SchneeFrauchen
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Als unternehmerisch bewertet das Finanz*amt dagegen dauer*haft ertragreiche oder gewinn*bringende Geschäfte. Ab etwa 40 Verkäufen in wenigen Monaten kann es kritisch werden. Die Gerichte entscheiden immer nur im konkreten Einzel*fall.
Indizien für ein Gewerbe: Hinweise auf ein Gewerbe liegen vor bei regel*mäßigem Handel, hohen Umsätzen, Verkauf von gleich*artigen Sachen oder Neuware, Verkauf für Dritte oder aufwendig platzierten Angeboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob tatsäch*lich Gewinn erwirt*schaftet wird. Jede nach*haltige Tätig*keit zur Erzielung von Einnahmen ist gewerb*lich.
Ich hatte am 26.01. pünktlich meinen WBA gestellt. Aus Geldknappheit hatte ich ein paar Dinge verkauft ( keinen Gewinn erziehlt ), vom 01.10. - 08.01. waren das 17 Dinge. Diese wurden, wie es der "nette" Vertretungs - SB wollte, mit Paypal - Kontoauszügen u einer tabellarischen Übersicht von mir nachgewiesen.
So, nach einem gewissen Hin und Her kam eben der Bescheid: Vorläufige Bewilligung für 6 Monate
Vorläufig deshalb, weil diese 17 Transaktionen in gut 3 Monaten ( ca. 150€ ) auf einen gewerblichen Handel schließen lassen ( meint Vertretungs - SB ).
Sooo.... u nun komme ich zu dem Teil im Bescheid, den ich ehrlich gesagt gar nicht verstehe. Ich habe entsspr. Teil mal als Bild angehängt.
Was ich verstehe, er will weitere Nachweise für die Verkäufe. Aber wie soll ich das bei Privatverkäufen belegen?
Ich habe weder Rechnungen von Jahre alten Sachen (überwiegend Kerzen), noch habe ich den Käufern Rechnungen dafür ausgestellt
U dass ich mir von jedem Käufer ne schriftliche Bestätigung schicken lasse... Na ich denke nich. Am besten noch schön mit Adresse u Telefon oder wie...?!
Der zweite Punkt, den ich nicht verstehe ist unten der fett gedruckte Teil. Soll ich etwa für das gesamte kommende halbe Jahr Auszüge einreichen oder "nur" bei Verkäufen?
(und zwar im Rahmen der Amtshilfe) undWenn dein SB meint, dass du gewerblich Handel treibst und somit (eigentlich) Sozialbetrug begehst, dann soll er das doch auf dem dafür üblichen Wege klären lassen und nicht über die "Bescheinigungen" von privaten Käufern.
Diesen Brief würde ich - mit Fristsetzung von ca. 10 Tagen zur schriftlichen Beantwortung - an die Geschäftsleitung und zusätzlich ans KRM schicken, wie Doppeloma schon geschrieben hat.ich würde mangels Rechtsgrundlage für die "Vorläufigkeit" einen endgültigen Bescheid verlangen, da es keine legalen Möglichkeiten gibt private Käufer zu den verlangten Handlungen und/ oder zur Angabe von persönlichen Daten zu zwingen.
dann ans BMASKundenreaktionsmanagement ist bei uns angeblich nicht zuständig für Angelegenheiten mit dem JC.
Ich dementiere ausdrücklich die im Schreiben vom ddmmyyyy getroffene Unterstellung, ich würde gewerblichen Handel betreiben.Ich dementiere ausdrücklich die von Ihnen ( oder direkt SB benennen...? ) getroffene Aussage, ich würde einen gewerblichen Handel betreiben.
Bei den getätigten Verkäufen handelt es sich um reine Vermögensumwandlung (Komma raus und "en" raus) durch den Verkauf gebrauchter und privater Dinge in unerheblichem Ausmaß.
da es keine legalen Möglichkeiten gibt, private Käufer zu den im Schreiben vom ddmmyyyy geforderten Handlungen und / oder zur Angabe von persönlichen Daten zu zwingen.da es keine legalen Möglichkeiten gibt, private Käufer zu den von Herrn B. ( oder nur „von Ihnen“ ? ) verlangten Handlungen und / oder zur Angabe von persönlichen Daten zu zwingen.
U genau so auch ans BMAS? Sorry dass ich so doof frage aber ich hab da noch nie was hin geschickt.
Edit: Was schreib ich als Betreff?
Nur "Ihr Bescheid vom 07.03."?
So wie ich das einschätze scheint der Sachbearbeiter eine gewisse Blockwart oder "Das muss alles seine Richtigkeit haben" Mentalität zu haben. Wahrscheinlich sieht er sich als eine Art "Erfüllungsgehilfe" des Finanzamtes.Ich hoffe mir kann einer erstmal erklären was der Typ überhaupt genau von mir will.
Hallo ihr Lieben,
nach gefühlt ewigem Zittern und Warten habe ich eben endlichen meinen WBA aus dem Briefkasten gefischt.
Leider ist dieser aber nur vorläufig.
Kurze Vorgeschichte:
Ich hatte am 26.01. pünktlich meinen WBA gestellt. Aus Geldknappheit hatte ich ein paar Dinge verkauft ( keinen Gewinn erziehlt ), vom 01.10. - 08.01. waren das 17 Dinge. Diese wurden, wie es der "nette" Vertretungs - SB wollte, mit Paypal - Kontoauszügen u einer tabellarischen Übersicht von mir nachgewiesen.
So, nach einem gewissen Hin und Her kam eben der Bescheid: Vorläufige Bewilligung für 6 Monate
Vorläufig deshalb, weil diese 17 Transaktionen in gut 3 Monaten ( ca. 150€ ) auf einen gewerblichen Handel schließen lassen ( meint Vertretungs - SB ).
Sooo.... u nun komme ich zu dem Teil im Bescheid, den ich ehrlich gesagt gar nicht verstehe. Ich habe entsspr. Teil mal als Bild angehängt.
Was ich verstehe, er will weitere Nachweise für die Verkäufe.
Aber wie soll ich das bei Privatverkäufen belegen?
Ich habe weder Rechnungen von Jahre alten Sachen ( überwiegend Kerzen ), noch habe ich den Käufern Rechnungen dafür ausgestellt
U dass ich mir von jedem Käufer ne schriftliche Bestätigung schicken lasse... Na ich denke nich. Am besten noch schön mit Adresse u Telefon oder wie...?!
Der zweite Punkt, den ich nicht verstehe ist unten der fett gedruckte Teil. Soll ich etwa für das gesamte kommende halbe Jahr Auszüge einreichen oder "nur" bei Verkäufen?
Ich hoffe mir kann einer erstmal erklären was der Typ überhaupt genau von mir will. U dann wäre ich dankbar über Tips, wie ich dagegen vorgehen soll bzw. ob ich das überhaupt kann.
Edit: Jaaa ich weiß, man unterlässt eigentlich private Verkäufe. Ich habe das Geld aber dringend benötigt und nicht aus Langeweile Sachen aus meinem Privatbesitz verkauft.
Was für eine Frechheit
Vorläufigen Bescheid nicht akzeptieren, mit diesen sind erhebliche Nachteile verbunden.
Es scheint, es gibt auch eine "Masche" der JC´s noch nach Jahren aus vorl. Bescheiden Geld zurück zu fordern. Bei mir waren dies zB. einmal 500,- nach ca. 2 Jahren und dann noch ca. 3600,- nach ca. ca. 7 Monaten (jeweils nach Ablauf der BWAs).
Sogar bei tatsächlich selbstständigen ist die Methode schon zweifelhaft, aber nun wird auch unterstellt? Wird ja immer schöner mit denen
Deshalb gibt es ja die Möglichkeit vorläufige Bescheide nach § 328 Abs. 2 SGB III in endgültige Bescheide umwandeln zu lassen. Allerdings benötigt dies einen erneuten Antrag seitens des Betroffenen.
Dann würde ich den § in meine Schreiben noch mit aufnehmen.
Dann würde ich den § in meine Schreiben noch mit aufnehmen.
Gut, dann lasse ich das raus u versende das Schreiben so wie besprochen.
Vielen Dank!
Warum das denn? Hier gehts um unterschwellige Unterstellung von Sozialbetrug und Schneefrauchen möchte einen vernünftigen Bescheid - und zwar subito - und keinen Vorläufigen, desen Vorläufigkeit einzig und allein auf dieser unverschämten Unterstellung beruht. Was haben denn da irgendwelche Zeiträume mit zu tun?Bitte beachte, wenn DU Dich nicht lächerlich machen möchtest, diesen Antrag kannst DU erst NACH Ablauf Bewilligungszeitraumes des Bescheides stellen.
Warum?
Hier gehts doch garnicht um einen WiderspruchD. h. die Widerspruchsstelle, der SB wird lächelnd die Abweisung des Widerspruchs schreiben, weil Du danach keine Möglichkeit mehr hast einen Widerspruch zu schreiben.
Hier gehts doch garnicht um einen Widerspruch, les doch den Thread nochmal genau! Und den Brief (Antrag).