Vorläufige Bewilligung wirft Fragen auf

Leser in diesem Thema...

Kaktusfreund

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Hallo Zusammen,

mir ist heute mein Bewilligungsbescheid ins Haus geflattert und er reicht mir kaum zum Leben. Ich weiß nicht, wie ich die nächsten Wochen mit so einem Minimalbetrag leben kann. Mir sind 209 € an Regelleistungen gekürzt worden!

Bei der vorläufigen EKS habe ich die UST der geschätzten Einnahmen als Ausgaben aufgeführt.

Nun steht in meinem Bescheid: "Die an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer wird vorläufig nicht anerkannt, da kein entsprechender Vorauszahlungsbescheid vorliegt. Eine erneute Prüfung erfolgt bei der abschließenden Anlage EKS ."

Wie soll das denn funktionieren, wenn ich gerade erst das Gewerbeangemeldet habe!

An wen kann ich mich wenden? Was mache ich nun?
 

Dirk B.

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Hallo Kaktusfreund,

der Bescheid ist inhaltlich völliger Unsinn. Du mußt ja die Beträge an zu zahlender Umsatzsteuer, die du später ans Finanzamt zahlen mußt, erstmal von den Einnahmen zurücklegen. Ich würde mir beim zuständigen Finanzamt eine Veranlagung über die voraussichtlich abzuführenden Beträge und wann diese zu zahlen sind ausstellen lassen. Und sofort Widerspruch gegen den Leistungsbescheid erheben.

Beste Grüße, DirkB.
 

Kaktusfreund

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Erstmal vielen Dank!

D.h. auch wenn ich noch gar keine Einnahmen erzielt habe, kann ich zum Finanzamt gehen und mir so einen Bescheid ausstellen lassen? Immerhin sind ja auch die Einnahmen Schätzwerte.
 

Dirk B.

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Das Finanzamt schätzt die ungefähren Einnahmen und teilt mit, ob die Umsatzsteuer monatlich, quartalsweise oder jährlich abzuführen ist.

Hast Du jemanden, der die Buchführung für dich erledigt? - Dann kann derjenige dir so etwas besorgen. Oder du gehst selber mal dort vorbei und fragst nach einer Veranlagung.
 

Kaktusfreund

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Das Finanzamt schätzt die ungefähren Einnahmen und teilt mit, ob die Umsatzsteuer monatlich, quartalsweise oder jährlich abzuführen ist.

Hast Du jemanden, der die Buchführung für dich erledigt? - Dann kann derjenige dir so etwas besorgen. Oder du gehst selber mal dort vorbei und fragst nach einer Veranlagung.

Ich war gerade beim Finanzamt. Es gibt so einen Vorauszahlungsbescheid gar nicht, zumindest nicht für Einzelunternehmer innerhalb eines Jahres.
 

alge

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Hi Kaktusfreund,

du solltest als Neugründer von Deinem Finanzamt ein Schreiben erhalten haben oder noch bekommen in dem Du zur monatlichen Umsatzsteueranmeldung aufgefordert wirst.
Wirst Du voraussichtlich viel Einkommensteuer aus Rechnungen an Unternehmen vereinnahmen?

Hast Du das PDF für die EKS am Rechner ausgefüllt? Da ist eine Rechenfunktion hinterlegt womit sich sehr praktisch der Gewinn ermitteln lässt.

mir ist heute mein Bewilligungsbescheid ins Haus geflattert und er reicht mir kaum zum Leben

> Dann müsstest Du aber sehr hohe Umsatzsteuerbeträge aus Rechnungen an Unternehmen vereinnahmen, damit der Lapsus vom JC derart gravierende Verschlechterungen bewirkt.

Bei der vorläufigen EKS habe ich die UST der geschätzten Einnahmen als Ausgaben aufgeführt.

Hast Du die USt auch als Einnahmen in der EKS eingetragen?
 
Zuletzt bearbeitet:

etenüte

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Nun steht in meinem Bescheid: "Die an das Finanzamt zu zahlende Umsatzsteuer wird vorläufig nicht anerkannt, da kein entsprechender Vorauszahlungsbescheid vorliegt. Eine erneute Prüfung erfolgt bei der abschließenden Anlage EKS ."

Wie soll das denn funktionieren, wenn ich gerade erst das Gewerbeangemeldet habe!

Kann es eventuell sein, dass für dich Kleinunternehmerregelungen greifen? (Unter 17500 Euro Umsatz im Jahr)
Dann müsstest du überhaupt gar keine Umsatzsteuer abführen!
Musst du lediglich beim Finanzamt anmelden.
Guckst du hier:
Kleinunternehmer Rechnung und Umsatzsteuer richtig erklart
 
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