Hallo zusammen,
zum 20.03. hat mir das Jobcenter eine vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen zukommen lassen, da ich angeblich nicht mitgeteilt habe, dass ich einen neuen Minijob angetreten habe. Mein alter Minijob wurde zum 31.12.2018 gekündigt, mein neuer begann zum 01.01.2019. Der Arbeitgeber ist mehr oder weniger der Selbe, es sind lediglich zwei unterschiedliche Firmen (Mutter-/Tochterfirma). Dies habe ich Ende September dem Jobcenter mitgeteilt und die Unterlagen sogar persönlich abgegeben. Ich bin also meiner Pflicht nachgekommen den Arbeitgeberwechsel mitzuteilen, aber offensichtlich hat man die Unterlagen verschlampt oder zumindest nicht bearbeitet.
Taggleich nach Eingang der Benachrichtigung über die Einstellung von Zahlungen habe ich das Jobcenter per E-Mail darüber informiert, dass sie mit ihrer Unterstellung völlig daneben liegen. Ich habe außerdem erneut die Kündigung, den neuen Arbeitsvertrag, mein damaliges Begleitschreiben sowie eine aktuelle Gehaltsabrechnung (monatliche Einkünfte sind immer gleich, ist auch dem Arbeitsvertrag zu entnehmen) beigefügt.
Nun ist eine Woche vergangen und ich habe noch immer keine Information erhalten, totales Stillschweigen zur Situation, trotz Fristsetzung meinerseits. Ich habe nun einstweiligen Rechtsschutz beim SG beantragt.
Außerdem bekam ich am 30.03. eine Einladung zum Gespräch mit meiner Integrationsfachkraft. Diese konnte ich nicht wahrnehmen, da ich zum genannten Zeitpunkt meinr Minijob-Tätigkeit nachgekommen bin. Dies habe ich per E-Mail mitgeteilt und um einen neuen Termin gebeten. Zeitgleich wies ich auch darauf hin, dass ich noch immer auf die Bearbeitung meiner Unterlagen zwecks sofortiger Wiederauszahlung meiner mir zustehenden Leistungen warte. In dieser E-Mail habe ich auch angekündigt, dass ich mich an das Sozialgericht wenden werde, sofern bis zum 02.04. keine Antwort eingeht bzw. Auszahlung erfolgt.
Als Antwort bekam ich einen neuen Termin zur Ladung (am 05.04.2019), jedoch keine Antwort bzgl. der Zahlung meiner Leistungen. Ich gehe normalerweise IMMER zu meiner Integrationsfachkraft, aber ich sehe es ehrlich gesagt gar nicht ein den Termin jetzt wahr zu nehmen, obwohl ich dir mir zustehenden Leistungen für April (nachgewiesenermaßen) völlig zu Unrecht noch nicht erhalten habe. Einfach fern bleiben werde ich natürlich nicht!! Gibt es eurer Meinung nach eine Möglichkeit den Termin abzusagen, da ich aktuell auch keine Leistungen erhalte? Oder evtl. eine ganz andere Idee? Ich werde natürlich unverzüglich wieder Termine wahrnehmen, sobald ich auch meine Leistungen erhalte.
Ich bin auf eure Einschätzung gespannt.
Viele Grüße
Nikolas
zum 20.03. hat mir das Jobcenter eine vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen zukommen lassen, da ich angeblich nicht mitgeteilt habe, dass ich einen neuen Minijob angetreten habe. Mein alter Minijob wurde zum 31.12.2018 gekündigt, mein neuer begann zum 01.01.2019. Der Arbeitgeber ist mehr oder weniger der Selbe, es sind lediglich zwei unterschiedliche Firmen (Mutter-/Tochterfirma). Dies habe ich Ende September dem Jobcenter mitgeteilt und die Unterlagen sogar persönlich abgegeben. Ich bin also meiner Pflicht nachgekommen den Arbeitgeberwechsel mitzuteilen, aber offensichtlich hat man die Unterlagen verschlampt oder zumindest nicht bearbeitet.
Taggleich nach Eingang der Benachrichtigung über die Einstellung von Zahlungen habe ich das Jobcenter per E-Mail darüber informiert, dass sie mit ihrer Unterstellung völlig daneben liegen. Ich habe außerdem erneut die Kündigung, den neuen Arbeitsvertrag, mein damaliges Begleitschreiben sowie eine aktuelle Gehaltsabrechnung (monatliche Einkünfte sind immer gleich, ist auch dem Arbeitsvertrag zu entnehmen) beigefügt.
Nun ist eine Woche vergangen und ich habe noch immer keine Information erhalten, totales Stillschweigen zur Situation, trotz Fristsetzung meinerseits. Ich habe nun einstweiligen Rechtsschutz beim SG beantragt.
Außerdem bekam ich am 30.03. eine Einladung zum Gespräch mit meiner Integrationsfachkraft. Diese konnte ich nicht wahrnehmen, da ich zum genannten Zeitpunkt meinr Minijob-Tätigkeit nachgekommen bin. Dies habe ich per E-Mail mitgeteilt und um einen neuen Termin gebeten. Zeitgleich wies ich auch darauf hin, dass ich noch immer auf die Bearbeitung meiner Unterlagen zwecks sofortiger Wiederauszahlung meiner mir zustehenden Leistungen warte. In dieser E-Mail habe ich auch angekündigt, dass ich mich an das Sozialgericht wenden werde, sofern bis zum 02.04. keine Antwort eingeht bzw. Auszahlung erfolgt.
Als Antwort bekam ich einen neuen Termin zur Ladung (am 05.04.2019), jedoch keine Antwort bzgl. der Zahlung meiner Leistungen. Ich gehe normalerweise IMMER zu meiner Integrationsfachkraft, aber ich sehe es ehrlich gesagt gar nicht ein den Termin jetzt wahr zu nehmen, obwohl ich dir mir zustehenden Leistungen für April (nachgewiesenermaßen) völlig zu Unrecht noch nicht erhalten habe. Einfach fern bleiben werde ich natürlich nicht!! Gibt es eurer Meinung nach eine Möglichkeit den Termin abzusagen, da ich aktuell auch keine Leistungen erhalte? Oder evtl. eine ganz andere Idee? Ich werde natürlich unverzüglich wieder Termine wahrnehmen, sobald ich auch meine Leistungen erhalte.
Ich bin auf eure Einschätzung gespannt.
Viele Grüße
Nikolas
Zuletzt bearbeitet: