W
wusel
Gast
so habe heute beschluss vom sozial gericht erhalten um dem um eine vorgefertigte einseitige egv handelt
laut beschluss ist diese rechtmässig und wer als alg2 empfänger so eine egv nicht unterschreibt bekommt sanktion
es spielt laut sozial gericht duisburg keine rolle was drin steht
haubtsache die wird anerkannt
nun frage ich mich wo ich hier lebe
es kann nicht sein das man sowas hinnehmen muss
also vertrauen in justiz ist nun entgültig verloren gegangen
habe leider kein scanner um dieses online zu stellen
ich finde wozu noch gesetze schaffen wenn sich nichtmal die sozial gerichte dran halten
das ist schon ein starkes stück
laut beschluss ist diese rechtmässig und wer als alg2 empfänger so eine egv nicht unterschreibt bekommt sanktion
es spielt laut sozial gericht duisburg keine rolle was drin steht
haubtsache die wird anerkannt
nun frage ich mich wo ich hier lebe
es kann nicht sein das man sowas hinnehmen muss
also vertrauen in justiz ist nun entgültig verloren gegangen
habe leider kein scanner um dieses online zu stellen
ich finde wozu noch gesetze schaffen wenn sich nichtmal die sozial gerichte dran halten
das ist schon ein starkes stück