timoinfiji
Elo-User*in
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Hallo Community,
ich habe eine Frage bezüglich meines Zustandes mit dem jobcenter, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und ein richtige Tipps geben.
War Zustand:
Ich habe ALG2 bezogen und das seit über 1 Jahr. Durch diese Arbeitslosenzeit bin ich durch etliche Tiefs gegangen. Das heisst, keine Lust mehr gehabt raus zu gehen und den Briefkasten zu öffnen. So kam es dass ich die Aufforderungen vom JB verpasst habe und nicht zum Termin erschienen war. somit wurde dann ALG2 gestrichen. Erst % weise, aber gleich darauf komplett.
Frage hierzu: Ist es erlaubt wenn man z.B dem Termin nicht nachkommt und 10% gestrichen wird, dass man gleich darauf hin 1 Woche später wieder eine Einladung bekommt und wenn man diese nicht nachkommt nochmals % Abstriche und darauf hin ca. eine Woche später wieder einen Termin und den letzten bekommt aber nicht erscheint, dass dann gleich komplett ALG2 gestrichen wird? Darf dies sein, oder muss JB bei nicht erscheinen und % streichen eine Frist von 1-3 Monaten vergehen lassen um eine erneute Einladung zu geben°?
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Nachdem mir innerhalb von ca. 3 wochen das ALG2 komplett gestrichen wurde, und ich dies gesehen habe, bin ich zum JC und hab denen gesagt ich hatte ein Tief, deshalb nicht Briefkasten geöffnet, bzw. zu spät, und Briefe nicht geöffnet.
So weit so gut, die Aktzepierten es und haben ALG2 wieder geöffnet.
Darauf hin bekam ich einen neuen Termin und da wurde mir der 1 Euro job angejubelt. Erst als eine Art beschäftigung, hatte sie damals gesagt, dass ich diese freiwillig machen kann, um aus dem tief zu kommen, ich hatte zugestimmt was der größte Fehler war. Nachdem ich zugestimmt und unterschrieben hatte, bekam ich eine freie Stelle bei meinem Vater auf 460 euro Basis, also Teilzeit. Wäre es nur ein 400 Euro Job, dann oder weniger dann müsste ich laut JC weiterhin auch zu dem Minijob den 1 euro job machen.
Frage: Ist das rechtens das man trotz des minijob, die 1 euro Job Bürde weiterhin machen muss?
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Ist Zustand:
Nun arbeite ich seit kurzem nun für meinen Vater als Teilzeitkraft.
Nun ist mein ALG2 Bezug beendet, und ich muss die Weiterbewilligung beantragen was ich auch schon gemacht habe. Nun kam das Schreiben vom JC dass diese noch den Vertrag sehen wollen ( ist ja klar, stimme ich zu.) aber bis zum 11.03. aber ein Schreiben meines Vaters als Schriftliche Bescheinigung meines Arbeitsverhältnisses und das Einkommen von 460 Euro mit zusendung des Vertrages zum 15.3 wurde an das Amt gesendet. Damit JC auch schriftlich weiss das ich eine versicherungspflichtige Arbeit habe.
Nun kommt es:
Im Schreiben von JC nun wollen diese den Vertrag bis zum 11.3 sehen und meine kompletten Kontoauszüge ( obwohl denen mitgeteilt dass Vertrag am 15.3 kommt) UND mit einen Termin am 11.3 gegeben zum Meldetermin in diesem ich Bewerbungsunterlagen sowie Bewerbungsbemühungen nachweisen muss, obwohl ich doch jetzt schon einen Versicherungspflichtigen Job habe!!
Frage: Ist dies rechtens, und darf das JC mir kein ALG" zahlen bis der endgültige Vertrag denen vorliegt, obwohl schriftliche Bestätigung meines Vaters als Arbeitgeber bereits vorliegt?
Bis heute ist leider kein ALG2 hier eingegangen obwohl ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt habe. Darf dies so sein?
So weit ich weiss, muss der JC eine vorläufige Bewilligung erklären und das ALG2 auszahlen. Der Arbeitsvertrag meines Vaters ist derzeit noch in Bearbeitung und wird auch von Steuerberater erstellt.
Ebenso benötige ich einen neuen Kühlschrank, darf ich diesen beantragen oder muss ich diesen nun weil Versicherungspflichtig arbeitend selber aufbringen, obwohl ich nicht so viel verdiene?
Würde mir sehr viel halfen von Euch ein paar Tipps zu erhalten.
Vielen Dank
ich habe eine Frage bezüglich meines Zustandes mit dem jobcenter, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen und ein richtige Tipps geben.
War Zustand:
Ich habe ALG2 bezogen und das seit über 1 Jahr. Durch diese Arbeitslosenzeit bin ich durch etliche Tiefs gegangen. Das heisst, keine Lust mehr gehabt raus zu gehen und den Briefkasten zu öffnen. So kam es dass ich die Aufforderungen vom JB verpasst habe und nicht zum Termin erschienen war. somit wurde dann ALG2 gestrichen. Erst % weise, aber gleich darauf komplett.
Frage hierzu: Ist es erlaubt wenn man z.B dem Termin nicht nachkommt und 10% gestrichen wird, dass man gleich darauf hin 1 Woche später wieder eine Einladung bekommt und wenn man diese nicht nachkommt nochmals % Abstriche und darauf hin ca. eine Woche später wieder einen Termin und den letzten bekommt aber nicht erscheint, dass dann gleich komplett ALG2 gestrichen wird? Darf dies sein, oder muss JB bei nicht erscheinen und % streichen eine Frist von 1-3 Monaten vergehen lassen um eine erneute Einladung zu geben°?
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Nachdem mir innerhalb von ca. 3 wochen das ALG2 komplett gestrichen wurde, und ich dies gesehen habe, bin ich zum JC und hab denen gesagt ich hatte ein Tief, deshalb nicht Briefkasten geöffnet, bzw. zu spät, und Briefe nicht geöffnet.
So weit so gut, die Aktzepierten es und haben ALG2 wieder geöffnet.
Darauf hin bekam ich einen neuen Termin und da wurde mir der 1 Euro job angejubelt. Erst als eine Art beschäftigung, hatte sie damals gesagt, dass ich diese freiwillig machen kann, um aus dem tief zu kommen, ich hatte zugestimmt was der größte Fehler war. Nachdem ich zugestimmt und unterschrieben hatte, bekam ich eine freie Stelle bei meinem Vater auf 460 euro Basis, also Teilzeit. Wäre es nur ein 400 Euro Job, dann oder weniger dann müsste ich laut JC weiterhin auch zu dem Minijob den 1 euro job machen.
Frage: Ist das rechtens das man trotz des minijob, die 1 euro Job Bürde weiterhin machen muss?
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Ist Zustand:
Nun arbeite ich seit kurzem nun für meinen Vater als Teilzeitkraft.
Nun ist mein ALG2 Bezug beendet, und ich muss die Weiterbewilligung beantragen was ich auch schon gemacht habe. Nun kam das Schreiben vom JC dass diese noch den Vertrag sehen wollen ( ist ja klar, stimme ich zu.) aber bis zum 11.03. aber ein Schreiben meines Vaters als Schriftliche Bescheinigung meines Arbeitsverhältnisses und das Einkommen von 460 Euro mit zusendung des Vertrages zum 15.3 wurde an das Amt gesendet. Damit JC auch schriftlich weiss das ich eine versicherungspflichtige Arbeit habe.
Nun kommt es:
Im Schreiben von JC nun wollen diese den Vertrag bis zum 11.3 sehen und meine kompletten Kontoauszüge ( obwohl denen mitgeteilt dass Vertrag am 15.3 kommt) UND mit einen Termin am 11.3 gegeben zum Meldetermin in diesem ich Bewerbungsunterlagen sowie Bewerbungsbemühungen nachweisen muss, obwohl ich doch jetzt schon einen Versicherungspflichtigen Job habe!!
Frage: Ist dies rechtens, und darf das JC mir kein ALG" zahlen bis der endgültige Vertrag denen vorliegt, obwohl schriftliche Bestätigung meines Vaters als Arbeitgeber bereits vorliegt?
Bis heute ist leider kein ALG2 hier eingegangen obwohl ich den Weiterbewilligungsantrag gestellt habe. Darf dies so sein?
So weit ich weiss, muss der JC eine vorläufige Bewilligung erklären und das ALG2 auszahlen. Der Arbeitsvertrag meines Vaters ist derzeit noch in Bearbeitung und wird auch von Steuerberater erstellt.
Ebenso benötige ich einen neuen Kühlschrank, darf ich diesen beantragen oder muss ich diesen nun weil Versicherungspflichtig arbeitend selber aufbringen, obwohl ich nicht so viel verdiene?
Würde mir sehr viel halfen von Euch ein paar Tipps zu erhalten.
Vielen Dank