Liebe Leute,
ich habe folgendes Problem:
Wegen jahrelangem Mobbing und Schikane habe ich meine Stelle gekündigt, zum 30.09.2017.
Das habe ich mir nicht leicht gemacht, ich konnte einfach nicht mehr. Mein Arzt hat mir schon 2014 geraten, zu kündigen.
Vom 20.02. bis 31.08.2017 war ich krank geschrieben. Habe mich während der Krankmeldung arbeitssuchend gemeldet. Am 1.10.2017 habe ich einen Antrag auf ALG 1 gestellt.
Ich hatte seit Beginn meiner Tätigkeit 2011 bis zum 30.04.2015 Vollzeit gearbeitet und dann auf eigenen Wunsch ab 01.05.2015 (wegen der schlimmen Zustände dort) auf Teilzeit 64 % geändert (3 Tage in der Woche). Bis 30.09.2017 war ich also ununterbrochen in der Firma tätig (bis auf die Krankschreibung 20.02. - 31.08.2017).
Meinem Antrag auf ALG 1 habe ich ein Schreiben beigelegt, in dem ich beantrage, zur Berechnung des Arbeitslosengeldes das Vollzeit-Gehalt bis April 2015 zu Grunde zu legen, weil ich mich ja auch Vollzeit zur Verfügung stelle (nach § 130 II Nr. 4
SGB III, das hatte ich im Netz gelesen).
Ich habe den Antrag selbst abgegeben, und die Sachbearbeiterin wollte die Gehaltsabrechnungen von 01.05.2014 - 31.03.2015 noch zusätzlich haben, ich hatte Gehaltsabrechnungen von Februar, März und April 2015 (die letzten 3 Monate als Vollzeit-Arbeit) meinem Antrag beigelegt.
Nun hatte ich gestern ein Schreiben (offenbar kein Bescheid) in meinem Briefkasten, in dem steht:
"Ihnen wurde Arbeitslosengeld ab 01. Oktober 2017 bewilligt."
Weiter steht dort, ich habe
"in den letzten 2 Jahren weniger als 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt (da nach § 150 Abs. 2 SGB III die Arbeitsentgelte der Teilzeitbeschäftigung außer Betracht bleiben), daher wurde bei der Bemessung Ihres Arbeitslosengeldes ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde gelegt (§ 152 Abs. 1 Satz 1 Drittes Buch SGB III)."
Das ist das Erste, was ich nicht verstehe: ich habe doch durchgehend 6 Jahre dort gearbeitet, nur eben seit 01.05.2015 nicht mehr Vollzeit sondern Teilzeit. Dann habe ich doch dadurch auch mehr als 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt, auch wenn ich vom 20.02. - 31.08.2017 krank war, oder?
Meine Firma hat das übrigens in der Arbeitsbescheinigung alles so auch aufgelistet.
Und das Zweite, was ich nicht verstehe: es steht in dem Schreiben, ich bin in die Qualifikationsstufe 3 eingruppiert. Auch hier habe ich im Netz nachgelesen: das ist falsch, es muss Gruppe 1 sein. Bei der Arbeitslosmeldung habe ich alle Angaben gemacht, auch die zur Qualifikation. Diese wurden aber offenbar nicht berücksichtigt.
Kann mir evtl. jemand helfen, das auseinander zu klabüstern?
Ist das nun ein Bescheid? Ich meine nicht, denn es steht ja nicht mal ein Betrag in dem Schreiben. Oder kommt der Bescheid noch extra?
Viele Fragen, sorry...
Vielen Dank im Voraus.
Sukkulente