Hi an alle,
bin seit zwei Jahren ALG II - Empfänger und habe dieses Jahr beim Versorgungsamt einen Schwerbehinderungsausweis beantragt. Die Schwerbehinderung wurde nach meinem Widerspruch mit einem Grad der Behinderung von 50% gewährt. Eine Schwerbehinderung nach SGB IX liegt vor.
Jetzt zu meinen Fragen:
Welche Vor- und Nachteile enstehen mir als ALG II - Empfänger, würde ich der Jobcenter die Schwerbehinderung mitteilen??
Auf aussagekräftige Antworten von Euch, würde ich mich freuen.
Gruß aus Weil am Rhein
hiwi
bin seit zwei Jahren ALG II - Empfänger und habe dieses Jahr beim Versorgungsamt einen Schwerbehinderungsausweis beantragt. Die Schwerbehinderung wurde nach meinem Widerspruch mit einem Grad der Behinderung von 50% gewährt. Eine Schwerbehinderung nach SGB IX liegt vor.
Jetzt zu meinen Fragen:
Welche Vor- und Nachteile enstehen mir als ALG II - Empfänger, würde ich der Jobcenter die Schwerbehinderung mitteilen??
Auf aussagekräftige Antworten von Euch, würde ich mich freuen.
Gruß aus Weil am Rhein
hiwi