nichtarbeitslos
Elo-User*in
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Im September letzten Jahres bin ich aus München nach Nordbayern weggezogen und habe mich regulär umgemeldet. Meine Wohnung in München ist Zweitwohnsitz und an eine Freundin vermietet. Ein Namensschild am Briefkasten habe ich in München nicht mehr und alle Unternehmen/Behörden, mit denen ich zu tun habe, kennen meine neue Anschrift (die einen ordentlichen Briefkasten hat).
In 2013 war ich für wenige Wochen in Bezug von ALG I beim Arbeitsamt München. Da war für mich nichts offen und deshalb sehe ich auch keinen Grund, dem Arbeitsamt München eine neue Anschrift mitzuteilen. Ich habe also seit fast drei Jahren nichts mehr mit denen zu tun.
Heute findet die Freundin nach zwei Wochen Urlaub einen Brief ohne Umschlag im Briefkasten (sie nimmt immer die Prospekte raus, für die sie sich interessiert). Er ist von einem Vollziehungsbeamten vom Hauptzollamt Rosenheim, der offensichtlich persönlich eingeworfen wurde. Es handelt sich um eine Zahlungsaufforderung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Inkasso Service Recklinghausen. Zu vollstreckender Verwaltungsakt AA München, Bescheid xyz vom 11.01.2016. Bezeichnung der Einzelforderungen. Arbeitslosengeld Zeitraum vom 1.6.2013 bis 30.6.2013 192,10 EUR plus Mahngebühr plus Pfändungsgebühr plus Auslagen plus Vollstreckungskosten. Zusammen 252,22 EUR.
Ich weiß von NICHTS! Nein, ich habe nicht die leiseste Ahnung, um was es geht.
Normale Post kann mich dort nicht erreichen, weil ich dort kein Namensschild habe (gibt keine Rechtsgrundlage für Zwangsbriefkästen). Ich gehe deshalb davon aus, dass das Arbeitsamt München irgendwas zurückgefordert hat, mir deswegen an meine alte Anschrift irgendwelche Schreiben/Bescheide geschickt hat, diese aber nie zugestellt worden sind und ans Amt zurückgingen. Als jetzt der Vollziehungsbeamte gekommen ist, konnte der es in den Briefkasten einlegen, der scheinbar mal meiner war.
Lange Frage, kurzer Sinn: Welche Rechtsmittel muss ich jetzt einlegen?
Ich will erstens den Bescheid kennenlernen, damit ich ihm ordentlich widersprechen kann. Zweitens sollen alle Vollstreckungsmaßnamen eingestellt werden (weil kein Bescheid zugestellt wurde). Drittens will ich nicht, selbst wenn der Bescheid wirksam wäre, die ganzen Kosten tragen, für die ich nichts kann.
Was ist zu tun?
Und vor allem: Wen muss ich anschreiben?
In 2013 war ich für wenige Wochen in Bezug von ALG I beim Arbeitsamt München. Da war für mich nichts offen und deshalb sehe ich auch keinen Grund, dem Arbeitsamt München eine neue Anschrift mitzuteilen. Ich habe also seit fast drei Jahren nichts mehr mit denen zu tun.
Heute findet die Freundin nach zwei Wochen Urlaub einen Brief ohne Umschlag im Briefkasten (sie nimmt immer die Prospekte raus, für die sie sich interessiert). Er ist von einem Vollziehungsbeamten vom Hauptzollamt Rosenheim, der offensichtlich persönlich eingeworfen wurde. Es handelt sich um eine Zahlungsaufforderung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Inkasso Service Recklinghausen. Zu vollstreckender Verwaltungsakt AA München, Bescheid xyz vom 11.01.2016. Bezeichnung der Einzelforderungen. Arbeitslosengeld Zeitraum vom 1.6.2013 bis 30.6.2013 192,10 EUR plus Mahngebühr plus Pfändungsgebühr plus Auslagen plus Vollstreckungskosten. Zusammen 252,22 EUR.
Ich weiß von NICHTS! Nein, ich habe nicht die leiseste Ahnung, um was es geht.
Normale Post kann mich dort nicht erreichen, weil ich dort kein Namensschild habe (gibt keine Rechtsgrundlage für Zwangsbriefkästen). Ich gehe deshalb davon aus, dass das Arbeitsamt München irgendwas zurückgefordert hat, mir deswegen an meine alte Anschrift irgendwelche Schreiben/Bescheide geschickt hat, diese aber nie zugestellt worden sind und ans Amt zurückgingen. Als jetzt der Vollziehungsbeamte gekommen ist, konnte der es in den Briefkasten einlegen, der scheinbar mal meiner war.
Lange Frage, kurzer Sinn: Welche Rechtsmittel muss ich jetzt einlegen?
Ich will erstens den Bescheid kennenlernen, damit ich ihm ordentlich widersprechen kann. Zweitens sollen alle Vollstreckungsmaßnamen eingestellt werden (weil kein Bescheid zugestellt wurde). Drittens will ich nicht, selbst wenn der Bescheid wirksam wäre, die ganzen Kosten tragen, für die ich nichts kann.
Was ist zu tun?
Und vor allem: Wen muss ich anschreiben?