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ExitUser
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Die Vermittlerin behauptet, das eine alleinerziehende Mutter sich auf Vollzeitstellen bewerben muss, wenn das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Im vorliegendem Fall ist das Kind behindert (Pflegestufe I), geht in eine Behindertenschule (keine Ganztagsschule).
Ich habe zu der Aussage der Vermittlerin weder im SGB II noch in den Durchführungshinweisen etwas dazu gefunden.
Weiß jemand etwas über diese Altersgrenze von 14 Jahren?
Im vorliegendem Fall ist das Kind behindert (Pflegestufe I), geht in eine Behindertenschule (keine Ganztagsschule).
Ich habe zu der Aussage der Vermittlerin weder im SGB II noch in den Durchführungshinweisen etwas dazu gefunden.
Weiß jemand etwas über diese Altersgrenze von 14 Jahren?