Hallo dachhasi,
ich bin jetzt 35 Jahre und mein Antrag auf ALG1 war wegen Nahtlosigkeit, wobei bei mir § 117 steht.
Ja, das ist so üblich, ich bekam auch nach der Aussteuerung ALGI gemäß der Nahtlosigkeit, in meinem Bescheid stand auch der § 117 ...das hat keine Bedeutung weiter, auch bei Nahtlosigkeit wird nicht länger gezahlt, als ein Anspruch besteht.
Es gab dann vom 07.02.2011 - 25.02.2011 ein Reha über die Rente (Übergangsgeld wurde gezahlt)! Aus diesem Bericht ging hervor, dass ich eine Teil-Erwebsminderungsrente stellen soll und ich höchstens für 4-5 Std. Arbeitsfähig bin.
Da frage ich mich doch erneut, warum du dann den Antrag auf EM-Rente erst 1 Jahr später gestellt hast und jetzt im Klage-Verfahren damit bist, diese Berichte sind doch sonst das "Ultima-Ratio" bei der Entscheidung der DRV...aber leider wohl hauptsächlich, wenn drin steht, dass man Vollzeit arbeiten kann...
Ich kenne das ganze Theater nur zu gut, habe fast 3 Jahre um meine EM-Rente kämpfen müssen, auch über KG-Aussteuerung /AfA-Nahtlosigkeit bis in Hartz 4 gekommen darüber, letzten Sommer auf Grund gerichtlicher Gutachten endlich Recht und die EM-Rente bekommen...
Krankengeld aktuell habe ich vom 19.02.2012 -20.01.2013 bekommen.
Daher auch meine Überraschung, dass du trotzdem erneut Krankengeld bekommen hast, denn da sträuben sich die KK auch zu gerne bei den Ausgesteuerten, selbst wenn es eine ganz andere Krankheit ist.
Die KK meinte zu mir auch, dass das AA wieder zahlen müsste, da ich eine Rentenverfahren zu laufen habe. Laut § 125 müsste das AA auf jeden Fall so lange zahlen bis eine Entscheidung über die Rente getroffen wurde, sagt mir KK. Ist das richtig??
Deine KK ist nicht auf dem Laufenden (§ 125 ist inzwischen unter §145 zu finden) und außerdem wurde noch nie gezahlt, bis die DRV mal endgültig entschieden hatte...die waren damit nur mal früh genug fertig, ehe die Leute überhaupt keine Ansprüche mehr anderswo hatten.
Die KK hat das 2. mal KG gezahlt, da meine 2. Erkrankung nichts mit der 1. zu tun hatte.
Ich glaube dir das ja, wie schon geschrieben überrascht es mich nur etwas, ich war auch relativ kurz (knapp 7 Monate nach 1 Jahr AU) mit einer völlig anderen Krankheit erneut AU geschrieben, das hat meine KK nicht gestört, mich frühzeitig aussteuern zu wollen, wegen der Selben Krankheit ...
Haben hemmungslos Herz und Psyche zusammenaddiert, aber ich war dazwischen noch mal arbeiten gegangen, da klappte das dann doch nicht.
Allerdings haben meine Ärzte sich auch von der KK nicht unter Druck setzen lassen mich vorzeitig zur AfA abzuschieben, "weil das angeblich besser für mich wäre", die KK haben nicht unbedingt Ahnung von den Bedingungen für ALGI-Bezug, nur weil sie mal was vom § 125 gehört haben.
Na in die Leistungsabteilung bin ich schon garnicht mehr gekommen, man hat mich ja gleich zum Jobcenter weitergeleitet um ALG2 zu beantragen. Da der Mann von der Vermittlung meinte, das ich eventuell doch Anspruch habe, da mein Mann momentan Witterungsbedingt nicht arbeiten kann um demzufolge keine Einnahmen hat.
Ich bin völlig verwirrt
OHH-OHH ja, da wird tatsächlich gleich deine ganze Familie (als Bedarfsgemeinschaft) mit einbezogen, wieso hat dein Mann im Moment keine Einnahmen, von irgendwas lebt ihr doch sicher und bezahlt eure Abgaben ...
Den Antrag auf ALG 2 hat man mir nicht mitgegeben, da ich nicht von allen im Haushalt lebenden Personen den Ausweis dabei hatte. Nun muss ich da morgen wieder hin und dann kann ich einen Antrag ausfüllen wohl im Beisein eines Sachbearbeiters. Da müsste ich doch aber auch unterlagen mitnehmen??
Du brauchst keine Ausweise, wenn du die Antragsformulare haben willst, meine Güte, die kannst du dir auch aus dem Internet laden, die glauben wirklich immer den Leuten alles vorschreiben zu können.
Natürlich brauchst du auch noch Einiges an Unterlagen (Kopien) dazu, das funktioniert eher nicht, mit dem kompletten Ausfüllen auf dem Amt.
Üblicherweise geht man da mit dem fertigen Antrag und den notwendigen Unterlagen hin, dann schauen die das nochmal durch und fertig.
Falls noch was fehlt dann melden die sich schon.
Hier findest du ALLE Formulare, die es gibt für ALG II und die Ausfüll-Anleitungen, schau dir jedes Formular erst an, ob es auch auf dich und deine Familie zutrifft, NUR die musst du auch ausfüllen.
Arbeitslosengeld II - www.arbeitsagentur.de
Wenn du noch Fragen hast, dann melde dich und bitte gib dort keine Telefon-Nummern und Mail-Adressen an, das ist freiwillig, das sagt dir aber dort Keiner.
Du bist nur verpflichtet auf dem Postwege erreichbar zu sein, es ist immer von Vorteil ALLES schriftlich zu haben, von diesem Amt.
MfG Doppeloma