Hallo liebe Forumsmitglieder,
würde gerne meinen Arbeitsbereich wechseln. Leider gibt es da meistens nur 20 Stunden Stellen. Vollzeitstellen habe ich keine gefunden.
Durch eine 20-Std.Stelle werde ich automatisch zum “Aufstocker” -Berechtigten (auch laut Hartz IV-Rechner) – Trotz Gehaltseinbußen wäre mir der Jobwechsel (aus Interessenänderung) recht.
Kann das Job-Center nach Aufnahme der 20-Std-Arbeit und Beantragung der Aufstocker-Leistung die Aufstockung verweigern,
mit dem Hinweis eine “selbstverschuldeten Bedürftigkeit?” herbeigeführt zu haben?
Denn zur Zeit arbeite ich in Vollzeit und bekomme keine Leistungen von irgendeinem Amt.
– Ich hatte diesbezüglich mal was gelesen -ich glaube das ging sogar vor Gericht und das Amt hat Recht bekommen.
Gegenargumentiert wurde mit der “freien Berufswahl” die auch im Gesetz erwähnt wird. Aber anscheinend sind die Kläger da gegen das Amt nicht durchgekommen.
Kann es da Probleme geben?
Danke und Gruss
Stan
würde gerne meinen Arbeitsbereich wechseln. Leider gibt es da meistens nur 20 Stunden Stellen. Vollzeitstellen habe ich keine gefunden.
Durch eine 20-Std.Stelle werde ich automatisch zum “Aufstocker” -Berechtigten (auch laut Hartz IV-Rechner) – Trotz Gehaltseinbußen wäre mir der Jobwechsel (aus Interessenänderung) recht.
Kann das Job-Center nach Aufnahme der 20-Std-Arbeit und Beantragung der Aufstocker-Leistung die Aufstockung verweigern,
mit dem Hinweis eine “selbstverschuldeten Bedürftigkeit?” herbeigeführt zu haben?
Denn zur Zeit arbeite ich in Vollzeit und bekomme keine Leistungen von irgendeinem Amt.
– Ich hatte diesbezüglich mal was gelesen -ich glaube das ging sogar vor Gericht und das Amt hat Recht bekommen.
Gegenargumentiert wurde mit der “freien Berufswahl” die auch im Gesetz erwähnt wird. Aber anscheinend sind die Kläger da gegen das Amt nicht durchgekommen.
Kann es da Probleme geben?
Danke und Gruss
Stan