Vollzeitmaßnahme/Minijob - Sanktonierung umgehbar?!

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RoteEnte112

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Guten Tag liebe Forennutzer,

bisher war ich immer nur stiller Mitleser. Diesmal habe ich aber selbst ein anliegen, wozu ich gerne eure Tipps und Hilfestellungen hören würde.

Seit einem Jahr beziehe ich ALG2 + Kosten zur Untermiete. Bisher habe ich an zwei Maßnahmen teilgenommen. Eine Bewerbungsmaßnahme (3Monate) und eine Maßnahme mit Betreeung bei der Erstellung von Bewebungen und Stellensuche etc. (6Monate). Nun soll ich an einer Ganztagsmaßnahme teilnehmen, damit ich nicht ganz vom "Weg abkomme" sozusagen. Leider aber ich die EGV unterschrieben und nicht mitgenommen wie geplant, da mir etwas mit Verwaltungsakt etc. angedroht wurde und ich leichte Panik bekam, da ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht wusste, was darunter zu verstehen ist. Möchte auf keinen fall an dieser Maßnahme auch noch teilnehmen müssen. War bisher noch nicht dort.:icon_smile:

Nun habe ich einen 450 Euro Job in Aussicht und den möchte ich auch antreten. Gibt es eine Möglichkeit für mich den 450 Euro Job zu machen ohne sanktioniert zu werden, weil ich nicht zur Maßnahme gehe? Etwa zum Beispiel weil ich flexibel einsetzbar sein muss etc.?! Hoffe ihr könnte mir aus dieser Lage helfen. Zerbreche mir total den Kopf daran.:doh:
 

erwerbsuchend

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@ RoteEnte112,

grundsätzlich hat die Ausführung eines Jobs, der deine finanzielle Hilfsbedürftigkeit reduziert, Vorrang vor der Teilnahme an einer Maßnahme.

Wenn du nun diesen 450-EUR-Job annimmst und dessen Arbeitszeiten kollidieren mit der Maßnahme, dann kannst du zu diesem Job gehen, ohne jene Zeiten in der Maßnahme nachholen zu müssen.

Ob man mit einem 450-EUR-Job generell einen Schutzschild gegen Maßnahmen hat, kann ich dir nicht sagen. Es käme meiner Meinung nach darauf an, wie jene Maßnahme konkret konzipiert ist und wie sie dir helfen soll, aus Sicht des JC .

Wenn du Fragen zu deiner jetzt anstehenden Maßnahme hast, solltest du jene Maßnahmeunterlagen wie Verträge, Hausordnungen, sonstige Schriftstücke des MT und vorallem die EGV und mögliche Zuweisungsschreiben vom JC in anonymisierter Form hier ins Forum hochladen, damit man in diesen Unterlagen nach möglichen Ansatzpunkten für eine Maßnahmeabwehr nachschauen kann.
 

RoteEnte112

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@erwerbssuchend

da es ein Job im Einzelhandel, im Verkauf sein wird, können sich da schnell mal die Arbeitszeiten ändern. Zudem wurde ich auch schon gefragt ob ich während der Öffnungszeiten absolut flexibel bin und immer kann. Kommt auch irgendwie schlecht zusagen, wegen einer Maßnahme kann ich dann und dann nicht oder änliches..:icon_rolleyes:

Mir wurde gesagt, wenn ich mich gut anstelle, ist sogar mehr für mich drin. So viel mehr, dass ich wegkomme vom Jobcenter.

Unterlagen von der Maßnahme oder dem Träger habe ich nicht, nur ein Flyer den ich mit hoch lade und meine aktuelle EGV .

Bitte nicht vom Datum der Maßnahme beeinflußen lassen. Momentan habe ich einen Krankenschein und somit ist der eigentliche Begin der Maßnahme somit "aufgeschoben". Hoffe ihr könnt damit was anfangen und mit weiterhelfen.

Was vielleicht noch anzumerken wäre. Die SB vom Reha-Team war zuerst selbst nicht davon überzeugt. Als der Computer aber nur diese Zuteilung zu dieser Maßnahme zu lies, war sie es dann plötzlich doch :doh:. Sie sagte so bekomme ich wieder Struktur in den Alltag und neue Ansätze helfen vielleicht weiter etc.
Der Grund warum ich arbeitslos bin, ist eine ungünstige Lücke in meinem Lebenslauf, die durch gesundheitliche Probleme nun mal entstanden ist. Darüber stolpern die meisten Arbeitgeber, egal wie viele Maßnahmen jetzt noch in meinem Lebenslauf auftauchen oder nicht. :icon_hmm:
 

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erwerbsuchend

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da es ein Job im Einzelhandel, im Verkauf sein wird, können sich da schnell mal die Arbeitszeiten ändern. Zudem wurde ich auch schon gefragt ob ich während der Öffnungszeiten absolut flexibel bin und immer kann. Kommt auch irgendwie schlecht zusagen, wegen einer Maßnahme kann ich dann und dann nicht oder änliches..:icon_rolleyes:

@ RoteEnte112,

diese Regelung bezüglich flexibler Arbeitszeiten, also Arbeiten auf Abruf, ist auch so schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten?

Wenn ja, dann dürfte die Teilnahme an einer Maßnahme schwierig werden. Schließlich muss das JC in der Zuweisung die Anwesenheitszeiten konkret vorgeben. Dieser Punkt fehlt schonmal in der EGV .

Sie sagte so bekomme ich wieder Struktur in den Alltag und neue Ansätze helfen vielleicht weiter etc.
Der Grund warum ich arbeitslos bin, ist eine ungünstige Lücke in meinem Lebenslauf, die durch gesundheitliche Probleme nun mal entstanden ist. Darüber stolpern die meisten Arbeitgeber, egal wie viele Maßnahmen jetzt noch in meinem Lebenslauf auftauchen oder nicht. :icon_hmm:

In einer Zuweisung zu einer Maßnahme muss konkret aufgeführt werden, welche Defizite du hast und wie ausgerechnet diese Maßnahme, zu der du zugewiesen werden sollst, dir bei der Behebung dieser Defizite helfen soll. Dieser Punkt fehlt in der EGV .


PS: Ein Bumpen von Beiträgen, und das auch noch innerhalb von ca. 12 h ohne eine Antwort, ist hier in diesem Forum nicht so gern gesehen. Die meisten Helferinnen und Helfer sind hier neben ihren weiteren Verpflichtungen auf freiwilliger Basis anwesend. Von daher habe bitte etwas Geduld, wenn du nicht gleich umgehend eine Antwort erhälst. Viele Themen, gerade was Maßnahmen betrifft, wiederholen sich immer wieder. Lese dich daher im Maßnahmenbereich des Forums mal ein, wie du dich gegen Maßnahmen wehren kannst.
 
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