Syler
Elo-User*in
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hallo elo forum,
wie man anhand des bildes sehen kann wurde die zahlung meiner leistung vorläufig eingestellt wegen der mitwirkungspflicht.
ich habe den vermieter mehrmals schon darauf hingewiesen das das jobcenter die unterlagen möchte.ich habe dem jobcenter auch auf jedes schreiben geantwortet das ich trotzdem keine erhalten habe.auch die firma brunata die hier die heizung ablesen haben auf schreiben nicht geantwortet.der vermieter is jetzt auch noch bis ende des monats im urlaub.
hinzu kommt noch das für das jahr 2017 die abrechnung verjährt ist und für 2018 hat der vermieter doch bis ende 2019 zeit oder?
ist das überhaupt rechtens das sofort die ganze leistung eingestellt wird?
soll ich auf das letzte schreiben nochmal antworten oder widerspruch per einschreiben oder besser mit rückschein?
anwalt werde ich morgen schon mal kontaktieren.
wie man anhand des bildes sehen kann wurde die zahlung meiner leistung vorläufig eingestellt wegen der mitwirkungspflicht.
ich habe den vermieter mehrmals schon darauf hingewiesen das das jobcenter die unterlagen möchte.ich habe dem jobcenter auch auf jedes schreiben geantwortet das ich trotzdem keine erhalten habe.auch die firma brunata die hier die heizung ablesen haben auf schreiben nicht geantwortet.der vermieter is jetzt auch noch bis ende des monats im urlaub.
hinzu kommt noch das für das jahr 2017 die abrechnung verjährt ist und für 2018 hat der vermieter doch bis ende 2019 zeit oder?
ist das überhaupt rechtens das sofort die ganze leistung eingestellt wird?
soll ich auf das letzte schreiben nochmal antworten oder widerspruch per einschreiben oder besser mit rückschein?
anwalt werde ich morgen schon mal kontaktieren.