Hallo Forengemeinde,
ich brauche diesmal Hilfe für eine gute Freundin.
Sie bekam heute ein Schreiben, wo ihr mitgeteilt wurde, das sie bereits am Montag eine MAE machen soll ( Anhang 1) und eine Zuweisungschreiben (Anhang 2).
Sie bat mich völlig verunsichert um Hilfe und da ich mir selbst nicht ganz sicher bin bitte ich euch um Rat.
Meiner Meinung nach ist die Tätigskeitbeschreibung nicht korrekt genug.
Nach telef. Absprache mit dem Trägerder MAE wurde ihr mitgeteilt, das sie einen Kellerraum für die Schaffung eines Tagestreffs und für die Konteaktpflege für die Betroffenen des Förderungsvereines ausbauen sollen.
Leider hatte sie damals eine EGV unterschrieben.
Sie war bis vor kurzen wegen starken Schmerzen in der linken Hand mehrere Wochen AU.
Der behandende Arzt hat ihr gesagt, das sie falls eine Vermittlung durch das Amt, bei dem eine Belastung der Hand erfolgen würde, er sie sofort wieder AU schreiben würde.
Nun meine Bitte um Ratschläge.
1. Dürfen die überhaupt eine Masnahme so kurzfristig anordnen?
2. Ist diese MAE überhaupt unter zusätzlich einzuordnen?
3. Was würdet ihr anihrer Stelle tun um diese MAE abzuwenden?
ich bedanke mich schon jetzt für eure Meinungen und Ratschläge
ich brauche diesmal Hilfe für eine gute Freundin.
Sie bekam heute ein Schreiben, wo ihr mitgeteilt wurde, das sie bereits am Montag eine MAE machen soll ( Anhang 1) und eine Zuweisungschreiben (Anhang 2).
Sie bat mich völlig verunsichert um Hilfe und da ich mir selbst nicht ganz sicher bin bitte ich euch um Rat.
Meiner Meinung nach ist die Tätigskeitbeschreibung nicht korrekt genug.
Nach telef. Absprache mit dem Trägerder MAE wurde ihr mitgeteilt, das sie einen Kellerraum für die Schaffung eines Tagestreffs und für die Konteaktpflege für die Betroffenen des Förderungsvereines ausbauen sollen.
Leider hatte sie damals eine EGV unterschrieben.
Sie war bis vor kurzen wegen starken Schmerzen in der linken Hand mehrere Wochen AU.
Der behandende Arzt hat ihr gesagt, das sie falls eine Vermittlung durch das Amt, bei dem eine Belastung der Hand erfolgen würde, er sie sofort wieder AU schreiben würde.
Nun meine Bitte um Ratschläge.
1. Dürfen die überhaupt eine Masnahme so kurzfristig anordnen?
2. Ist diese MAE überhaupt unter zusätzlich einzuordnen?
3. Was würdet ihr anihrer Stelle tun um diese MAE abzuwenden?
ich bedanke mich schon jetzt für eure Meinungen und Ratschläge