AW: KDU , Kaution und Erstaustattung ...
3. Wie ich das Jobcenter kenne haben die das alles bis Ende des Monats noch nicht bearbeitet, denke mal es kann gut sein das ich die erste Miete dann vorstrecken muss oder?
...
Nee, Du musst da gar nix vorstrecken, insbesondere, wenn Du Mittellosigkeit nachweisen könntest.
Deshalb würde ich an Deiner Stelle vorsorglich zusammen mit Deinem Hauptantrag auch gleich den Antrag auf Vorschuss stellen:
https://www.arbeitsagentur.de/web/c...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485664 Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen ein Vorschuss gezahlt werden, wenn Ihr Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.
In nachfolgend verlinktem Beitrag ist eine Mustervorlage für einen Antrag auf Vorschuss enthalten (Siehe dann das letzte Zitat), den Du für Deine Situation anpassen und ggfls. entschärfen kannst:
https://www.elo-forum.org/alg-ii/140475-vorgehen-wba-einfach-entschieden.html#post1776000 Die Fristsetzung (zur spätesten Bearbeitung, als Bescheidzustellung und erfolgter (!) Überweisung) würde ich auf den 31.05.2016 setzen (das
ALG II muss Dir ja am 01.06.2016 um 0:01 Uhr zur Verfügung stehen).
Hier noch wichtige Hinweise zum Datenschutz (z.B. betreffend Personalausweis, Kontoauszüge, Telefon und E-Mail, aber auch noch betreffend Unterkunft und Heizung):
Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Fragen und Antworten - Arbeitslosengeld II Ab den 1.06. also
Hartz 4 .
Denke daran ALLE Deine Anträge inkl. Anlagen ans
JC (auch zukünftige Anträge/Anliegen/Schreiben ans
JC ) IMMER schriftlich nachweislich (z.B. per Fax vorab und per Einschreiben Übergabe oder persönlich zusammen mit Beistand und Empfangsbestätigung auf Deinen Kopien Deiner Schreiben) ans
JC zu geben.
Beim Erstantrag wirst Du aber persönlich zum
JC gehen müssen. Geh' da aber nicht ohne einen Beistand hin und lass Dir beim
JC am Eingang oder beim Leistungssachbearbeiter auf den Kopien Deiner Anträge den Empfang bestätigen (Eingangsstempel
JC , Datum, Unterschrift). Sämtliche Kopien (und etwaige Versandbelege) bewahrst Du dann gut zu Hause auf.
Grundsätzlich rate ich Dir auch zu Terminen beim
JC NUR mit einem Beistand hinzugehen. Siehe mehr dazu hier:
https://www.dielinke-nrw.de/fileadm.../Verschiedenes/Aktionsleitfaden_Jobcenter.pdf Sollte Dir gleich bei Antragstellung der
SGB II-Leistungen auch noch ein Termin beim Arbeitsvermittler (also noch am selben Tag gleich nach Antragstellung) angeboten werden, dann achte darauf, dass Du bei dieser ersten Besprechung mit dem Arbeitsvermittler vorerst NICHTS unterschreibst, also auch keine Eingliederungsvereinbarung (
EGV ), die man Dir wohl vorlegen wird.
Du hast das Recht eine
EGV zuerst einmal in Ruhe zu prüfen, auch mittels einem RA, wenn Du das willst. Musst Du dem Arbeitsvermittler ja nicht so genau sagen. Einfach nur, Du willst zuerst die
EGV prüfen und nimmst sie deshalb erstmal mit. Der Arbeitsvermittler muss Dir mind. 14 Tage Zeit zur Prüfung lassen. Außerdem hast Du das Recht Änderungsvorschläge zur
EGV einzubringen. Das kannst Du bereits im Termin mündlich machen, aber Du hast immer noch das Recht und ich würde das in jedem Fall eben noch schriftlich nachweislich machen. Auf diese Änderungsvorschläge muss Dein Arbeitsvermittler auch eingehen und Dir nochmal eine zweite Version einer
EGV zuschicken. Du hast dann nochmal rd. 14 Tage Prüfungszeit, die Dir der Arbeitsvermittler einräumen muss. Erst wenn Du diese zweite Version der
EGV nicht unterschreiben wollen würdest, dann kann der Arbeitsvermittler einen
EGV -
VA erlassen, gegen den Du aber im Zweifelsfall
Widerspruch erheben kannst. Wenn Du eine
EGV schließlich nicht unterschreiben willst, dann kannst Du dafür auch nicht sanktioniert werden.
Die Praxis sieht halt leider etwas anders aus. Sollte es Dir widerfahren, dass man Dir eine
EGV -Verhandlung vorenthält und gleich einen
EGV -
VA erlässt, dann kannst Du immer noch dagegen vorgehen. Dafür dann einen eigenen Faden aufmachen, die
EGV bzw. den
EGV -
VA anonymisiert hochladen und Dir wird geholfen
