Von SGBII in Erwerbsvermindertenrente

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63048

Gast
Hallo.

Ich bin neu hier, und habe mal eine Frage.

Ich beziehe Hartz4, bin seit über 2 Jahren krank geschrieben und soll jetzt Erwerbsvermindertenrente beantragen.
das Schreiben flatterte mir heute ins Haus, und ich soll denen bis zum 9.6. sagen, ob ich Rente beantragt habe.

Allerdings ist das Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin erst am 7.6.!!!
Da wollte sie erst darüber reden, was der medizinische Dienst beschlossen hat.

Dass heisst, dass ich offiziell noch gar nicht über diese Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurde, dass ich Rente beantragen kann.

Was mache ich denn jetzt?

Wie beantragt man diese Rente überhaupt?

Wo gibt es diesen Antrag?
Bei wem bin ich dann krankenversichert?

Ich habe echt von Tuten und Blasen keine Ahnung.

Könnt ihr mir helfen?

LG
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Wenn Du bei der DRV bist, kannst Du die Formulare runterladen oder den Antrag sogar direkt online stellen.

https://www.deutsche-rentenversiche...und_antraege/06_gesamt/gesamt_index_node.html

Mindestens benötigst Du:

R0100
R0210
R0810
R0990

>>R0215 ist freiwillig

Versichert wärst Du als GKV dann nach Bewilligung bei der KVDR, also Krankenversicherung der Rentner, wenn Du die Voraussetzungen erfüllst.
Ist aber bei Deiner bisherigen KK .

Da Du keine Ahnung hast, empfehle ich einen Termin in einer Geschäftsstelle oder Versichertenältesten.
Kann ja die Formulare schon mal soweit ausfüllen, wie Du es schaffst ohne Hilfe .
https://www.eservice-drv.de/eTermin/dsire/loadStep0.cmd

Es gibt auch Voraussetzungen zum Bezug einer EMR, das muss natürlich vorab geklärt sein, sonst macht ein Antrag keinen Sinn.
Checkt die DRV aber auch, genau wie die KVDR.

https://www.deutsche-rentenversiche...2_Erwerbsminderung/erwerbsminderung_node.html
 
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63048

Gast
Hallo.
Danke für deine Antwort.

Aber könntest du bittel die Kürzel ausschreiben.
ich verstehe es nicht.

Schicken die das auch zu, wenn man das möchte.
Ich habe keinen Drucker

LG
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Das sind die Formularnummern aus dem ersten Link.

Hier der direkte Link nach Nummer:

https://www.deutsche-rentenversiche..._und_antraege/06_gesamt/R_formulare_node.html

Ja, du kannst auch formlos einen Brief an die DRV senden oder in einer Beratungsstelle die Formulare holen.
Viele Wege führen nach Rom. ;-)

„Hiermit beantrage ich volle Erwerbsminderungsrente „

Name, Adresse und ganz wichtig Deine Sozialversicherungsnummer angeben.
 
E

ExUser 1309

Gast
Ich weiss nicht, ob das überall so ist, bei uns kann man die EM-Rente auch bei der Stadt beantragen, nach Termin. Die helfen einem auch bei Fragen.

Beantragen heißt auch noch lange nicht bekommen, hat bei mir pixDaumen über ein Jahr gedauert von Antragsstellung über Widerspruch und Zusatzgutachen zur EM-Rente.

Ob man die dann bekommt, das entscheiden Gambler oder so...
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Stimmt, bei uns im Bürgerbüro geht das auch.

Wenn ich aber absolut keine Ahnung habe, würde ich einen Versichertenältesten nehmen.
Die haben meist mehr Zeit, wenn auch nicht immer den Zugang mit Formularmaske.

Bedeutet also Ausfüllen per Hand beim Termin.
 
6

63048

Gast
Hallo.

Was bekommt man da eigentlich an Rente?

Ich würde nach jetzigm Stand eine normale Rente von 400 Euro bekommen. Ich habe aus privaten Gründen wenig gearbeitet

Davon kann kein Mensch leben!


Wer zahlt den Rest?
Wer übernimmt die Krankenkasse?

Entschuldigung, dass ich so komische Fragen stelle, aber ich bin wirklich überrumpelt.
Da bin ich 2 Jahre schwer krank, und plötzlich kommt ein Wisch ins Haus, dass ich binnen 2 Wochen einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen soll.

In 2 Wochen kann man doch nichts regeln.

Und was heisst dieser Satz übersetzt:

Sollte Sie die Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht beziehungsweise erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllen, bitte ich Sie eine entsprechenede Bescheinigung des zuständigen Leistungsträgers vorzulegen.

Ist mit dem zuständigen Leuistungsträger jetzt die Rentenversicherungsanstalt gemeint?

Wie gesagt: Wie soll ich das alles bis zum 10.6. klären-Unmöglich, aber ich rufe gleich dort an.

da kann ich doch nur schreiben...ist in Arbeit.

Wäre nett, wenn einfach jemand nur meine Fragen beantwortet.

Lieben Dank
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
Auf den Auskünften vom Rententräger gibt es drei Zahlen.

Die erste ist die voraussichtliche Höhe der Erwerbsminderungsrente. Diese Zahl ist vereinfacht eine Summe aus Deinem persönlichen Anspruch plus einer sogenannten Zurechnungszeit.
Die Faktoren der Zurechnungszeiten sind abhängig von Deinem bisherigen Verdienst.

In dem Schreiben ist auch aufgeführt, ob man überhaupt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.

Wenn die Rente nicht ausreichend hoch ist, kannst Du bis zum Existenzminimum wieder aufstocken.
Da kenn ich mich aber nicht aus.

Ja, mit Leistungsträger ist die Rentenversicherung gemeint.

Ich würde an Deiner Stelle einen Termin beim zuständigen Rentenversicherer machen und das der SB mitteilen.
So schnell geht das alles nicht.

Selbst eine normale Altersrente soll man 3 Monate vorher beantragen.
 

Katzenstube

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Kann mich RobbieRob nur anschließen. Ich hatte letzte Woche selbiges Gespräch.

Telefonisch mit meiner RV-Nr. Termin erfragt. Bestätigung zum Termin bekommen. Auf meinem Nachweis aus den vergangenen Jahren stand dass dich die notwendige Versicherungsdauer abgeleistet habe um einen Anspruch zu haben.

Die Beraterin hat einen Reha-Antrag fertig gemacht (da in diesem auch Hilfsmittel beinhaltet sein können), dieses aber würde ich erst mit meinem Chef absprechen.

Mit wurde genau erklärt, welche Summe ich bekommen kann und wie es ist bei unter drei Stunden oder über 3 Stunden arbeiten und welche Zuverdienstmöglichkeiten es bei Rente oder Teilrente gäbe. Auch könne ich mit 63 Jahren mit (ich meine knapp 11% Abschlag) in Rente gehen.

Beratung ist wichtig - auch in allen anderen Einrichtungen - da ich mal vermute selbst wenn ich meinen GDB habe hat das noch nichts mit Rente zu tun. Und wenn die der Meinung sind, ich könne 4 Stunden arbeiten dann gelten diese 4 Stunden .... und die Bearbeitung dürfte ja, wie schon geschrieben, eine geraume Zeit dauern.

Gruß von Katzenstube
 
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63048

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Hallo Katzenstube.
Lieben Dank für deine Antwort.
Was du mir da erzählst, sind für mich Böhmische Dörfer.
Bei mir war nie ein Wort von erwerbsvermindeten Rente gefallen.
Und nun wollen die, dass ich ab heute binnen 2 Wochen alles erledigt habe, samt bearbeitetem Antrag der RV.

Soll ich mal lachen?

Was bilden die sich ein?

Ich bin noch jung, ich bekomme keine ER , zudem eine seltene Erkrankung, um deren Anerkennung ich schon bei den Ärzten kämpfen muss.
Ich hatte nie eine Reha, war nie in der Klapse, bin einfach nur seit 2 Jahren krank geschrieben.
Würde man mir endlich helfen, könnte ich wieder arbeiten.

Das vom JC ist reine Schikane.

LG
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
In dem Fall aber normal, da Du dauerhaft krank nicht der Vermittlung zur Verfügung stehst.

Somit ist ein anderer Träger zuständig.
Wenn man Anspruch hat eben die RV, falls nicht Sozialamt.

Ob Du jung bist, ist erst mal nicht entscheidend, es reichen die 3Jahre Beitrag in den letzten fünf Jahren.
Es ist für die EMR wichtig, dass Du nicht mehr in der Lage bist auch leichtere Tätigkeiten >=3h zu leisten.

Aber man hätte Dir das erklären müssen und auch mehr Zeit einräumen.
Behörden halt ...., Willkommen im Bermudadreieck der Leistungsträger.
 

Katzenstube

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Auch hier kann ich RobbiRob leider wieder nur beipflichten.

Telefoniere doch mal mit der Rentenversicherung, ob für Dich ein Anspruch besteht.

Hast Du noch einen Job, in dem Du krank geschrieben bist? Falls ja, könnte Dir evtl. das Integrationsamt helfen. Der Weg wird bei mir auch einer sein, da ich weiter arbeiten möchte (aber wie es aussieht einen GdB erhalte).

Laß uns mal einen anderen Ansatz versuchen. Du hast eine seltene Krankheit. Ist da vielleicht eine Uni-Klinik bei den Behandlern dabei? Die haben nämlich Sozialabteilungen, die uns armen Würstchen helfen durch den Formularjungel und gegen die tollen Agenturen und Behörden.

Beratung beim VDK ? Auch wenn Du noch kein Mitglied bist - Du willst Dich ja beraten lassen um zu erfragen ob eine Mitgliedschaft für Dich sinnvoll ist.

Es ist knüppeldick! Ich kann Deine Situation sehr gut nachvollziehen, ich bin vor vier Wochen auf einem Auge erblindet, das andere wurde operiert und ich sehe wohl nun gerade mal 20%. Hier geht es auch darum kann ich weiterarbeiten, wie unter welchen Voraussetzungen, wie komme ich durch den Jungel an Informationen (die mir keiner geben will).

Ich würde mir bei der RV einen Termin geben lassen und die Zuständigkeit prüfen lassen - diese Info würde ich den Sklaventreibern per Einschreiben zusenden. Im Sinne von "erst nach persönlichem Gespräch kann ein Antrag erfolgen". Davon mal abgesehen benötigst Du ja für einen Antrag auf Rente auch die Facharztbriefe. Hast Du so was?

Lass Dich nicht unterkriegen! Eventuell gibt es bei Dir einen Rechtsanwalt für Sozialrecht, der Dir in einer Beratung helfen könnte.

Gruß von Katzenstube
 

HermineL

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Ich verstehe nicht wirklich warum hier schon über die Erwerbsminderungsrente geredet wird.

Der Grundsatz lautet Reha vor Rente. Einfach einen Reha-Antrag stellen und sich den Eingang für das JC bestätigen lassen und abgeben.

In der Reha stellt die DRV (Rentenversicherung) erst einmal fest über welches Leistungsvermögen du noch verfügst. Diese Feststellung ist für alle anderen Leistungsträger bindend.

Je nachdem wie hoch deine Leistungsvermögen noch ist legt die DRV dann fest ob die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zustehen oder ob eine Erwerbsminderungsrente notwendig ist.


Erst wenn letzteres zutrifft brauchen wir hier weiterdiskutieren. Einen Rentenantrag würde die DRV sowieso in einen Reha-Antrag ummünzen.
 

Katzenstube

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und dazu Ihr Lieben (wie Ihr schon richtig geschrieben habt, die AFA aber wohl beim TE vergessen hat) sind Facharztbriefe notwendig. Und die will die RV bevor sie auch nur irgendwas in die Wege leitet. Mein Gespräch ist genau eine Woche her und genau das war die Grundlage: ärztliche Bescheinigung - dann kann die RV mit den eigenen Gutachten kommen und Ideen.

Mir wurde gesagt, bei Blindheit ist wohl eine Reha fehl am Platz - ist die Frage, wie es bei Hautgeschichten oder anderen Exoten ist. Aber alles das entscheidet die RV und nicht die AFA.

Gruß von Katzenstube
 

Fairina

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Schreib doch einfach, wie vorgeschlagen, einen Brief an die DRV in der du formlos erst einmal deine Rente beantragst. Dann machst du einen Termin mit dem Rentenberater und dort wird dann die Rente beantragt. Mach dir keinen St0pp um die JC -Zeitvorgabe. Teile denen dann mit, das du z.B. erst eine Rentenklärung machen musst, dann den Rentenantrag stellen wirst, aber du vorab formlos die Rente beantragt hast. Dem JC ist das sehr wohl bekannt, wie das läuft un mit welchen Laufzeiten.
 
E

ExUser 1309

Gast
Einen Rentenantrag würde die DRV sowieso in einen Reha-Antrag ummünzen.
Das ist immer noch der Grundsatz, richtig.

Zwingend oder gar automatisch ist das aber nicht.
Es werden nicht 100% der Anträge auf EMR in einer Reha enden.

Richtig - Reha Zwang gibt es nicht. Ohne Reha habe ich 100% EM Rente zugesprochen bekommen. Warum keine Reha? Weil in meinem Fall keine wesentlich Besserung des Gesundheitszustandes zu erwarten ist. Ob Reha oder nicht - entscheidet die DRV fallweise.

Gibt es keine ausreichenden, aussagekräftigen Facharztbelege die der DRV zur Entscheidungsfindung ausreichen, kann die DRV zu Facharztterminen einladen. Ich hatte einige, um festzustellen ob Voll- Teil oder nicht Erwerbsfähig - aber keine Reha.

Wo man nach Feststellung einer EM-Rente landet, hängt ja noch davon ab, ob Voll- oder Teilweise Erwerbsgemindert.

Bei Voller Erwerbsmiderung, d.h. arbeitsfähig <3 Std. tgl. ->Grundsicherung

bei Feststellung teilweise EM ( zwischen 3-6 Std. arbeitsfähig) ALG2 ist entweder Jobcenter oder Arbeitsagentur zuständig, je nach Ansprüchen.

bei Feststellung Arbeitsfähig > 6 Std. bleibt man im Leistungsbezug des JC /Alg1 , je nachdem.
 
E

ExitUser

Gast
Bei Voller Erwerbsmiderung, d.h. arbeitsfähig <3 Std. tgl. ->Grundsicherung

Kapitel 4 SGBXII träfe nur zu bei unbefristeter EM-Rente.

Ansonsten Kapitel 3 SGBXII Hilfe zum Lebensunterhalt bei befristeter Rente was wohl eher zuträfe denn bei der Erstbewilligung werden selten die Renten gleich unbefristet gewährt was allerdings genauso möglich ist wie Rente ohne Reha. Selten aber möglich...:wink:


liesa
 
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63048

Gast
@RobbiRob

Ich habe seit 2010 nicht mehr gearbeitet.
Und seit Ende 2015 bin ich krank geschrieben.

Und der medizinische Dienst des Job Centers
Hat mir ein weiteres halbes Jahr bestätigt, dass ich nicht arbeiten kann.
Wie gesagt. Jetzt soll ich den Antrag auf erwerbsverminderten Rente stellen.
Termin habe ich bereits bei RV.

Noch erwas. Ich habe in den letzten fünf Jahre nichts ins Rentenkässchen eingezahlt.
Ich bin schon länger Hartzer.


Wie sieht es dann aus?

Und solange bis dieser Antrag bearbeitet ist, bekommt man doch weiter Hartz4, oder?

Wäre nett, wenn du nochmal antwortest.

So oder so....für mich wird eng.


Lg
 
E

ExUser 1309

Gast
Naja, da du länger "Harzer" bist, wird dieses zutreffen:
So kann eine Rente wegen Erwerbsminderung nur gezahlt werden, wenn der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung hat. Die erforderlichen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen kann man nicht mehr durch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II ab dem Jahr 2011 erreichen. Allerdings „verlängern“ Anrechnungszeiten den 5-Jahres-Zeitraum in die Vergangenheit. Befinden sich also in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung zum Beispiel 6 Monate mit Anrechnungszeiten wegen der Zahlung von Arbeitslosengeld II ab 2011, verlängert sich der Zeitraum von 5 Jahren auf 5 Jahre und 6 Monate. Dadurch kann die Voraussetzung „3 Jahre Pflichtbeiträge“ auch mit Pflichtbeiträgen erfüllt werden, die vor dem eigentlichen 5-Jahres-Zeitraum liegen. Sofern im Verlängerungszeitraum wiederum Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II vorhanden sind, erfolgt eine weitere Verlängerung – und so weiter. Hat der Betroffene die erforderlichen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen innerhalb von 5 Jahren einmal erreicht, geht ihm diese Voraussetzung während des Bezugs von Arbeitslosengeld II ab 2011 nicht verloren, da der 5-Jahres-Zeitraum stets entsprechend ausgeweitet wird.
Liegen die 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen hingegen vor dem Beginn eines Arbeitslosengeldes II nicht vor, können sie durch den Arbeitslosengeld II-Bezug nicht mehr erreicht werden – anders als bei der Rechtslage bis 31. Dezember 2010, als die Zahlung von Arbeitslosengeld II selbst noch eine Pflichtbeitragszeit auslöste (vergleiche Ziffer 1.1.1).
Lediglich für ältere Versicherte sieht das Gesetz noch eine Sonderregelung vor, nach der die 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung für einen Rentenanspruch nicht erforderlich sind. Voraussetzung ist, dass der Versicherte vor dem 1. Januar 1984 mindestens 5 Jahre mit Beitragszeiten oder Ersatzzeiten hat und die Zeit ab dem 1. Januar 1984 bis zum Eintritt der Erwerbsminderung lückenlos mit sogenannten Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Zu den Anwartschaftserhaltungszeiten zählen sowohl Beitragszeiten als auch Anrechnungszeiten, sodass sich für Bezieher von Arbeitslosengeld II ab 2011 keine Änderung hinsichtlich der Anwartschaftserhaltungszeiten ergibt.
Quelle
Ist ein bisschen kompliziert gestaltet.

Solange die Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es i.d.R. weiter Geld vom JC , sollte EM-Rente rückwirkend gewährt werden, holt sich das JC den ihm zustehenden Anteil zurück.
 
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63048

Gast
Hallo.

Verstehe ich immer noch nicht.
ich bin seit mindestens 6 Jahren Hartzer.
Davor, als es mir noch gut ging, habe ich mal gearbeitet.
Von der Hartz Zeit bin ich 2,5 Jahre beim JC krank geschrieben.


Dann gibts doch nicht diese EV Rente.

Und so lange diese Antragstellerei läuft, zahlt JC ?!

Und wenns keine Rente gibt, was dann?

Bin ich wieder beim JC , was dann sagen kann: "Gehen Sie zum Sozialamt!"

Oder....

Antworten bitte simpel halten.

Ich kann mich nicht mehr konzentrieren. Mit ich bin jung meine ich 49 Jahre, aber eben eben fertig.

Das wird "lustig" bei der RV.

LG
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
„Hat der Betroffene die erforderlichen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen innerhalb von 5 Jahren einmal erreicht, geht ihm diese Voraussetzung während des Bezugs von Arbeitslosengeld II ab 2011 nicht verloren, da der 5-Jahres-Zeitraum stets entsprechend ausgeweitet wird.“

Das ist der entscheidende Satz.
JC muss so lange zahlen bis das geklärt ist.
 
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