilfe erhalten, denn es ist gar kein Amt mehr. Das wird aber nicht mehr so genau genommen. Wie an den Vorgehen, zB. des sog. "Rundfunks" sieht, dieser ist auch kein Amt, kriegt aber trotzdem Amtshilfe von Stadtkassen und Gerichtsvollziehern OT.

Und wenn Dein JC genau so lahm ist wir meins dauert das sicher mind 1 Monat :biggrin: Ausserdem, hier leben viele mit diesen vorl. Bescheiden, wie ua. ich auch, Du bekommst ja erst mal Geld. Am Ende BWA muss man dann aber die Einnahmen für ges. BWA nachweisen und ev. was zurück zahlen. Wenn dieses System ordnungsgemäß funktionieren würde, wäre es auch nicht SO schlimm. Aber die können noch nach Jahren ungerechtfertigte Forderungen schicken..
 
Zuletzt bearbeitet:
Das hatten wir ja dort schon, soweit ich mich erinnere und wenn man "keinen Gewinn erzielt", dann lohnt sich ja auch der Verkauf privater Dinge nicht, weil man Geld braucht ... :icon_evil:

Das sehe ich anders. Wenn ich zum Beispiel dringend neue Schuhe oder sonstwas brauche, aber kein Geld dafür habe, dann kann es sein, dass ich mich schweren Herzens von Dingen trenne, die mir zwar lieb sind, aber die Schuhe sind monetan halt wichtiger. Vielleicht verkaufe ich mein Brautkleid oderdie Brautschuhe, überbleibsel aus früheren Hobbys, Bücher, CDs, die alte Schalllplattensammlung....
 
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