Hallo,
ich wollte mich jetzt zum 10. März vom ALGII abmelden. Es erfolgt keine Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle.
Das JC meint nun, das ich mich entscheiden soll, ob ich zum 28.2 oder 31.03 gehen will.
Wenn ich am 28.2 gehe, wovon soll ich dann meinen Lebensunterhalt bestreiten?
Ich kann leider auch nicht bis zum 31.03 bleiben, weil sich sonst sehr erhebliche Nachteile einstellen.
Ich habe den Verdacht, dass sie sich einfach die Arbeit beim anteiligen Betrag sparen wollen.
Den Betrag habe ich für den März natürlich schon voll erhalten.
Danke im Voraus
ich wollte mich jetzt zum 10. März vom ALGII abmelden. Es erfolgt keine Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle.
Das JC meint nun, das ich mich entscheiden soll, ob ich zum 28.2 oder 31.03 gehen will.
Wenn ich am 28.2 gehe, wovon soll ich dann meinen Lebensunterhalt bestreiten?
Ich kann leider auch nicht bis zum 31.03 bleiben, weil sich sonst sehr erhebliche Nachteile einstellen.
Ich habe den Verdacht, dass sie sich einfach die Arbeit beim anteiligen Betrag sparen wollen.
Den Betrag habe ich für den März natürlich schon voll erhalten.
Danke im Voraus