faalk
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Hallo. Habe mal folgendes Szenario gesponnen. Man hat eine EGV unterschrieben, die einen dann doch nicht mehr zusagt oder sogar eine Sanktion bekommen. Man meldet sich halt vom ALG II Bezug ab und eine Woche später wieder an. Steht man dann wieder sozusagen auf Stufe 0 und muss wieder einen neue EGV abschließen, bzw. die vor der Abmeldung ausgesprochene Sanktion währe hinfällig? Oder würde der vorherige Stand wieder gelten? 
