Sternlilly
Elo-User*in
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- 12 Mai 2013
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Hallo,
noch mal was anderes, wollte ich nicht in einen Thread packen, da anderes Thema:
Meine derzeitige Situation sieht so aus, daß ich einige Schufa-Einträge habe und deswegen keine Wohnung bekomme. Ich bin neu in der Stadt seit ca. Mai 2011, wohne z.Zt. im Frauenwohnheim und habe sporadisch versucht eine Wohnung zu finden. Zwei von ca. 100 (wenn es auch überspitzt ist jetzt aber ich habe unglaublich viele Bewerbungen auf Wohnungsangebote schon abgesendet) wollten mir die Wohnung geben ABER leider waren dies Makler die ebenso eine Vermittlungsprovision haben wollen. Nun habe ich den letzten Anlauf genommen und ein Makler würde mir sofort die Wohnung geben. Mein Antrag auf (vorläufige) Übernahme der Provision wurde abgelehnt mit der Begründung, daß es in meiner Stadt genügend Wohnraum ohne Makler gibt.
Dem ist aber in meinem Fall nicht so, weil ich jedesmal (bis auf diese 2-3 Ausnahmen) abgewiesen werde sobald das mit der Schufa bekannt wird.
Dazu kommt erschwerend hinzu, daß es mittlerweile in dem Frauenwohnheim sporadisch unerträglich ist zumal ich gesundheitliche Probleme durch eine Kiefergelenkserkrankung habe!
Hat es Sinn Einspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters zu erheben bzw. gibt es eine Regelung die in Härtefällen besagt, daß das Jobcenter die Provision ( vorläufig - ist klar) übernimmt?
Lieben Gruß
Susanne
noch mal was anderes, wollte ich nicht in einen Thread packen, da anderes Thema:
Meine derzeitige Situation sieht so aus, daß ich einige Schufa-Einträge habe und deswegen keine Wohnung bekomme. Ich bin neu in der Stadt seit ca. Mai 2011, wohne z.Zt. im Frauenwohnheim und habe sporadisch versucht eine Wohnung zu finden. Zwei von ca. 100 (wenn es auch überspitzt ist jetzt aber ich habe unglaublich viele Bewerbungen auf Wohnungsangebote schon abgesendet) wollten mir die Wohnung geben ABER leider waren dies Makler die ebenso eine Vermittlungsprovision haben wollen. Nun habe ich den letzten Anlauf genommen und ein Makler würde mir sofort die Wohnung geben. Mein Antrag auf (vorläufige) Übernahme der Provision wurde abgelehnt mit der Begründung, daß es in meiner Stadt genügend Wohnraum ohne Makler gibt.
Dem ist aber in meinem Fall nicht so, weil ich jedesmal (bis auf diese 2-3 Ausnahmen) abgewiesen werde sobald das mit der Schufa bekannt wird.

Hat es Sinn Einspruch gegen die Entscheidung des Jobcenters zu erheben bzw. gibt es eine Regelung die in Härtefällen besagt, daß das Jobcenter die Provision ( vorläufig - ist klar) übernimmt?
Lieben Gruß
Susanne