Von ALG 1 ins ALG 2 inkl Wohnungswechsel

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Daniell

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Hallo liebes Forum,
ich bin grad etwas unsicher bzw verwirrt...
Also, zum 30.05. Endet mein ALG1 , ich bekomme dann ALG2. Ich möchte umziehen, habe nach langem Suchen auch etwas passendes gefunden (Wohnung wäre ab dem 15.06. Frei).
Nun habe ich einige Fragen:

1. Das erste mal ALG2 würde ich dann am 1.07. Erhalten richtig?

2. Wäre es dann besser mit dem Vermieter zu sprechen das ich erst am 1.07. Einziehen kann oder ist das direkt zum 15.06. Schon irgendwie möglich?

3. Wollte nächste Woche meinen ALG2 Antrag stellen, kann ich da direkt schon das Wohnungsangebot einreichen?

4. Ich wohne momentan in einer möblierten Wohnung, also habe ich doch das Anrecht auf Erstaustattung?

Vielen Dank schon mal!
 
Das ALG I für Mai bekommst du doch am 30.5, also ALG II dann am 1.6 für Juni.

Wenn du keine eigenen Möbel hattest, hast du Anspruch auf Erstausstattung.

Es melden sich noch mehr.
 
1.) Nein, Ende Mai für den Monat Juni.
2.) Wenn du den Mietvertrag noch im ALG1 Bezug unterschreibt, unabhängig vom Einzugstag, brauchst du keine Genehmigung vom JC . Das JC bezahlt aber nur längstens bis 6 Monate eine zu teure Miete...dann nur noch den max. Satz.
3.) Meines Wissens nach nur im laufenden Bezug von ALG2.
4.) Ja, wenn du es mit Mietvertrag nachweisen kannst und dein altes Kinderzimmer entsorgt hast.
 
Ich bekomme also am 30.5. Mein ALG1 und am 1.6. ALG2 ? Dann wäre ich ja reich😅

Du kannst dich noch für den 31.05.16 "arbeitslos ohne Leistungsbezug" bei der Agentur für Arbeit melden. Vorteil: Kein Rentenloch am 31.05.16!
Und nicht alles Geld sofort ausgeben. Bei Wechsel in Arbeit gibt es erst wieder am Monatsende Geld, bei Leihratten noch später.
 
Weil die Thomé-Richtlinien nicht immer aktuell sind, würde ich beim Amt (Bürgerbüro usw.) die zulässigen KdU erfragen. Wenn die Wohnung dann angemessen ist, würde ich zuschlagen. D.h. so schnell wie möglich unterschreiben.

Eine Erstausstattung könntest Du dann ab ALGII -Bezug beantragen.
 
ok, also der Vermieter sagt ich soll dieses Formular bezüglich Mietangebot vom Jobcenter holen das wir dann ausfüllen. (wohnung passt von den Kosten).
Wie gesagt wollte ich nächste woche meinen Alg2 Antrag stellen, was trage ich denn da im Antrag bezüglich der KDU ein? Meine jetzige Wohnung oder die neue dann schon?
 
KDU , Kaution und Erstaustattung

Hallo,
Ich stehe noch bis zum 30.05. im ALG 1 Bezug.
Ab den 1.06. also Hartz 4 .
Ich ziehe zum 1.06. Bzw 15.06. in eine andere (KDU ist angemessen) Wohnung.
Nun habe ich bezüglich der Anträge fragen:

1. Im Antrag KDU trage ich ja dann schon die neue Adresse ein richtig? Und im Hauptantrag welche Adresse? Ich gebe nächste Woche den Antrag ab, und wohne dann ja noch in der alten Wohnung.

2. Kann ich mit dem Hauptantrag das Schreiben bezüglich Mietkaution und Erstausstattung abgeben?

3. Wie ich das Jobcenter kenne haben die das alles bis Ende des Monats noch nicht bearbeitet, denke mal es kann gut sein das ich die erste Miete dann vorstrecken muss oder?

Achso, das ich für den Umzug keine Genehmigung brauche wenn ich vor Juni den Mietvertrag unterschreibe ist soweit richtig?

Gruß,

Daniel
 
AW: KDU , Kaution und Erstaustattung

Hallo Daniel,

du hättest in deinem Thread weiterschreiben müßen, damit man dein Anliegen nachvollziehen kann.

https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/169243-alg-ins-alg-inkl-wohnungswechsel.html

1. Im Antrag KDU trage ich ja dann schon die neue Adresse ein richtig?

Wenn du zum 1.06 bzw. 01.06 erst deine neue Wohnung beziehst, steht ja in deinem Perso noch die alte
Adresse und beachte § 36 SGB II

1Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2Für die Leistungen nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ist der kommunale Träger zuständig, in dessen Gebiet die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat

also kommt noch deine alte Adresse rein.

Und im Hauptantrag welche Adresse?

Du reichst ja deinen Antrag nächste Woche ein, also mit Wohnsitz bei der alten Adresse.

Zum Antrag kannst du eine Veränderungsmitteilung miteinreichen, das ab Datumm XXX dein neuer
Wohnsitz ist.

Die Veränderungsmitteilung findest im Net, also bei Google den Suchbegriff "Veränderungsmitteilung"
eingeben, dann kommst du auf das Formular.

2. Kann ich mit dem Hauptantrag das Schreiben bezüglich Mietkaution und Erstausstattung abgeben?

Ja das kannst du miteinreichen.Denke bitte auch an das Mietangebot.

Und was genau willst du an Erstausstattung beantragen?

Bleibt die Frage hast du eine schriftliche Kündigung deiner Wohnung bekommen, hier in diesem
Thread hast du darauf leider nicht geantwortet.

https://www.elo-forum.org/kdu-miete-untermiete/166435-mietschulden-kuendigung.html

Bite beachte lass dir die Abgabe bestättigen, jeweils auf der Kopie vom Anschreiben, wo du genau
aufführst welche Anträge du einreichst.

https://www.elo-forum.org/antraege/40698-position-bmas-thema-empfangsbestaetigung.html

Bestimmt kommen noch Hinweise.
 
AW: KDU , Kaution und Erstaustattung

...
3. Wie ich das Jobcenter kenne haben die das alles bis Ende des Monats noch nicht bearbeitet, denke mal es kann gut sein das ich die erste Miete dann vorstrecken muss oder?
...

Nee, Du musst da gar nix vorstrecken, insbesondere, wenn Du Mittellosigkeit nachweisen könntest.

Deshalb würde ich an Deiner Stelle vorsorglich zusammen mit Deinem Hauptantrag auch gleich den Antrag auf Vorschuss stellen:

https://www.arbeitsagentur.de/web/c...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485664

Falls Ihre Antragsunterlagen oder sonstige Gründe eine abschließende Entscheidung noch nicht zulassen, kann Ihnen ein Vorschuss gezahlt werden, wenn Ihr Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist.

In nachfolgend verlinktem Beitrag ist eine Mustervorlage für einen Antrag auf Vorschuss enthalten (Siehe dann das letzte Zitat), den Du für Deine Situation anpassen und ggfls. entschärfen kannst:

https://www.elo-forum.org/alg-ii/140475-vorgehen-wba-einfach-entschieden.html#post1776000

Die Fristsetzung (zur spätesten Bearbeitung, als Bescheidzustellung und erfolgter (!) Überweisung) würde ich auf den 31.05.2016 setzen (das ALG II muss Dir ja am 01.06.2016 um 0:01 Uhr zur Verfügung stehen).

Hier noch wichtige Hinweise zum Datenschutz (z.B. betreffend Personalausweis, Kontoauszüge, Telefon und E-Mail, aber auch noch betreffend Unterkunft und Heizung):

Internetauftritt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Fragen und Antworten - Arbeitslosengeld II



Denke daran ALLE Deine Anträge inkl. Anlagen ans JC (auch zukünftige Anträge/Anliegen/Schreiben ans JC ) IMMER schriftlich nachweislich (z.B. per Fax vorab und per Einschreiben Übergabe oder persönlich zusammen mit Beistand und Empfangsbestätigung auf Deinen Kopien Deiner Schreiben) ans JC zu geben.

Beim Erstantrag wirst Du aber persönlich zum JC gehen müssen. Geh' da aber nicht ohne einen Beistand hin und lass Dir beim JC am Eingang oder beim Leistungssachbearbeiter auf den Kopien Deiner Anträge den Empfang bestätigen (Eingangsstempel JC , Datum, Unterschrift). Sämtliche Kopien (und etwaige Versandbelege) bewahrst Du dann gut zu Hause auf.

Grundsätzlich rate ich Dir auch zu Terminen beim JC NUR mit einem Beistand hinzugehen. Siehe mehr dazu hier:

https://www.dielinke-nrw.de/fileadm.../Verschiedenes/Aktionsleitfaden_Jobcenter.pdf

Sollte Dir gleich bei Antragstellung der SGB II-Leistungen auch noch ein Termin beim Arbeitsvermittler (also noch am selben Tag gleich nach Antragstellung) angeboten werden, dann achte darauf, dass Du bei dieser ersten Besprechung mit dem Arbeitsvermittler vorerst NICHTS unterschreibst, also auch keine Eingliederungsvereinbarung (EGV ), die man Dir wohl vorlegen wird.

Du hast das Recht eine EGV zuerst einmal in Ruhe zu prüfen, auch mittels einem RA, wenn Du das willst. Musst Du dem Arbeitsvermittler ja nicht so genau sagen. Einfach nur, Du willst zuerst die EGV prüfen und nimmst sie deshalb erstmal mit. Der Arbeitsvermittler muss Dir mind. 14 Tage Zeit zur Prüfung lassen. Außerdem hast Du das Recht Änderungsvorschläge zur EGV einzubringen. Das kannst Du bereits im Termin mündlich machen, aber Du hast immer noch das Recht und ich würde das in jedem Fall eben noch schriftlich nachweislich machen. Auf diese Änderungsvorschläge muss Dein Arbeitsvermittler auch eingehen und Dir nochmal eine zweite Version einer EGV zuschicken. Du hast dann nochmal rd. 14 Tage Prüfungszeit, die Dir der Arbeitsvermittler einräumen muss. Erst wenn Du diese zweite Version der EGV nicht unterschreiben wollen würdest, dann kann der Arbeitsvermittler einen EGV -VA erlassen, gegen den Du aber im Zweifelsfall Widerspruch erheben kannst. Wenn Du eine EGV schließlich nicht unterschreiben willst, dann kannst Du dafür auch nicht sanktioniert werden.

Die Praxis sieht halt leider etwas anders aus. Sollte es Dir widerfahren, dass man Dir eine EGV -Verhandlung vorenthält und gleich einen EGV -VA erlässt, dann kannst Du immer noch dagegen vorgehen. Dafür dann einen eigenen Faden aufmachen, die EGV bzw. den EGV -VA anonymisiert hochladen und Dir wird geholfen :wink:
 

Warum denn ein Mietangebot? Ich dachte wenn ich den Mietvertrag vor dem 1.06. Unterschreibe brauche ich da keine Zustimmung vom Jobcenter.
Von meiner aktuellen Wohnung habe ich keine schriftliche Kündigung, da ich nur Ärger mit dem Vermieter und einige Mängel in der Wohnung habe.
Achso, Grundausstattung für Möbel (die jetzige ist möbliert).
 
AW: KDU , Kaution und Erstaustattung

Warum denn ein Mietangebot? Ich dachte wenn ich den Mietvertrag vor dem 1.06. Unterschreibe brauche ich da keine Zustimmung vom Jobcenter.

Nun wie belegst du denn die Kosten bzw. die Höhe der Mietkaution bzw. die Kosten der Unterkunft, also
die Miete?

Es geht nicht um die Zustimmung sondern darum wie du die Kosten belegbar nachweist?

Achso, Grundausstattung für Möbel (die jetzige ist möbliert).

Okay dann ist es nachvollziehbar.
 
@Seepferdchen
Also nochmal zusammengefasst:
- den Mietvertrag kann ich schonmal Unterschreiben ohne das ich da eine Zustimmung brauche

- in den Hauptantrag schreibe ich meine jetzige Adresse, dazu lege ich eine Veränderungsmitteilung der neuen Adresse + Mietangebot für die Kosten.
Brauche ich für die Kaution einen extra Antrag?

- Antrag auf Erstausstattung, lege eins Kopie des jetzigen Mietvertrages bei (da möbliert), vorher habe ich im Haus meiner Eltern gewohnt und die Möbel sind ihr Eigentum

- Antrag auf Vorschuss

Und dann sollte NORMALERWEISE am 1.06. Miete und Kaution, eventuell Geld für Erstausstattung uberwiesen sein?
 
Grüß dich @Daniell,

- in den Hauptantrag schreibe ich meine jetzige Adresse, dazu lege ich eine Veränderungsmitteilung der neuen Adresse + Mietangebot für die Kosten.

Ja genau, damit sieht wann du in deiner neuen Wohnung bist.

Brauche ich für die Kaution einen extra Antrag?

Ja schreibe bitte dafür formlos einen extra Antrag, ich weiß viel schreibarbeit aber du hast es hier
mit einer Verwaltung zu tun............................

- Antrag auf Erstausstattung, lege eins Kopie des jetzigen Mietvertrages bei (da möbliert), vorher habe ich im Haus meiner Eltern gewohnt und die Möbel sind ihr Eigentum

Ja ist auch okay.

Und dann sollte NORMALERWEISE am 1.06. Miete und Kaution

Ja sollte zu 100% kann ich dir das nicht beantworten ob die Überweisung vom JC so bei dir auf dem Konto
eingeht.

eventuell Geld für Erstausstattung uberwiesen sein?

Du mußt ggf. damit rechnen, das der Aussendienst vom JC zu dir in die Wohnung kommt
um zu schauen, ob die beantragten Sachen tatsächlich benötigt werden.

Schau auch mal in deine Stadt *hier klick* etwas weiter unten auf der Seite Erstausstattung.
 
@seepferdchen
Habe grad eine Liste bekommen von den Unterlagen die ich alle Einreichen muss.
Mein Alg1 endet zum 30.05., also ab dem 31.05. dann Alg2.
Nun steht auf der Liste "letzte Heiz und Nebenkostenabrechnung".
Ich ziehe ja zum 1.06. Um, muss ich hier dennoch was von der alten Wohnung ?
 
Nun steht auf der Liste "letzte Heiz und Nebenkostenabrechnung".
Ich ziehe ja zum 1.06. Um, muss ich hier dennoch was von der alten Wohnung ?

Ja in der Abrechnung steht ja dein monatliche Abschlagsbetrag für ein Jahr drin, also bis zum nächsten
Abrechnungstermin. Bitte schau nach von wann die Abrechnung aus der alten Wohnung ist, auf der
zweiten Seite stehen die monatlichen Daten für die Zahlung.

Das JC nimmt diesen dann für die Kosten der Unterkunft.
 
Ja in der Abrechnung steht ja dein monatliche Abschlagsbetrag für ein Jahr drin, also bis zum nächsten
Abrechnungstermin. Bitte schau nach von wann die Abrechnung aus der alten Wohnung ist, auf der
zweiten Seite stehen die monatlichen Daten für die Zahlung.

Das JC nimmt diesen dann für die Kosten der Unterkunft.

Ich habe so eine Abrechnung gar nicht, habe meine Grundmiete und dazu 90e Nebenkosten. In diesen 90e ist ALLES drin, egal wie viel ich verbrauche. Denke auch nicht das mein Vermieter mir nach dem ganzen Theater hier irgendwelche Dokumente aushändigt.
Ist doch eigentlich eh überflüssig oder? Für die alte Wohnung zahlt das JC doch gar nicht mehr...
 
Hallo @Daniell,

Ist doch eigentlich eh überflüssig oder?
Gut du hattest eine Pauschalmiete, dann hat sich das erledigt.

Jetzt zu deinem neuen Mietvertrag, da müßten dann die kalten Betriebskosten/Nebenkosten aufgeschlüsselt
drin stehen wie zum Beispiel und die dazugehörigen monatlichen Beträge oder die Nebenkosten
sind im Vertrag in einer Summe aufgeführt:


> Aufzug
> Allgemeinstrom
> Straßenreinigung
> Wasser, Abwasser und Oberflächenwasser
> Müllentsorgung
> Schornsteinfeger
> Hausreinigung
> Versicherungen
>Hauswart
>Grundsteuern sowie weitere öffentliche Lasten
> Kabel / Antenne
> sonstige Betriebskosten

Bleibt die Frage wie wird in der neuen Wohnung geheizt, hast du z.B. Gasetagen oder Fernheizung?
 
Geheizt wird über Nachtspeicher, also Strom.

Wenn du dich bei einem Anbieter anmeldest wird ein geschätzter Betrag X genommen den du monatlich
als Abschlagszahlung hast, das mußt du dann dem JC nachreichen.

Und noch mal gefragt was steht in dem Mietvertrag bei den Nebenkosten also wie schon erwähnt
die kalten Nebenkosten ohne Heizung?

Zu deinem Antrag ALG II erstellst du ein Anschreiben hier schreibst du das die Heizkosten von dir nachgereicht werden und die Nebenkosten sind ja aus dem Vertrag ersichtlich.
 
Wenn du dich bei einem Anbieter anmeldest wird ein geschätzter Betrag X genommen den du monatlich
als Abschlagszahlung hast, das mußt du dann dem JC nachreichen.

Und noch mal gefragt was steht in dem Mietvertrag bei den Nebenkosten also wie schon erwähnt
die kalten Nebenkosten ohne Heizung?

Zu deinem Antrag ALGII erstellst du ein Anschreiben hier schreibst du das die Heizkosten von dir nachgereicht werden und die Nebenkosten sind ja aus dem Vertrag ersichtlich.

Also im Mietvertag steht Grundmiete 280e, Nebenkosten ohne Heizkosten 82e, in den Nebenkosten enthalten: Grundsteuern, GebäudeVersicherung, Wasser, Abwasser, Müll, Straßenreinigung
 
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