Es. Ist aber sicher das die Rentenversicherung kostentrager ist.
Hi, das kann nicht stimmen, kenne ich (Bescheid) anders;
Du BIST Rentner(auf Dauer ?!), und insofern wirste sicherlich einen "Bescheid" von der DRV bekommen, das DIE(DRV) deinen (Reha) Antrag an deine Krankenkasse weiterleiten werden.
Gruss
Was ist denn jetzt mit den Leistungen
Hi,
also wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe, habt ihr im Heim eine "Sozialbetreuung", also UNABHÄNGIG von deiner (eingestellten) Betreuung übers Gericht.
Der LWl(hast Du weiter oben selber geschrieben), wird also auf ANTRAG nach der Reha weiter deine Unterkunft bezahlen. Kannst Du ja vor Ort mit der "Sozialtante" vom Heim regeln.
Weiter oben hast Du aber auch geschrieben, das Du die Rente weiterleiten musst.
Da STIMMT was nicht. Betreuung hast nicht mehr, und "Wohnkosten" zahlt das LWl.
Warum geht also noch die Rente "wech" ??
Kann man sich aus der ferne rechtlich-fachlich nur vorstellen, weil Du ja diverse Schulden hast, und diese mit Hilfe einer Schuldnerberatung "abbezahlt" werden. Allerdings "solltest" du davon was wissen (Bescheid, etc.)
Gruss
PS, Ach noch was; Wenn Du für WOCHEN wegen Reha das Heim verlässt, kann es sein, das
1. Der Wohnheimplatz nicht mehr bezahlt wird,
2.daraus folgend dein Zimmer "wech" ist. Kläre das, mit der "Sozialtante" vom Heim