Hallo,
brauche hier mal einen Rat, wäre über alle Infos dankbar.
Bekam vor ca. 3 Wochen die Aufforderung zur Beantragung von ALG1.
Ich bin seit 06/2016 in Elternzeit, war davor 7 Monate in keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung , somit besteht kein Anspruch auf ALG1.
Neben der Rechtsbelehrung im Schreiben (§5 Abs. 3 SGB 2) kann das Jobcenter den Antrag stellen, oder Auskunft über den Anspruch ja einholen.
Dachte mir da ist ein Fehler unterlaufen und habe entsprechend nicht reagiert.
Nun kam das Schreiben mit der vorläufigen Einstellung der Leistungen aufgrund dem Anspruch auf ALG1 mit dem Zusatz dass ich den Verpflichtungen gegenüber der Arge nachkommen muss.
Wie würdet Ihr zunächst vorgehen?.
Dazu kommt noch, dass ich einen Termin am 21.3 bei der Fallmanagerin hatte (EGV aufgesetzt), und die Sachbearbeiterin das Schreiben zur vorläufigen Einstellung der Leistungen schon am 18.3. zugesendet hatte, ich dieses aber am 21.3 nach dem Termin erst bekam..Ist es richtig, dass eine EGV während der eingestellten Leistungen aufgesetzt werden darf?.
Danke vorab
LG