Vorläufige Bewilligung von Leistungen viel zu niedrig ausgefallen

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Maxirub

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Eben in der Post gewesen. Demnach bekommt meine Mutter und ich für den Januar 173,34 Euro und für den Februar 134,26 Euro.

Sonst bekamen wir monatlich immer 405 Euro und sie musste jeden Monat ihre Lohnabrechnung zum Prüfen hinschicken. Je nach Verdienst gab es dann eine Rückforderung oder Nachzahlung.

Doch dieses Mal sind die Beträge so niedrig. Bei den anzurechnenden Einkommen haben sie meiner Mutter die 1300 Euro, brutto vom Dezember (Wegen den Weihnachtsgeld so hoch) berechnet. Oktober und November waren wie sonst immer - zwischen 800 - knapp unter 1000 Euro, brutto.

Scheinbar hat das JC sich nicht für den Mittelwert entschieden, sondern gleich für die letzte, hohe Lohnsumme in Höhe von 1300, brutto. Auf der letzten Seite steht dann noch aufgelistet bei "Höhe des übersteigenden Einkommens in Euro", 190,66 Euro bei meiner Mutter. Das als Info, da ich leider den vorläufigen Bescheid nicht hochladen kann.

Könnt ihr mir bitte weiterhelfen und schreiben, wie ich konkret dagegen vorgehen kann?

Also wichtig ist noch zu wissen, dass meine Mutter für die nächsten (und damit letzten) Monate in der BG die jeweiligen Lohnabrechnungen denen wieder zuschicken muss. Kann das also z.B. sein, dass wenn ihr Lohn für Januar niedriger ist, wir eine Nachzzahlung bekommen?

Jedenfalls habe ich vor gleich am Montagmorgen in die Leistungsabteilung zu gehen!
 
Wer bekommt was ? Eine BG mit 2 Personen ? Wie alt bist du ?
Bei 1300 Euro ist 200 Euro für den folgenden Monat wahrscheinlich in Ordnung , aber der Bescheid läuft bis ?
Widerspruch einlegen wenn absehbar ist das der nächste Lohn wesentlich geringer ausfällt .
Bescheid mal hochladen - wenn nicht als Scan dann als zb Foto
 
Wer bekommt was ? Eine BG mit 2 Personen ? Wie alt bist du ?
Bei 1300 Euro ist 200 Euro für den folgenden Monat wahrscheinlich in Ordnung , aber der Bescheid läuft bis ?
Widerspruch einlegen wenn absehbar ist das der nächste Lohn wesentlich geringer ausfällt .
Bescheid mal hochladen - wenn nicht als Scan dann als zb Foto

Die 1300 Euro sind das (Brutto)-Einkommen meiner Mutter. Ich verdiene nichts. Das Geld was ich oben schrieb, ist für uns beide zusammen!

Der Bescheid läuft zum 31.03. aus. Aber im März soll ich 0 Euro bekomen, da meine BG am 24.02. (werde dann 25 Jahre alt) ausläuft.

Der Lohn für Januar wird deutlich niedriger ausfallen. Mich ärgert es nur, dass das JC gleich den Dezember mit dem Weihnachtsgeld als Berechnungsgrundlage genommen hat und die Abrechnungen von Oktober und November scheinbar ignoriert hat. (Man hätte ja z.B. einen MIttelwert daraus bilden können).

Jedenfalls hoffe ich doch, dass ich bis zum Ende meiner BG (am 24.02.) das Geld in voller Höhe bekommen werde. Was die mir da anbieten, ist schlicht und einfach zu wenig!
 
Die 1300 Euro sind das (Brutto)-Einkommen meiner Mutter. Ich verdiene nichts. Das Geld was ich oben schrieb, ist für uns beide zusammen!

Der Bescheid läuft zum 31.03. aus. Aber im März soll ich 0 Euro bekomen, da meine BG am 24.02. (werde dann 25 Jahre alt) ausläuft.

Der Lohn für Januar wird deutlich niedriger ausfallen. Mich ärgert es nur, dass das JC gleich den Dezember mit dem Weihnachtsgeld als Berechnungsgrundlage genommen hat und die Abrechnungen von Oktober und November scheinbar ignoriert hat. (Man hätte ja z.B. einen MIttelwert daraus bilden können).

Jedenfalls hoffe ich doch, dass ich bis zum Ende meiner BG (am 24.02.) das Geld in voller Höhe bekommen werde. Was die mir da anbieten, ist schlicht und einfach zu wenig!
Normalerweise kenne ich das so das für den folgenden Monat der Betrag errechnet wird . Euch steht ja dann wenn das nächste Gehalt eingeht eine Nachforderung zu .Mußt halt nur aufpassen das die Bearbeitung nicht ewig dauert , also Ende Februar nur diese minibeträge ausgezahlt werden ,deswegen am besten sofort Widerspruch , wenigstens für März .Wenn du 25 wirst bist du ja deine eigene BG , es sei denn es findet "wirtschaften aus einem Topf " statt .Also wenn du deine eigenen Einkäufe machst , selbst kochst und schon mal selbst die Waschmaschine anstellst solltest du 404 Euro bekommen , die Mutter entspr nach Verdienst .
Wäre für mich Grund genug 2 Widersprüche zu schicken , einmal von dir und einmal von der Mutter .
Was haben sie dir denn für 24.2. bis 29.2. errechnet ?
Kann es sein das du eine Veränderungsmitteilung schreiben mußt oder einen Neuantrag ?
Da Mutter noch die BG führt sind die 0 Euro für März das was sie für die BG für dich bekommt und das sind 0 Euro
 
Normalerweise kenne ich das so das für den folgenden Monat der Betrag errechnet wird . Euch steht ja dann wenn das nächste Gehalt eingeht eine Nachforderung zu .Mußt halt nur aufpassen das die Bearbeitung nicht ewig dauert , also Ende Februar nur diese minibeträge ausgezahlt werden ,deswegen am besten sofort Widerspruch , wenigstens für März .Wenn du 25 wirst bist du ja deine eigene BG , es sei denn es findet "wirtschaften aus einem Topf " statt .Also wenn du deine eigenen Einkäufe machst , selbst kochst und schon mal selbst die Waschmaschine anstellst solltest du 404 Euro bekommen , die Mutter entspr nach Verdienst .
Wäre für mich Grund genug 2 Widersprüche zu schicken , einmal von dir und einmal von der Mutter .
Was haben sie dir denn für 24.2. bis 29.2. errechnet ?
Kann es sein das du eine Veränderungsmitteilung schreiben mußt oder einen Neuantrag ?
Da Mutter noch die BG führt sind die 0 Euro für März das was sie für die BG für dich bekommt und das sind 0 Euro

Ich hatte letzte Woche Freitag mich beim JC wieder arbeitssuchend gemeldet und musste nur einen WAB ausfüllen (mit meiner Mutter zusammen) und keinen Neuantrag mehr.

Die haben nur pauschal für den Februar 134 (den genauen Betrag findest Du weiter oben) errechnet. Und dann für März 0 Euro.

Wie sollen denn die Widersprüche aussehen? Einfach formlos zwei Sätze, dass ich die Leistungen nicht anerkenne mit meiner Begründung, dass sie viel zu niedrig ausgefallen sind? Mit sofortigen Gespräch bei der Leistungsabteilung, oder erst einmal schreiben und abwarten?

Und was meinst Du genau mit der Neuantrag oder Veränderungsmitteilung? Verstehe ich nicht, da ich erst letzte Woche Freitag einen WAB ausgefüllt habe.
 
Ist das Weihnachtsgeld im Monat des Zuflusses bereits voll angerechnet worden oder ist das jetzige ALG 2 ggf. so niedrig, weil das Weihnachtsgeld als einmaliges Einkommen auf 6 Monate verteilt noch zum normalen Einkommen der Mutter zugerechnet wurde?

Wäre echt besser, wenn du den Bescheid mal hochladen könntest.
 
Ist das Weihnachtsgeld im Monat des Zuflusses bereits voll angerechnet worden oder ist das jetzige ALG 2 ggf. so niedrig, weil das Weihnachtsgeld als einmaliges Einkommen auf 6 Monate verteilt noch zum normalen Einkommen der Mutter zugerechnet wurde?

Wäre echt besser, wenn du den Bescheid mal hochladen könntest.

Kann ich leider nicht machen. Aber Deine Idee hat was, Helga.

Am besten ich frage das am Montagmorgen mal nach. Aber welchen Unterschied macht das dann und wie kann das eventuell korrigiert werden bzw. ich zu meinen Anspruch auf die 405 Euro kommen kann.

Update: Ich habe mir den Bescheid gerate noch einmal angesehen: Es sieht meiner Meinung nach so, als wäre das Dezember-Einkommen mit dem Weihnachtsgeld voll angerechnet worden.
 
Du hast einen Weiterbewilligungsantrag quasi für deinen Anteil an der gemeinsamen BG gestellt .
Fällst du am 24.2. da raus , ist die Frage was du dann bekommst .
Auf jeden Fall steht dir ab diesem Datum ein eigener Bescheid zu , sollte nicht gemeinsam gewirtschatet werden .
Entweder es hat keiner gemerkt das du 25 wirst oder man nimmt gemeinsame BG weiterhin an , dann sollte für März aber der alte Betrag bei dir auftauchen .Ist also die Frage ob sie dich schon als BG erfasst haben oder wie das laufen soll --evtl weiß Helga da mehr .Es sollte ja im Bescheid deiner Mutter bis zum 24. abgerechnet werden da dann eine Änderung eintritt .Ich denke da musst du irgendwie aktiv werden um nicht in 4 Wochen ohne Geld dazustehen .
Wirtschaftest du mit deiner Mutter nicht gemeinsam ist ihr Einkommen für dich ja nicht mehr relevant ,deswegen muß dir dann für die Woche ca 70 Euro nachgezahlt werden -darauf würde ich den widerspruch begründen .
Oder einfach "hiermit lege ich Widerspruch gegen die Festsetzung der Regelleistung für den Monat Februar und März ein , da ich ab 24.2.2016 25 Jahre alt bin und für mich den vollen Regelsatz iHv 404 Euro / monatlich beanspruche."
 
Du hast einen Weiterbewilligungsantrag quasi für deinen Anteil an der gemeinsamen BG gestellt .
Fällst du am 24.2. da raus , ist die Frage was du dann bekommst .
Auf jeden Fall steht dir ab diesem Datum ein eigener Bescheid zu , sollte nicht gemeinsam gewirtschatet werden .
Entweder es hat keiner gemerkt das du 25 wirst oder man nimmt gemeinsame BG weiterhin an , dann sollte für März aber der alte Betrag bei dir auftauchen .Ist also die Frage ob sie dich schon als BG erfasst haben oder wie das laufen soll --evtl weiß Helga da mehr .Es sollte ja im Bescheid deiner Mutter bis zum 24. abgerechnet werden da dann eine Änderung eintritt .Ich denke da musst du irgendwie aktiv werden um nicht in 4 Wochen ohne Geld dazustehen .
Wirtschaftest du mit deiner Mutter nicht gemeinsam ist ihr Einkommen für dich ja nicht mehr relevant ,deswegen muß dir dann für die Woche ca 70 Euro nachgezahlt werden -darauf würde ich den widerspruch begründen .
Oder einfach "hiermit lege ich Widerspruch gegen die Festsetzung der Regelleistung für den Monat Februar und März ein , da ich ab 24.2.2016 25 Jahre alt bin und für mich den vollen Regelsatz iHv 404 Euro / monatlich beanspruche."

Wir hatten aber den WAB so ausfgefüllt, dass meine Mutter und ich als BG definiert sind. Entsprechent trug sie auch bei "Weitere Anzahl der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen" 1 ein (für mich).

Ich werde ohnehin nicht drumherum kommen, am Montagmorgen denen die Bude einzurennen. Vermutlich werden die ziemlich pampig sein. Aber es geht ja schließlich auch um mein Geld. Wenn jemand noch Tipps, Hinweise und Ergänzungen hat, dann bin ich weiter ganz Ohr.

Nachtrag: Wenn ich 25 Jahre alt werde (meine Mutter wird sich dann nicht mehr beim JC melden) und ich weiter noch Zuhause wohne falle ich doch unter der Kategorie derjeningen, die monatlich 324 Euro bekommen.
 
wie kommst du darauf ? Lies mal den Teil mit "wirtschaften aus einem Topf "
Du kannst zuhause wohnen bleiben und trotzdem eine eigene BG sein .
Dann stehen dir auch 404 Euro zu .Bilden 2 Personen eine Lebensgemeinschaft dann bekommt der zweite 324 - oder jeder 364 .Das trifft aber nicht automatisch bei dir zu .Vielleicht bist da da in eine Falle getappt ohne es zu merken .
 
Stehst du denn im Februar mit vollem Regelsatz drin oder ist der anteilig?

Hast du schon ALG 2 ab deinem 25. Lebensjahr beantragt? Wenn nicht, solltest du das schnellstens machen.
 
Stehst du denn im Februar mit vollem Regelsatz drin oder ist der anteilig?

Hast du schon ALG 2 ab deinem 25. Lebensjahr beantragt? Wenn nicht, solltest du das schnellstens machen.

Auf dem Bescheid steht bei mir überall bei anzurechnendes Einkommen 0 Euro

Nein, ich habe noch kein ALG 2 beantragt, weil es noch ca. 3,5 Wochen bis zu meinen Geburtstag sind. Hat dieser Antrage eine Auswirkung auf die Höhe des Bescheides, oder warum sollte ich das schnellstmöglich machen?
 
Was steht denn beim Bedarf, genauer gesagt: beim Regelsatz für Februar?

Du solltest schnellstens beantragen, damit du dann pünktlich ab Ende Februar dein Geld bekommst.
 
Das war der Bescheid für Januar, da ich mich am 21.01. dort arbeitssuchend gemeldet habe und den Montag darauf den WAB abgegeben habe.

Was mir gerade noch aufgefallen ist:

Sowohl für Januar und Februar erhalten wir die obig genannten Leistungen nur wegen Unterkunft und Verpflegung. Bei Leistungen von der AfA steht bei beiden Monaten 0 Euro.
 
Ich war heute Morgen in der Leistungsabteilung gewesen. Meine SB informierte mich, dass sie im vorletzten Bescheid geschrieben habe, dass die Leistungen gegen Ende des 25. Lebensjahres niedriger wären und dann auch im März bei 0 Euro.

Sie bestätigte mir auch, dass der aktuelle Leistungsbescheid auf Grundlage des hohen Dezember-Gehaltes (wegen Weihnachtsgeld) errechnet worden ist. Jedoch kann es dann sein, dass bei einen niedrigeren Januar und Februar-Lohn, wir eine Nachzahlung bekommen.

Außerdem legte ich ihr, ein von meiner Mutter und mir unterschrieben Zettel vor, wo folgendes sinngemäß vermerkt worden ist:

- Meine Mutter unterstützt mich nicht und hat dies auch nicht vor
- Ich lebe mit ihr in einer Wohnung und zahle die halbe Miete
- wir legen Widerspruch gegen die viel zu niedrigen Leistungen ein.

Zu letzteres sagte sie: Dieser Widerspruch wird abgelehnt werden, weil keine Begründung da wäre. Sie hatte ihn aber trotzdem angenommen.

Nächste Woche bringe ich ihr auch die Lohnabrechnung meiner Mutter für Januar vorbei. Am selben Tage werde ich dann schon einmal den ALG 2 Hauptantrag für mich stellen und ihn schnellstmöglichst abgeben (da ich ja 24. Februar 25 Jahre alt werde). Jetzt bin ich am überlegen, ob ich bei der Abgabe noch einmal einen Brief als Beilage zuschicken soll, wo drinne steht, dass ich mit meiner Mutter in einer Wohngemeinschaft wohne, sie mich nicht unterstützt und es auch nicht tun will und ich die Hälfte der Miete zu zahlen haben.?
 
Eine Begründung kannst du durchaus nachreichen .
Wenn du dich erst am 21.1. arbeitssuchend gemeldet hast , was war vorher ? Das Leistungen zum Ende des 25. Lebensjahres sinken ist ja wohl frei erfunden .
Aber für weitere Hilfe wird es dringend notwendig die Bescheide mal -anonymisiert- hier einzustellen .
 
Eine Begründung kannst du durchaus nachreichen .
Wenn du dich erst am 21.1. arbeitssuchend gemeldet hast , was war vorher ? Das Leistungen zum Ende des 25. Lebensjahres sinken ist ja wohl frei erfunden .
Aber für weitere Hilfe wird es dringend notwendig die Bescheide mal -anonymisiert- hier einzustellen .

Ich war im Ausland gewesen für sechs Wochen. Für die Zeit hatte ich mich natürlich wieder vom JC abgemeldet. Da es knapp 6 Wochen waren, reichte es in meinen Fall aus einen WAB auszufüllen und nicht einen Neuantrag.
 
Ich hatte heute Morgen beim JC meine Begründung für meine Beschwerde für Montag abgegeben. Dabei habe ich noch einmal bekräftigt, dass ich mit meiner Mutter in einer Wohngemeinschaft lebe und für 50 Prozent der Miete aufzukomme habe und sie mich nicht unterstützt.

Jetzt warte ich mal auf deren Entscheidung ab. Danke noch eimmal an dieser Stelle für alle konkreten HIlfen.
 
Hallo,

ich schreibe es einmal in diesem Thread, um nicht wieder einen neuen aufzumachen.

Eben war ich in der Leistungsabteilung gewesen und habe mir schon einmal den ALG2 Antrag geholt, für meinen 25. Geburtstag.

Der Sachbearbeiter füllte eine Checkliste aus. Dort steht ganz unten rechts eingetragen bei - Mitglieder in der BG - 1 . Meine Mutter möchte sich zum 24. Februar dann vom JC abmelden. Aber mir steht doch das Recht zu, trotz ihrer Abmeldung, mit ihr in einer Haushaltsgemeinschaft zu leben. Doch dazu zum Schluss noch einmal was.

Dann gab es die üblichen Unterlagen - HA,HG ,KdU , EK,VM, wobei ich jetzt nicht genau weis, welche ich ausfüllen muss, um eine Haushaltsgemeinschaft zu beantragen und nicht in einer BG weiter zu leben.

Und dann lag noch vor der GEZ -Befreiung ein ganz neues Papier. Es nennt sich - Wohnungsangebot vom Ver mieter auszufüllen. Dort stehen dann halt ausführlich Fragen zu den verschiedenen Kosten der Wohnung, Heizungsart, ob der Mieter mit dem Vermieter verwandt ist etc...

Offiziell bezahlt meine Mutter immer die Miete monatlich. Da ich ab meinen 25. Geburtstag zwar noch dort wohne, aber keine MIete - bei BG - bezahle, weis ich nicht ob ich diese Anlage ausfüllen soll und muss.

Noch einmal auf den zweiten Absatz beziehend, habe ich vor bei Antragsabgabe den Sachbearbeiter ein Schreiben mitzugeben, welches bekräftigt, dass wir in einer Haushaltsgemeinschaft leben. Ich hoffe dann, das beißt sich nicht mit der eingetragenen BG -Anzahl auf der Checkliste. Dort gab es aber auch keine Möglichkeit HG -Mitglieder einzutragen.

Termin auf Antragsabgabe ist der 18.02., also knapp eine Woche vor meinen 25. Geburtstag.
 
Dann gab es die üblichen Unterlagen - HA,HG ,KdU , EK,VM, wobei ich jetzt nicht genau weis, welche ich ausfüllen muss, um eine Haushaltsgemeinschaft zu beantragen und nicht in einer BG weiter zu leben.

Füll alle Unterlagen aus.
Du bist mit 25 automatisch eine eigene BG .

Offiziell bezahlt meine Mutter immer die Miete monatlich. Da ich ab meinen 25. Geburtstag zwar noch dort wohne, aber keine MIete - bei BG - bezahle??, weis ich nicht ob ich diese Anlage ausfüllen soll und muss.
Füll auch diese Anlage aus!
Wenn du mit deiner Mutter in einem Haushalt lebst, bekommst du üblicherweise die Hälfte der Miete gezahlt (sog. Kopfteil).
Das JC zahlt nur dann nicht deinen Kopfteil der Miete, wenn du im Vordruck HG ein Kreuz bei "unentgeltliche Unterkunft" machst.

Viele Grüße

Cha
 
Füll alle Unterlagen aus.
Du bist mit 25 automatisch eine eigene BG .


Füll auch diese Anlage aus!
Wenn du mit deiner Mutter in einem Haushalt lebst, bekommst du üblicherweise die Hälfte der Miete gezahlt (sog. Kopfteil).
Das JC zahlt nur dann nicht deinen Kopfteil der Miete, wenn du im Vordruck HG ein Kreuz bei "unentgeltliche Unterkunft" machst.

Viele Grüße

Cha

Du meinst den bei gelegten Vordurck "Wohnungsangebot - vom Vermieter auszufüllen!!"?

Irgendwie kommt der mir ein bisschen suspekt vor. Den hatte ich vorher noch nie drinne gehabt. Hat jemand aus dem Forum auch schon Erfahrungen damit gemacht?
 
Du wirst das Standartpaket bekommen haben , was für jeden passen soll- ein Mietangebot wird eingereicht wenn man eine neue Wohnung sucht ,damit das JC zustimmen kann , ehe der Mietvertrag unterschrieben wird .
Da die Wohnung ja schon vorhanden ist sollte Anlage KDU ausreichen .Wenn dann noch Fragen sind werden sie den Mietvertrag anfordern - ob du dafür einen eigenen haben mußt oder ob der Mietvertrag der Mutter ausreicht und man dazu schreibt das die Hälfte der Kosten beansprucht wird ?
Ich meine man kann sich eine Wohnung teilen ,das andere wöre ja von seite der Mutter aus eine Untervermietung - und das müßte vom Vermieter ja wieder erlaubt sein ..
 
Da die Wohnung ja schon vorhanden ist sollte Anlage KDU ausreichen .Wenn dann noch Fragen sind werden sie den Mietvertrag anfordern - ob du dafür einen eigenen haben mußt oder ob der Mietvertrag der Mutter ausreicht und man dazu schreibt das die Hälfte der Kosten beansprucht wird ?
Ich meine man kann sich eine Wohnung teilen ,das andere wöre ja von seite der Mutter aus eine Untervermietung - und das müßte vom Vermieter ja wieder erlaubt sein ..

Das wäre wichtig vorher zu wissen, nicht dass ich dann übernächste Woche beim Abgabetermin darauf keine passende Antwort finden kann.

Wir haben halt nur einen normalen Mietvertrag, der für meine Mutter gültig ist. Ob ich den schon direkt mitnehmen soll? Weil in unserer jetztigen U25 -BG haben wir den schon beigefügt...

Mein Gedankengang ist der: Auf die Frage des SB nach der Miete antworte ich ihm "Von der Warmmiete, zahle ich genau die Hälfte und gebe es ihr monatlich immer bar. Sie überweist es dann an die Vermieterin".
 
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