Vorläufigen Bescheid erhalten - JC will "gewerblichen Handel" prüfen

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SchneeFrauchen

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Hallo ihr Lieben,

nach gefühlt ewigem Zittern und Warten habe ich eben endlichen meinen WBA aus dem Briefkasten gefischt.
Leider ist dieser aber nur vorläufig.

Kurze Vorgeschichte:
Ich hatte am 26.01. pünktlich meinen WBA gestellt. Aus Geldknappheit hatte ich ein paar Dinge verkauft ( keinen Gewinn erziehlt ), vom 01.10. - 08.01. waren das 17 Dinge. Diese wurden, wie es der "nette" Vertretungs - SB wollte, mit Paypal - Kontoauszügen u einer tabellarischen Übersicht von mir nachgewiesen.

So, nach einem gewissen Hin und Her kam eben der Bescheid: Vorläufige Bewilligung für 6 Monate
Vorläufig deshalb, weil diese 17 Transaktionen in gut 3 Monaten ( ca. 150€ ) auf einen gewerblichen Handel schließen lassen ( meint Vertretungs - SB ).

Sooo.... u nun komme ich zu dem Teil im Bescheid, den ich ehrlich gesagt gar nicht verstehe. Ich habe entsspr. Teil mal als Bild angehängt.

Was ich verstehe, er will weitere Nachweise für die Verkäufe. Aber wie soll ich das bei Privatverkäufen belegen?
Ich habe weder Rechnungen von Jahre alten Sachen ( überwiegend Kerzen ), noch habe ich den Käufern Rechnungen dafür ausgestellt
U dass ich mir von jedem Käufer ne schriftliche Bestätigung schicken lasse... Na ich denke nich. Am besten noch schön mit Adresse u Telefon oder wie...?!

Der zweite Punkt, den ich nicht verstehe ist unten der fett gedruckte Teil. Soll ich etwa für das gesamte kommende halbe Jahr Auszüge einreichen oder "nur" bei Verkäufen?

Ich hoffe mir kann einer erstmal erklären was der Typ überhaupt genau von mir will. U dann wäre ich dankbar über Tips, wie ich dagegen vorgehen soll bzw. ob ich das überhaupt kann.

Edit: Jaaa ich weiß, man unterlässt eigentlich private Verkäufe. Ich habe das Geld aber dringend benötigt und nicht aus Langeweile Sachen aus meinem Privatbesitz verkauft.
 

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Dann gib dem Schlaumeier einmal etwas Lesestoff:

https://verkaeuferportal.ebay.de/ab-wann-bin-ich-gewerblicher-verkaeufer

oder


https://www.test.de/Steuerfallen-fu...zamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/
 
Hallo SchneeFrauchen,

vielleicht wärst du damit besser bei deiner ersten Anfrage dazu geblieben, so "verstreut" im Forum ist es immer schlecht, da noch die Zusammenhänge zu erkennen.


Das hatten wir ja dort schon, soweit ich mich erinnere und wenn man "keinen Gewinn erzielt", dann lohnt sich ja auch der Verkauf privater Dinge nicht, weil man Geld braucht ...

Den Vergleich mit dem früheren Neuwert darf man dabei natürlich nicht anstellen und daraus seine "Gewinnerwartungen" ziehen wollen, auch das JC kann nur die aktuellen Einnahmen hinterfragen und interessiert sich nicht dafür, was du mal irgendwann dafür ausgegeben hast.


Ob man das nun gleich als intensiven (und "verdächtigen") gewerblichen Handel betrachten kann, liegt wohl "im Auge des Betrachters", dein SB hat aber für seine fettgedruckten Forderungen auch keine konkreten Gründe und Rechtsgrundlagen mehr angeführt.

"ICH WILL DAS SO und was mir bisher vorgelegt wurde genügt mir nicht", dürfte wohl auch nicht ausreichend sein, den berechtigten Datenschutz unbeteiligter Personen zu umgehen.

Sooo.... u nun komme ich zu dem Teil im Bescheid, den ich ehrlich gesagt gar nicht verstehe. Ich habe entsspr. Teil mal als Bild angehängt.

Zudem machen zukünftige Forderungen wenig Sinn, um seinen "Verdacht" (welchen auch immer) für die Vergangeheit zu bestätigen, wer wird schon so "dumm" sein und weiter was verkaufen, wenn er schon weiß, dass man das kontrollieren wird.


Na-Ja, dass man mit dem Verkauf von Kerzen überhaupt irgendwas einnehmen kann, ist mir nicht nachvollziehbar ... auf den Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen ...

U dass ich mir von jedem Käufer ne schriftliche Bestätigung schicken lasse... Na ich denke nich. Am besten noch schön mit Adresse u Telefon oder wie...?!

Wie ich letztens schon (als Beispiel) angemerkt habe möchte ICH als dein Käufer NICHTS mit deinem JC zu tun haben und wenn du dort meine Daten angeben würdest, zeige ich dich an, weil du dazu kein Recht hast ...

Ich bin als argloser Käufer auch nicht dafür verantwortlich, wenn private Verkäufer (von Kerzen ) dann Probleme mit ihrem Sozial-Leister bekommen.
Wenn dein SB meint, dass du gewerblich Handel treibst und somit (eigentlich) Sozialbetrug begehst, dann soll er das doch auf dem dafür üblichen Wege klären lassen und nicht über die "Bescheinigungen" von privaten Käufern.

Wie will er dann da nun wieder die "Echtheit" beurteilen können ... ich kann dir auch ein paar "Bestätigungen" schreiben, obwohl ich bei dir (nach meiner Kenntnis) noch nie was gekauft habe.

Der zweite Punkt, den ich nicht verstehe ist unten der fett gedruckte Teil. Soll ich etwa für das gesamte kommende halbe Jahr Auszüge einreichen oder "nur" bei Verkäufen?

Was er sich dazu nun genau vorstellt, musst du ihn schon selber fragen und ich würde mangels Rechtsgrundlage für die "Vorläufigkeit" einen endgültigen Bescheid verlangen, da es keine legalen Möglichkeiten gibt private Käufer zu den verlangten Handlungen und/ oder zur Angabe von persönlichen Daten zu zwingen.

Dein SB ist JC-Arbeitsvermittler und NICHT der Staatsanwalt, Daten "unbeteiligter Dritter" gehen den überhaupt NICHTS an.

Das würde ich an die Vorgesetzten / Geschäftsleitung richten und gar nicht direkt an diesen "Clown", bei BA-JC würde ich auch noch das KRM in Nürnberg daran teilhaben lassen (wollen) ...

MfG Doppeloma
 
Danke Doppeloma für deine ausführliche Antwort.

Ja du hast sicherlich Recht mit dem "alten Thema". Da aber dort die Resonanz mehr als gering war, habe ich dieses neue Thema eröffnet.

Oh glaub mir, mit den richtigen Kerzen kann man ordentlich Geld machen Nur leider habe ich diese nicht.

Aus deinem Text lese ich heraus, dass ich also keinen Widerspruch schreibe, sondern...? Ja was schreibe ich da?

Ich beantrage die Vorläufigkeit mangels Rechtsgrundlage aufzuheben und daraus einen endgültigen Bescheid zu machen, ( u dann wie du geschrieben hast ) da es keine legalen Möglichkeiten gibt private Käufer zu den verlangten Handlungen und/ oder zur Angabe von persönlichen Daten zu zwingen.

U das direkt an die Teamleitung?

Kundenreaktionsmanagement ist bei uns angeblich nicht zuständig für Angelegenheiten mit dem JC.
 
Ich würde das Betreiben eines Gewerbes ausdrücklich dementieren und schreiben, dass es sich um reine Vermögensumwandlung durch den Verkauf gebrauchter und privater Dinge in unerheblichem Ausmaß gehandelt hat. Das würde ich noch ergänzen mit den Argumenten von Doppeloma:
Wenn dein SB meint, dass du gewerblich Handel treibst und somit (eigentlich) Sozialbetrug begehst, dann soll er das doch auf dem dafür üblichen Wege klären lassen und nicht über die "Bescheinigungen" von privaten Käufern.
(und zwar im Rahmen der Amtshilfe) und Diesen Brief würde ich - mit Fristsetzung von ca. 10 Tagen zur schriftlichen Beantwortung - an die Geschäftsleitung und zusätzlich ans KRM schicken, wie Doppeloma schon geschrieben hat.
Kundenreaktionsmanagement ist bei uns angeblich nicht zuständig für Angelegenheiten mit dem JC.
dann ans BMAS
 
Ich hab das mal versucht zusammen zu schustern:

__________________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihren vorläufigen Bewilligungsbescheid vom 07.03.2018 habe ich erhalten.

Ich dementiere ausdrücklich die von Ihnen ( oder direkt SB benennen...? ) getroffene Aussage, ich würde einen gewerblichen Handel betreiben.

Bei den getätigten Verkäufen handelt es sich um reine Vermögensumwandlungen, durch den Verkauf gebrauchter und privater Dinge in unerheblichem Ausmaß.

Sofern Herr B. weiterhin auf der Aussage beharrt, ich würde einen gewerblichen Handel betreiben, möge er dies bitte im Rahmen der Amtshilfe auf dem üblichen Weg klären lassen und nicht über Bescheinigungen von privaten Käufern.

Ich beantrage hiermit, die Vorläufigkeit mangels Rechtsgrundlage aufzuheben und in einen endgültigen Bescheid abzuändern, da es keine legalen Möglichkeiten gibt, private Käufer zu den von Herrn B. ( oder nur „von Ihnen“ ? ) verlangten Handlungen und / oder zur Angabe von persönlichen Daten zu zwingen.

__________________________________________________________

Fristsetzung, Übermittlung per Fax mit Sendebericht
 
Paar kleine Vorschläge zur Änderung (hab nur die relevanten Stellen zitiert):
Ich dementiere ausdrücklich die von Ihnen ( oder direkt SB benennen...? ) getroffene Aussage, ich würde einen gewerblichen Handel betreiben.
Ich dementiere ausdrücklich die im Schreiben vom ddmmyyyy getroffene Unterstellung, ich würde gewerblichen Handel betreiben.

Bei den getätigten Verkäufen handelt es sich um reine Vermögensumwandlung (Komma raus und "en" raus) durch den Verkauf gebrauchter und privater Dinge in unerheblichem Ausmaß.

da es keine legalen Möglichkeiten gibt, private Käufer zu den von Herrn B. ( oder nur „von Ihnen“ ? ) verlangten Handlungen und / oder zur Angabe von persönlichen Daten zu zwingen.
da es keine legalen Möglichkeiten gibt, private Käufer zu den im Schreiben vom ddmmyyyy geforderten Handlungen und / oder zur Angabe von persönlichen Daten zu zwingen.

Wäre so meine Idee (der Rest ist ok), und so würde ich das dann verschicken.
 
Okay, dann ändere ich das so ab.

U genau so auch ans BMAS? Sorry dass ich so doof frage aber ich hab da noch nie was hin geschickt.

Edit: Was schreib ich als Betreff?

Nur "Ihr Bescheid vom 07.03."?
 
Hallo SchneeFrauchen,

wenn du dich beim KRM nicht beschweren kannst ist dein JC wahrscheinlich eine Optionskommune, die meinen öfter mal noch genauer als die BA-JC sein zu dürfen.

Da gilt aber auch kein anderes SGB II wie bei den BA unterstellten JC.

Leider hat man da aber nicht so gute (und meist schnelle) Beschwerdemöglichkeiten, da kommt Landratsamt / Bürgermeister usw. in Frage, die haben oft Zeit, sehr viel Zeit ...

U genau so auch ans BMAS? Sorry dass ich so doof frage aber ich hab da noch nie was hin geschickt.

Die Kontakt-Anschrift habe ich dir schon mal verlinkt, leider weisen die auch schon direkt darauf hin, dass es sehr lange dauern könne bis zu einer Reaktion ...

https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt-Lob-Kritik/kontakt-lob-kritik.html

Woran das wohl liegen wird ???
Trotzdem sollten die ruhig wissen was so in den JC abgeht, da schickst du bitte den Bescheid mit (als Kopie) und solltest auch kurz schildern was du bisher schon als Nachweise beim JC abgeliefert hast ...

Edit: Was schreib ich als Betreff?

Nenn es Beschwerde oder Anfrage ... dafür gibt es keine Vorschriften.

Nur "Ihr Bescheid vom 07.03."?

Das gilt NUR direkt für dein JC, da reicht der Verweis auf den Bescheid, du hast bereits alle dir möglichen Nachweise erbracht ... für weitere Forderungen bis in die Zukunft hinein fehlen die Rechtsgrundlagen.

Ich würde gar nicht mehr so viele Erklärungen abgeben (wollen) ...

Wenn man es wagen sollte deswegen das ALGII einzustellen, dann wirst du zum zuständigen Sozialgericht gehen müssen, aber soweit ist es ja noch nicht.

Und sende ALLES unbedingt per Übergabe - Einschreiben ...

Lass besser die Finger von solchen Verkäufen, dann geh auf den Flohmarkt mit deinen Kerzen, wenn die so wertvoll und begehrt sind oder über Kleinanzeigen gegen Bargeld ...

Wir habe nur eine ganz "Besondere", unsere ganz persönliche Hochzeitskerze, die würde ich aber auch niemals verkaufen ...

Würde (vermutlich) auch keiner haben wollen, als spezielle Anfertigung für uns (das war allerdings ein gewerblicher Händler) ...

MfG Doppeloma
 
Dankeschön, dann werde ich das für's BMAS noch abändern.

Was mir grad noch so nebenbei einfällt... Ich hatte auch als "Einnahme" nen Scheck von meiner KK bekommen ( Knappschaft, "Prosper-Bonus" ). Den haben sie komischerweise auch nich abgezogen von dem Regelsatz. Hat der gute Mann wohl vergessen in seiner Wütigkeit...
 
Ich hoffe mir kann einer erstmal erklären was der Typ überhaupt genau von mir will.
So wie ich das einschätze scheint der Sachbearbeiter eine gewisse Blockwart oder "Das muss alles seine Richtigkeit haben" Mentalität zu haben. Wahrscheinlich sieht er sich als eine Art "Erfüllungsgehilfe" des Finanzamtes.

Wenn ich dich richtig verstanden habe hast Du innerhalb von drei Monaten für 150 Euro Verkäufe gemacht. Warum auch nicht? Bis zu 100 Euro kannst Du ohnehin dazu verdienen. Insofern sehe ich den Fall als "viel Lärm um nichts"

Was will er denn als nächstes machen? In die Eingliederungsvereinbarung reinschreiben, dass Du dich verpflichtest, einen Gewerbeschein zu beantragen?
 
Hallo ihr Lieben,

nach gefühlt ewigem Zittern und Warten habe ich eben endlichen meinen WBA aus dem Briefkasten gefischt.
Leider ist dieser aber nur vorläufig.

Also ein Bescheid mit RFB. Einen Bescheid kann man mittels Widerspruch anfechten, sofern dieser Bescheid falsch sein sollte.

Einen vorläufigen Bescheid als solches, muss man aber nicht anfechten, sofern alles richtig ist.

Sofern die Höhe der Zahlungen richtig ist, würde ich nichts machen.



Bisher nichts ungewöhnliches, kann (aber muss) man so nicht machen.


Auch nichts ungewöhnliches! SB's sind so, sie glauben Gott zu sein und Allmacht und Weisheit zu haben. Amen

Sooo.... u nun komme ich zu dem Teil im Bescheid, den ich ehrlich gesagt gar nicht verstehe. Ich habe entsspr. Teil mal als Bild angehängt.

Was ich verstehe, er will weitere Nachweise für die Verkäufe.

Dein Herr/Frau SB möchte tiefergehend prüfen. Darf er auch, das ist sein gutes Recht.

Aber wie soll ich das bei Privatverkäufen belegen?
Ich habe weder Rechnungen von Jahre alten Sachen ( überwiegend Kerzen ), noch habe ich den Käufern Rechnungen dafür ausgestellt

So solltest Du es, in einer möglicherweise noch kommenden Anhörung, die vermutlich nicht vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes kommt, angeben. Dabei würde ich aber den Begriff "Kerzen" weglassen. Du hast "Vermögensgegenstände aus Deinem Privatbesitz" verkauft. Nicht mehr und nicht weniger.

U dass ich mir von jedem Käufer ne schriftliche Bestätigung schicken lasse... Na ich denke nich. Am besten noch schön mit Adresse u Telefon oder wie...?!

Das darfst Du Dir denken, aber sonst musst Du so eine Forderung ignorieren oder nach der Rechtsgrundlage fragen.


Der zweite Punkt, den ich nicht verstehe ist unten der fett gedruckte Teil. Soll ich etwa für das gesamte kommende halbe Jahr Auszüge einreichen oder "nur" bei Verkäufen?

Ein klares Zeichen, er will prüfen, ob Du weitere Verkäufe tätigst. Ein klares Zeichen an Dich! Nutze Dein Konto ausschließlich zu festen Zahlungen wie Miete, Energie, Abbos, Telefon, Versicherungen etc. Alles Dinge bei denen Du einen Zahlnachweis brauchst.

Alles Andere, wickle in Bar ab. Mache Barabhebungen, möglichst nur einmal im Monat und bezahle in Bar bzw. Verkaufe gegen Barzahlung, wenn Du Vermögensgegenstände veräußerst.

Zu gut Deutsch reduziere Deine Kontobewegungen auf das absolute Minimum.

Wenn dann der "Abrechnungsmonat" gekommen ist, dann schwärze auf allen Kontoauszüge die Dinge, die nichts mit Verkäufen und deren Einnahmen zu tun haben, also Verwendungszweck komplett außer bei tatsächlichen Geldzuflüssen, lasse Buchungsdatum und Buchungswert stehen, und reiche per Fax einen "Berg" geschwärzte Kontoauszüge ein.

Ich hoffe mir kann einer erstmal erklären was der Typ überhaupt genau von mir will. U dann wäre ich dankbar über Tips, wie ich dagegen vorgehen soll bzw. ob ich das überhaupt kann.

Im Moment will "der Typ" nichts von Dir, im Moment hegt "der Typ" einen Verdacht und hält diesen unter seinem Kopfkissen warm. Im Moment musst Du nichts machen, solange die Höhe der Auszahlung des Regelsatzes exakt ist.

Edit: Jaaa ich weiß, man unterlässt eigentlich private Verkäufe. Ich habe das Geld aber dringend benötigt und nicht aus Langeweile Sachen aus meinem Privatbesitz verkauft.

Gut zu wissen, dass Du es weißt! Du darfst allerdings auch aus LANGEWEILE Vermögenswerte aus Deinem Privatbesitz verkaufen.

Wenn es Dir Spass macht, kannst Du so oft und so viel Du willst, Vermögensgegenstände in Geld und wieder in Vermögensgegenstände umwandeln. Solange daraus kein Vermögenszuwachs entsteht, solange ist dies kein anrechenbares Einkommen. Hast DU nun besonders wertvolle Gegenstände am Anfang auch bekannt gemacht, dann kannst Du sogar diese ohne Anrechnung verkaufen.

Anrechenbares Einkommen. wäre erst welches, wenn Du gewerblich handeln würdest, sprich Dinge (Waren) einkaufen und dann wieder verkaufen würdest, dann würdest Du aber mit Sicherheit auch die Einkaufskosten als "Betriebskosten" gegenrechnen.

Allein, dass Du mehrere Gegenstände verkauft hast, ist kein gewerblicher Handel. Selbst wenn Du Deinen gesamten Haushalt auflösen würdest, wäre dies kein gewerbliches Handeln. Es würde Fragen geben, klar, aber zu mehr ist es nicht tauglich.

Der Hausstand zählt zum Schonvermögen und dieses kannst Du umwandeln so oft und so viel Du willst. Auch ein SB kann daran nichts machen. Er kann und darf fragen und notfalls Belege einfordern, mehr aber nicht. Kannst Du aber keine Belege vorlegen, weil die Mitwirkung unbeteiligter Dritter notwendig wäre, dann müsste er Deine (wahrheitsgemäßen) Erklärung akzeptieren, es sei denn er hat tatsächliche Belege für illegales Handeln. Dann würde es aber vor Gericht weiter gehen.
 
Was für eine Frechheit

Vorläufigen Bescheid nicht akzeptieren, mit diesen sind erhebliche Nachteile verbunden. Es scheint, es gibt auch eine "Masche" der JC´s noch nach Jahren aus vorl. Bescheiden Geld zurück zu fordern. Bei mir waren dies zB. einmal 500,- nach ca. 2 Jahren und dann noch ca. 3600,- nach ca. ca. 7 Monaten (jeweils nach Ablauf der BWAs).

Sogar bei tatsächlich selbstständigen ist die Methode schon zweifelhaft, aber nun wird auch unterstellt? Wird ja immer schöner mit denen
 
Was für eine Frechheit

Vorläufigen Bescheid nicht akzeptieren, mit diesen sind erhebliche Nachteile verbunden.

Deshalb gibt es ja die Möglichkeit vorläufige Bescheide nach § 328 Abs. 2 SGB III in endgültige Bescheide umwandeln zu lassen. Allerdings benötigt dies einen erneuten Antrag seitens des Betroffenen.



Was willst Du? Du unterstellst ja auch Dinge, die nicht bewiesen sind. Warum darf das Amt nicht das, was Du für Dich in Anspruch nimmst? Was macht Dich besser?
 
Bitte beachte, wenn DU Dich nicht lächerlich machen möchtest, diesen Antrag kannst DU erst NACH Ablauf Bewilligungszeitraumes des Bescheides stellen.
Warum das denn? Hier gehts um unterschwellige Unterstellung von Sozialbetrug und Schneefrauchen möchte einen vernünftigen Bescheid - und zwar subito - und keinen Vorläufigen, desen Vorläufigkeit einzig und allein auf dieser unverschämten Unterstellung beruht. Was haben denn da irgendwelche Zeiträume mit zu tun?
 

Weil Du keinen Rechtsanspruch auf Dinge hast, die im Gesetz anders geregelt sind. Ein Bescheid, der Dich nicht beschwert, kannst Du zwar mit Widerspruch angreifen, wirst aber damit keinen Erfolg haben, weil Du nicht beschwert wirst.

D. h. die Widerspruchsstelle, der SB wird lächelnd die Abweisung des Widerspruchs schreiben, weil Du danach keine Möglichkeit mehr hast einen Widerspruch zu schreiben. Wenn Du dann aber Klage einreichst, wird die Widerspruchsstelle auf den verworfenen Widerspruch hinweisen und darstellen, dass Du ein Querulant bist, der Widersprüche ohne Rechtsgrundlage schreibt und Deine Klage unter diesem Blickwinkel zu betrachten sein. Der zuständige Richter hat dann das Wort "Querulant" im Hinterstübchen und wird unbewusst immer DIch so betrachten.
 
Hier gehts doch garnicht um einen Widerspruch, les doch den Thread nochmal genau! Und den Brief (Antrag).

Du hast einen vorläufigen BESCHEID erhalten und bist damit nicht einverstanden. So lese ich Deinen Threat.

Wenn Du allerdings eine unrelevante Meinungsäußerung an Deinen SB schicken möchtest, dann tue es. Viel Spass, daran will und kann ich Dich nicht hindern.
 
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