Hallo Olberding,
ich lasse mal die anderen Antworten "außen vor", zum Teil ist korrekt was da geschrieben steht, zum Teil hat es mit deiner aktuellen Situation (so wie ich sie bisher verstanden habe) nichts zu tun.
ob ich ein Leistungsanspruch auf Grundsicherung habe.Da bei mir die volle Erwerbsminderung noch nicht festgestellt wurde ist beim
zuständigen Rententräger ein Gutachten zu beantragen.Antrag liegt
bei.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass
du SELBER bisher keinen schriftlichen Antrag auf EM-Rente (an die DRV !!!) gestellt hast und auch bei keinem Gutachter von der DRV (!!!) gewesen bist.
Wie schon richtig geschrieben wurde ist NUR die DRV berechtigt über Erwerbminderung rechtsgültig zu entscheiden und dann gibt es einen
schriftlichen Bescheid dazu DIREKT von der DRV und nicht vom Kreis oder vom Jobcenter...
Das Gutachten hat mein Hausarzt gemacht.
Sorry aber dein Arzt ist gar nicht berechtigt über deine Erwerbsfähigkeit im renten-rechtlichen Sinne zu entscheiden, dazu ist NUR die DRV und deren beauftragte Gutachter berechtigt.
Ich ahne langsam was man da wieder versantaltet hat, man hat dir ein "Befund"-Formular für deinen Arzt gegeben, um den Amtsarzt des JobCenters einzusparen und der sollte darauf bescheinigen, ob er dich für "erwerbsgemindert hält oder nicht", das hat nur leider keinerlei Bedeutung für die Rentenkasse ...
Diese Vorgehensweise ist nicht zulässig und eine Frechheit, die in letzter Zeit öfter mal praktiziert wird, so wird beim Betroffenen LE der Anschein erweckt, das habe alles seine Ordnung und die DRV habe da irgendwas mit zu tun ... :icon_kotz:
Nun habe ich ein Schreiben nicht vom Job Center sondern vom
Kreis Ostholstein das eine volle Erwerbsminderung vorliegt und
ich ein Antrag auf Leistungen der Grundsicherung
SGB XII stellen
soll.
Auch der Kreis Ostholstein hat nicht darüber zu entscheiden, ob du Erwerbsgemindert bist, ist das JobCenter bei dir eine Optionskommune (Das bedeutet der Landkreis überweist das Geld und nicht die AfA Nürnberg) ???
Ich schnall das alles nicht mehr was ich gerne wissen möchte von
wem bekomm ich in Zukunft mein Geld wird es mehr sein wie
Hartz 4 bin ich nun Rentner ?
Nein, du bist KEIN Rentner wenn du nicht von der Rentenkasse einen entsprechenden Bescheid dazu bekommen hast

und dafür MUSS man erst mal (SELBER) einen kompletten Antrag auf (EM)-Rente bei der DRV stellen, damit die den bearbeiten und dir dann einen Bescheid schicken, ob du Rentner bist oder nicht und ab wann genau du dann (bei Bewilligung) eine Rente gezahlt bekommst.
Dafür hat
KEINE andere Stelle die Berechtigung, man nutzt es aber bei den Ämtern in der letzten Zeit sehr gerne aus, dass viele LE sich damit nicht so auskennen und Alles glauben was vom AMT kommt ... :-(((
Ich habe bestimmt 15 mal versucht
beim Kreis anzurufen aber es geht keiner ans Telefon.
Sowas klärt man niemals telefonisch, du solltest mal bei der Rentenkasse (schriftlich/nachweislich) nachfragen, ob die auch schon was davon wissen, dass man dich (dein Hausarzt) für Erwerbsgemindert erklärt hat und wann man dir den Renten-Bescheid zuschickt und die erste Rente zahlen wird.
Du schreibst ja von deinem ziemlich langen Arbeitsleben, da sollte es eigentlich einen Anspruch bei denen geben, warum also schickt man dich in "Vollpension" beim SGB X II, die wollen doch auch nur das allernötigste zahlen müssen...
Ich denke nicht, das es schon vorbei ist für dich, wenn man dir den Renten-Antrag mitgeschickt hat, dann erwartet man doch auch, dass du den Antrag auf EM-Rente stellen sollst, hast du denn Niemanden vor Ort, der sich diese ganzen Schreiben mal genauer ansehen kann und dir helfen könnte das zu sortieren.
Es ist sehr schwierig hier übers Forum, wenn man nicht genau weiß, wer dir da nun was genau geschrieben hat und warum was von dir will ...
Ein wichtiger Aspekt ist z.B. auch, dass man im SGB II- Bezug weiterhin den (theoretischen) Anspruch auf eine mögliche EM-Rente behält, im SGB XII gibt es diesen Anspruch nicht mehr.
Nach Allem was ich bisher dazu von dir gelesen habe, scheinen mir die Verweise auf irgendwelche (angeblichen) "Entscheidungen / Feststellungen" der DRV ein dickes faules Ei zu sein, um dich in Sicherheit zu wiegen, das würde schon seine Richtigkeit haben.
Die DRV weiß (vermutlich) noch gar nichts davon ...
MfG Doppeloma