Vorladung wegen Leistungsbetrug

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Traurig

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15 Dez 2008
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Hallo,

ich habe vergangene Woche eine Vorladung (formlos) von der Polizei bekommen wegen Leistungsbetrugs zum Nachteil der Jobcenter. Mitte diesen Jahres ging das ganze los ich sollte einen Nachweis erbringen für bestimmte Ersparnisse, die ich auch hatte.

Kurz einen anderen Sachverhalt dazwischen:

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Ich habe von meinen Eltern das Haus bekommen mit einer vereinbarten Summe von 15.000 Euro, die ich aus einem Bausparer und aus diesen Ersparnissen abgeleistet habe und natürlich auch lt.Notarvertrag musste. Sie haben beide aber lebenslanges Wohnrecht und sind getrennt und ich wohne jetzt alleinerziehnd mit meinem Kind dort und habe auch kaum Kontakt. Das Verhältnis an sich ist schon sehr schwierig.
______________________________________________________________

Mir wurde von der Jobcenter damals vorgeworfen dass ich die Ersparnisse absichtlich verschwiegen hätte, was überhaupt nicht stimmt. Ich habe beide Angaben bei meiner Bearbeiterin gemacht und sie meinte ich solle dann den Nachweis erbringen das das Geld an meine Eltern übergegangen ist. Dann sollte ich Stellung zu dem Vorfall nehmen. Was ich auch getan habe--> keine Antwort. Dann wieder ein Schreiben dass ich eine Stellungnahme abgeben soll, wieder getan mit der Bitte um ein persönliches Gespräch--> auf beides keine Reaktion. Dann kam die Aufforderung dass ich zahlen soll, daraufin habe ich einen Widerspruch eingelegt (Anfang 07/08) daraufhin kam dann ein Brief dass dieser eingegangen sei und ich von telefonischen Anfragen absehen soll und dass das Problem solange ruht. Ok
Seither nichts wieder gehört. Und jetzt die Vorladung.

Muss da nicht erst einmal eine Ablehnung des Widerspruchs erfolgen ? Man kann doch ohne jeglichen Hinweis nicht einfach zur Polizei gehen. Oder ?!

Nun weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll.

- Vorladung ignorieren ?
- Hingehen ?
- Mit oder ohne Anwalt ?

Folgend Schritte habe ich schon durchgeführt:

- ich habe um eine Verschiebung der vorladung gebeten weil ich mich
gerade in einer Maßnahme befinde und meine Prüfungen schreiben muss.
Das geht auch in Ordnung sodass es erst im Januar erfolgen wird.
- ich habe mit meiner Rechtschutz gesprochen und die meinten dass sie
dafür nicht leisten weil es ja schon um betrug ginge. Ist das Richtig ? Haben die da nicht vielleicht etwas falsch verstanden ? Wie kann ich heraus finden ob sie vielleicht doch leisten müssen ?

Ich würde mir gerne einen Anwalt nehmen denn allein schaffe ich dass nicht. Ich habe echt Angst. Es ist so schon schwierig mit meinem Kind alles allein schaffen zu müssen.

Was kann ich tun ? Ich habe nicht falsch gehandelt und auch die Angaben gemacht.

Habt ihr vielleicht einen Tipp ?

Viele Grüsse
 
Hi,

wie ich aus Deinem Beitrag ersehen kann hast Du die geforderten Stellungnahmen an die Jobcenter gegeben.

Hast Du diesbezüglich auch einen Nachweis, daß Du diese hingeschickt oder abgegeben hast?

LG
 
Hallöchen,

ja 2 mal sogar. Ich habe ständig etwas hin getragen. Einmal habe ich sogar via Einschreiben und auch abkopiert. Meist wird das alles aber an der Anmeldung abgestempelt und solange bleibe ich dann auch dabei.

Eine Bestätigung insofern erhält man ja nie. Nur die für den Widerspruch .

lg
 
Nicht lange rumdiskutieren, sondern unbedingt SOFORT einen Anwalt aufsuchen. Keine Aussagen machen, keinen Vernehmungstermin der Polizei wahrnehmen. Der Anwalt sagt dann schon, was zu tun ist.
 
Würde ich ja gerne aber von was bezahlen wenn doch angeblich meine RS nicht dafür eintritt. Könnte ständig heulen seitdem. Da sorgt man vor und was nützt es ???
 
Würde ich ja gerne aber von was bezahlen wenn doch angeblich meine RS nicht dafür eintritt. Könnte ständig heulen seitdem. Da sorgt man vor und was nützt es ???

Amtsgericht aufsuchen und Beratungshilfeantrag stellen. Für eine Erstberatung bekommt man den uch in Strafsachen. Ansonsten gibt es auch in Strafsachen eine Vertretung. Mehr dazu erfährt man am Amtsgericht.
 
Dafür ist es jetzt leider zu spät. Wenn ich einen Anwalt hätte könnte dieser Akteneinsicht beantragen und daraus wäre doch dann sicher ersichtlich ob alles ordnungsgemäß angekommen ist bzw. abgeheftet wurde.
 
Danke @Tom.
Beratungshilfe hatte ich schon mitte des jahres einmal beantragt aber diese wurde abgelehnt. Zuviel ALG I und Hausbesitzer. Alles seine Vor und Nachteile. Aber das mit der Vertretung werde ich ansprechen.
 
Jetzt machst du folgendes. Der Vorladung zur Polizei brauchst Du nicht Folge zu leisten. Erst wenn die Staatsanwaltschaft dich vorlädt musst du erscheinen. Dann nimmst du dir einen Strafverteidiger, der dann nämlich Akteneinsicht beantragen kann. Bei der Polizei geht das so nicht. Außerdem kann dann auch die Beiordnung eines Anwaltes beantragt werden.
 
Hallo Martin,
danke für deine Antwort. Aber ist das denn nicht schädlich für den ganzen sachverhalt wenn ich da einfach nicht erscheine ? Das klingt alles schon so Furchtbar dass mir richtig Anders dabei wird.

Grüssle
 
Nö ist nicht schädlich. Die Polizei kann ja nun jede Aussage, die dort machst gegen dich verwenden.
Grundsätzlich braucht man der Vorladung einer Polizei nicht Folge zu leisten. Du nimmst dir ja damit viele Rechtsmöglichkeiten.

Hallo Martin,
danke für deine Antwort. Aber ist das denn nicht schädlich für den ganzen sachverhalt wenn ich da einfach nicht erscheine ? Das klingt alles schon so Furchtbar dass mir richtig Anders dabei wird.

Grüssle
 
Hallo Martin,
danke für deine Antwort. Aber ist das denn nicht schädlich für den ganzen sachverhalt wenn ich da einfach nicht erscheine ? Das klingt alles schon so Furchtbar dass mir richtig Anders dabei wird.

Grüssle

Nein, jeder Anwalt wird auch davon abraten dort zu erscheinen. Alle Aussagen sollten nur über einen Anwalt laufen.
 
Dass haben mir schon viele geraten und auch bei meiner Recherche im Internet wurde das oft geraten. Muss ich mich da melden oder dies schriftlich angeben dass ich nicht erscheine ?
 
Hallo @all !

Da bin ich wieder. Es sind ja nun jetzt schon einige Tage ins Land gegangen und es ist auch einiges passiert, allerdings noch nichts erfolgreiches. Ich war auf Rat eines Anwaltes bei der Polizei mit dem Hinweis ich sollte da nichts unterschreiben dass ging allerdings nicht. Also habe ich die Anhörung verweigert.

Lt. der Hauptkommisarin würde ich später dann auch noch einen Brief vom Staatsanwalt bekommen weil es ja schon eine Strafanzeige wäre und es an die Polizei weitergeleitet wird. Ich dachte das wäre anders herum ?! Hm...

Bevor das alles passierte habe ich im Jobcenter einen Widerspruch eingereicht (07/2008), als das alles vorbei war kam jetzt vor einer Woche ein Schreiben auf diesen Widerspruch . Dass ich verschiedene Belege noch einmal bei bringen sollte. Wäre noch schon das 3. mal. Was machen die mit den Sachen.

Naja ich werde dass alles abgeben mit Datum und Unterschrift vermerkt und ein Anschreiben dazu mit Datum und Unterlagen aufgelistet und lass mir das alles dort gegenzeichnen und abstempeln.

Aber was mir einfach zu hoch ist ich habe bis zum Anhörungstermin nichts dazu gehört und ein paar Tage danach auf einmal bekomme ich Post deswegen.

Was mir aber noch große Angst bereitet ist: Die Aussage der Polizistin. Wenn es zu einer Verhandlung kommt dass ich sogar das doppelt zurück zahlen müsste (was der staatsanwalt einfordern könne) und der Eintrag ins Führungszeugnis (fatal für meinen Berufsweg) Die legen einem dadurch auch noch Steine in den Weg und wenn ich dann nicht mehr vermittelbar wäre dann läge ich ihnen nur noch auf der Tasche.

Was kann eigentlich passieren wenn man es nicht zurückzahlen kann (wenn es soweit kommt). Ich bin ach wie vor noch ohne Job und bezahle auch eine ziemlich hohe Rate für das Haus.

Grüssle
 
Du solltest Dir einen Anwalt nehmen, der kann Dir das alles erklären, wenn es zu einem Strafprozess kommen sollte ist das das beste
 
Ich kann mir keinen Anwalt leisten und wenn es schief geht kann ich ihn auch nicht bezahlen. Meine RS tritt angeblich nicht dafür ein weil es schon eine Strafanzeige ist. Habe aber noch nichts bekommen und einen Beratungsgutschein habe ich schon einmal beantragt der aber abgelehnt wurde weil ich zuviel ALG I habe und ein Haus besitze.
 
Ich kann mir keinen Anwalt leisten und wenn es schief geht kann ich ihn auch nicht bezahlen. Meine RS tritt angeblich nicht dafür ein weil es schon eine Strafanzeige ist. Habe aber noch nichts bekommen und einen Beratungsgutschein habe ich schon einmal beantragt der aber abgelehnt wurde weil ich zuviel ALG I habe und ein Haus besitze.

Also ich würde hier auf jeden Fall einen Anwalt einschalten - das finanzielle Risiko würde ich eingehen - im übrigen, wenn dir kein vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann - muss die RS-Versicherung noch nachträglich die Kosten übernehmen - das hätte dir der Anwalt (bei dem du ja zwischenzeitlich warst, wie du schreibst !) sagen müssen.:icon_evil:

Grüße - Emma
 
Also ich würde hier auf jeden Fall einen Anwalt einschalten - das finanzielle Risiko würde ich eingehen - im übrigen, wenn dir kein vorsätzliches Handeln vorgeworfen werden kann - muss die RS-Versicherung noch nachträglich die Kosten übernehmen - das hätte dir der Anwalt (bei dem du ja zwischenzeitlich warst, wie du schreibst !) sagen müssen.:icon_evil:

Grüße - Emma

Habe ich mir auch schon überlegt, schlimmer kann es nun auch nicht mehr kommen. Es wurde vorsätzliches Handeln vorgeworfen. Nur habe ich mir nicht alle Tatsachen die ich erwähnt oder schriftlich abgegeben habe quittieren oder gegenzeichnen lassen und dass war mein Fehler.
 
Es gibt PKH und wenn nicht einen Pflichtverteidiger bei einem Strafverfahren

Davon habe ich auch schon gehört aber ich möchte jetzt schon etwas tun und nicht abwarten. Das schlimme ist ja auch wenn man in solchen Angelegenheiten keine Ahnung hat und nicht weis wo man anfangen soll und wo es eventl. auskunft gibt sodass ich weis da kannst du einen Anfang finden.
 
So jetzt komme bitte nicht, ich kann mir keinen Anwalt leisten. Du kannst fast mit jedem Anwalt eine Ratenzahlung vereinbaren. Bei derartigen Summen wäre es geradezu verantwortungslos dies nicht zu machen.
Du hast sicher auch Bekannte, Verwandte etc. die dir halt auch mal 300 Euro vorstrecken können? Ansonsten musst du jetzt alles mobilisieren.
 
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