N
Nuckel
Gast
Einen solchen Vorladungsgrund habe ich noch nicht gelesen ?
Was soll das ?
Ein Sachverhalt wird doch ausreichend in einer Begründung zur Klage erörtert.
Es geht um eine Entscheidung, ob eine Sanktion ohne vorherige Anhörung nach § 24 SGB X rechtens ist.
Kann man so eine eigentlich sinnlose Vorladung verhindern ?
Will man einen Leistungsberechtigten fertig machen, weil sich öfters mal berechtigt und erfolgreich gewehrt wurde ?
Endlich wird der böse Verweigerer mal vor Gericht gezerrt ?
Hat jemand Erfahrungen, ob ein solcher Vorladungsgrund üblich ist ?
Was soll das ?
Ein Sachverhalt wird doch ausreichend in einer Begründung zur Klage erörtert.
Es geht um eine Entscheidung, ob eine Sanktion ohne vorherige Anhörung nach § 24 SGB X rechtens ist.
Kann man so eine eigentlich sinnlose Vorladung verhindern ?
Will man einen Leistungsberechtigten fertig machen, weil sich öfters mal berechtigt und erfolgreich gewehrt wurde ?

Endlich wird der böse Verweigerer mal vor Gericht gezerrt ?
Hat jemand Erfahrungen, ob ein solcher Vorladungsgrund üblich ist ?