Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen oder Tips geben!
Folgendes Szenario:
Ich bin schwerbehindert, kann nicht laufen. Aktuell noch volle Erwerbsminderung. Nun habe ich mir eine Selbständigkeit aufgebaut die auf mehreren Säulen steht (nicht nur ein Gebiet) - und ich werde in Kürze mein Gewerbe anmelden. Ich war früher schon mal selbständig und weiß was damit alles einhergeht.
Das Problem ist nun Folgendes: Im Grunde bin ich mittlerweile mehr als 3 Stunden arbeitsfähig geworden. D.h. ich wäre ein Fall fürs Jobcenter und nicht für das Sozialamt. Natürlich bringt mir das nichts wenn ich sage "ich bin arbeitsfähig aber habe bisher nur mehr als "3 Stunden täglich" damit verbracht mir ohne Einnahmen mein Gewerbe vorzubereiten". D.h. es könnte vielleicht als "Hobby" o.Ä. angesehen werden was kein Beweis für meine Arbeitsfähigkeit sein könnte. Das ändert sich natürlich mit Gewerbeanmeldung und den ersten Einnahmen.
Natürlich werde ich anfangs viel mehr arbeiten als es die Einnahmen wert sind. Z.B. 6 Stunden täglich bei 2.- € Gewinn die Stunde. Wird sowas anerkannt?! Ich bin eigentlich davon überzeugt dass dies anerkannt werden müsste. Also als arbeitsfähigkeit. Als "ein-Euro-Jobber" bekommt man ja sogar noch weniger obwohl man viel arbeitet.
Das größte Problem ist allerdings dass ich schwer gehbehindert bin und das Jobcenter NICHT zu Terminen besuchen kann. Auch mit Rollstuhl ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Praktisch wäre es auch nicht möglich, da ich selbst wenn ich mit Rollstuhl transportiert werden könnte, keinen Aufzug habe und einen Fahrdienst benötigen würde - was ein zu großer Aufwand und zu große Kosten wären (aber wie gesagt das wäre i.M. ohnehin nicht möglich).
Gibt es da Möglichkeiten für behinderte Menschen, dass auf regelmässige Besuche im Jobcenter verzichtet werden kann?!
Ich bin VDK Mitglied und selbst der VDK hatte so einen Fall noch nicht und konnte mir keinerlei Hinweise geben!
Natürlich habe ich auch eine Suchmaschine bemüht aber keinerlei Infos finden können!
Vielleicht liesse sich das mit einer dauerhaften oder wiederkehrenden Bescheinigung meiner Ärztin über "Reiseunfähigkeit" bewerkstelligen?
Gruß
Alexasti
ich hoffe mir kann hier jemand helfen oder Tips geben!
Folgendes Szenario:
Ich bin schwerbehindert, kann nicht laufen. Aktuell noch volle Erwerbsminderung. Nun habe ich mir eine Selbständigkeit aufgebaut die auf mehreren Säulen steht (nicht nur ein Gebiet) - und ich werde in Kürze mein Gewerbe anmelden. Ich war früher schon mal selbständig und weiß was damit alles einhergeht.
Das Problem ist nun Folgendes: Im Grunde bin ich mittlerweile mehr als 3 Stunden arbeitsfähig geworden. D.h. ich wäre ein Fall fürs Jobcenter und nicht für das Sozialamt. Natürlich bringt mir das nichts wenn ich sage "ich bin arbeitsfähig aber habe bisher nur mehr als "3 Stunden täglich" damit verbracht mir ohne Einnahmen mein Gewerbe vorzubereiten". D.h. es könnte vielleicht als "Hobby" o.Ä. angesehen werden was kein Beweis für meine Arbeitsfähigkeit sein könnte. Das ändert sich natürlich mit Gewerbeanmeldung und den ersten Einnahmen.
Natürlich werde ich anfangs viel mehr arbeiten als es die Einnahmen wert sind. Z.B. 6 Stunden täglich bei 2.- € Gewinn die Stunde. Wird sowas anerkannt?! Ich bin eigentlich davon überzeugt dass dies anerkannt werden müsste. Also als arbeitsfähigkeit. Als "ein-Euro-Jobber" bekommt man ja sogar noch weniger obwohl man viel arbeitet.
Das größte Problem ist allerdings dass ich schwer gehbehindert bin und das Jobcenter NICHT zu Terminen besuchen kann. Auch mit Rollstuhl ist es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich. Praktisch wäre es auch nicht möglich, da ich selbst wenn ich mit Rollstuhl transportiert werden könnte, keinen Aufzug habe und einen Fahrdienst benötigen würde - was ein zu großer Aufwand und zu große Kosten wären (aber wie gesagt das wäre i.M. ohnehin nicht möglich).
Gibt es da Möglichkeiten für behinderte Menschen, dass auf regelmässige Besuche im Jobcenter verzichtet werden kann?!
Ich bin VDK Mitglied und selbst der VDK hatte so einen Fall noch nicht und konnte mir keinerlei Hinweise geben!
Natürlich habe ich auch eine Suchmaschine bemüht aber keinerlei Infos finden können!
Vielleicht liesse sich das mit einer dauerhaften oder wiederkehrenden Bescheinigung meiner Ärztin über "Reiseunfähigkeit" bewerkstelligen?
Gruß
Alexasti