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Mahlzeit zusammen
Vorgeschichte:
Ich Schreibe heute für einen Bekannten, der damals eine Rechnung bei der Gasag (Gas-Anbieter) in Höhe von rund 300 D-Mark offen hatte, aus dem Jahr 2001. Bereits 2015 erhielt er ein Schriftsatz mit der Aufforderung eine Summe in Höhe von 817,13 zu begleichen. Er war damals und ist heute noch Empfänger von ALG II . Eine Zahlung oder Pfändung schließt sich somit aus. Es wurde mit Zwangsvollstreckung gedroht. Ich habe bereits damals mit einem Schreiben geholfen und bat unter anderem um folgendes:
Sachstand :
Eine Antwort kam bis heute nicht auf diese Aufforderung meines Bekannten. Gehe ich Recht in der Annahme, daß die Summe Einzeln aufgeschlüsselt werden muß? Die Summe wurde nur lapidar als Forderung in Höhe von 817,13€ geltend gemacht. Es gab auch keine Unterschrift unter diesem Schriftstück, nur eine Computergenerierte. Muß eine Unterschrift dort eigenhändig getätigt werden? Muß der Titel in Kopie beigelegt werden, bez. hat man das Anrecht darauf?
Mein Bekannter bekam just wiederum ein Aufforderungsschreiben:
Dass es keine Reaktion gab, ist unwahr, ich hatte damals das Schriftstück selbst für meinen Bekannten gefertigt und wir haben es abgeschickt.
Mein Bekannter würde gern von dem ALG II rund 20,-€ im Monat abstottern, nur hatte ich ihm geraten erstmal nachzufragen, ob die Forderung überhaupt Rechtens sei, daß ward 2015! Zudem drohte man 2015 bereits mit Zwangsvollstreckung. Die eigentliche Forderung von rund 300,- D-Mark stammt aus dem Jahr 2001.
Ich habe nämlich das Gefühl, daß das meiste keine Zinsen sind, sondern Inkassokosten. Es handelt sich hierbei um Creditreform.
Meine Fragen dazu wären.
-Muß eine eigenhändige Unterschrift getätigt werden
-Muß eine Kopie des Titel vorliegen
-Muß die Summe Einzeln aufgeschlüsselt werden
Danke für das Lesen und eventueller Hilfe . Ich hoffe alles ausführlich dargelegt zu haben.
Damalige Schreiben an Creditreform im Jahre 2015, was ich für meinen Bekannten gefertigt hatte:
I)
Zweites Schrifstück ein paar Tage später:
Jetzt wollte ich folgendes für meinen Bekannten fertig machen:
Vorgeschichte:
Ich Schreibe heute für einen Bekannten, der damals eine Rechnung bei der Gasag (Gas-Anbieter) in Höhe von rund 300 D-Mark offen hatte, aus dem Jahr 2001. Bereits 2015 erhielt er ein Schriftsatz mit der Aufforderung eine Summe in Höhe von 817,13 zu begleichen. Er war damals und ist heute noch Empfänger von ALG II . Eine Zahlung oder Pfändung schließt sich somit aus. Es wurde mit Zwangsvollstreckung gedroht. Ich habe bereits damals mit einem Schreiben geholfen und bat unter anderem um folgendes:
-Ihr für mich individuell erstelltes Forderungsschreiben weist keine handschriftliche Unterschrift auf
-Wie setzt sich die Gesamtsumme in Höhe von 817,13€ im einzelnen Posten detailliert zusammen
-Von welchem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts xyz vom xx.xx.2001 ist in Ihrem Schriftstück vom xx.xx.2015 die Rede
Sachstand :
Eine Antwort kam bis heute nicht auf diese Aufforderung meines Bekannten. Gehe ich Recht in der Annahme, daß die Summe Einzeln aufgeschlüsselt werden muß? Die Summe wurde nur lapidar als Forderung in Höhe von 817,13€ geltend gemacht. Es gab auch keine Unterschrift unter diesem Schriftstück, nur eine Computergenerierte. Muß eine Unterschrift dort eigenhändig getätigt werden? Muß der Titel in Kopie beigelegt werden, bez. hat man das Anrecht darauf?
Mein Bekannter bekam just wiederum ein Aufforderungsschreiben:
...trotz unseres Aufforderungsschreiben haben wir bis zum heutigen Tage weder eine Reaktion noch eine Zahlung auf die offene Forderung in Höhe von 879,09 EUR von Ihnen erhalten. Wir fordern Sie daher auf, mit der Begleichung des offenen Betrages zu beginnen. Sollte Ihnen die Gesamtzahlung nicht möglich sein, zahlen Sie monatliche Raten in Höhe von 50,00 EUR. Ihre erste Rate erwarten wir bis spätestens zum xx.12.2017.
Nutzen Sie die Möglichkeit in Ihrem eigenem Interesse, da wir sonst Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie einleiten werden.
Dass es keine Reaktion gab, ist unwahr, ich hatte damals das Schriftstück selbst für meinen Bekannten gefertigt und wir haben es abgeschickt.
Mein Bekannter würde gern von dem ALG II rund 20,-€ im Monat abstottern, nur hatte ich ihm geraten erstmal nachzufragen, ob die Forderung überhaupt Rechtens sei, daß ward 2015! Zudem drohte man 2015 bereits mit Zwangsvollstreckung. Die eigentliche Forderung von rund 300,- D-Mark stammt aus dem Jahr 2001.
Ich habe nämlich das Gefühl, daß das meiste keine Zinsen sind, sondern Inkassokosten. Es handelt sich hierbei um Creditreform.
Meine Fragen dazu wären.
-Muß eine eigenhändige Unterschrift getätigt werden
-Muß eine Kopie des Titel vorliegen
-Muß die Summe Einzeln aufgeschlüsselt werden
Danke für das Lesen und eventueller Hilfe . Ich hoffe alles ausführlich dargelegt zu haben.
Damalige Schreiben an Creditreform im Jahre 2015, was ich für meinen Bekannten gefertigt hatte:
I)
Ihr schreiben vom: xx.xx.2015, nachweislich eingegangen am: xx.xx.2015
Sehr geehrter Herr xyz
Ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom xx.xx.2015, zudem ich mich wie folgt dazu äußern möchte.
Ich beantrage weiterhin die Stundung der geforderten Summe in Höhe von insgesamt: 817,13 €uro. Ich befinde mich derzeit im Leistungsbezug des Existenzminimums von Arbeitslosengeld II, Anbei sende ich Ihnen eine Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheides zu.
Aus finanziellen Gründen ist eine Begleichung des Betrages von 817,13 €uro derzeit nicht möglich. Auch für eine Ratenzahlung sehe ich derzeit leider keinen Handelsspielraum. Somit ist es mir trotz Bedauerns derzeit nicht möglich Ihre Forderung nachzukommen. Auch ein verwertbares Vermögen/ Einkommen ist nicht gewährleistet. Sofern ich in Lohn und Brot bin, sowie eine sichere Sozialversicherungspflichtige Anstellung innehabe, die oberhalb der Pfändungsgrenze liegt, melde ich mich unaufgefordert bei Ihnen.
Für Ihre Bemühungen möchte ich mich im Voraus bedanken
Ich versichere an Eides Statt, mit meiner Unterschrift, die Richtigkeit der oben genannten Angaben
Anlagen: Bewilligungsbescheid
Zweites Schrifstück ein paar Tage später:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom xx.xx.2015, zudem ich mich wie folgt dazu äußern möchte.
Ich verweise auf mein Schreiben vom xx.xx.2015 deren Beantwortung aussteht. In Hinblick auf zusätzliche Kommunikationswege (E-Mail, Telefon) steht und behalte mir das Recht vor, über deren Einsatz und Weitergabe selbst zu bestimmen. Die Kommunikation wird ausschließlich schriftlich erfolgen. Creditreform steht eine Adresse für den üblichen Postweg zur Erreichbarkeit zur Verfügung.
Ihr erneutes Schreiben wirft folgende Fragen auf.
- Ihr für mich individuell erstelltes Forderungsschreiben weist keine handschriftliche Unterschrift auf
- Wie setzt sich die Gesamtsumme in Höhe von 817,13€ im einzelnen Posten detailliert zusammen
- Von welchem Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht xyz vom xx.xx.2001 ist in Ihrem Schriftstück vom xx.xx.2015 die Rede
Mit freundlichem Gruß
Jetzt wollte ich folgendes für meinen Bekannten fertig machen:
Aufforderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bedanke mich für Ihr Schreiben vom xx.xx.2017, nachweislich eingegangen am xx.12.2017, zudem ich mich wie folgt dazu äußern möchte.
Trotz mehrfacher Aufforderung meinerseits, ich verweise hier auf mein Schriftsatz vom xx.xx.2015 sowie vom xx.xx.2015, hat Ihr Unternehmen mit „weitreichenden Kompetenzen“ es bis Dato unterlassen, mir den Titel in Kopie sowie die Zahlungsaufforderung wie vom Gesetzgeber bestimmt, einzeln aufgeschlüsselt zu übersenden. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, bis Sie der Aufforderung meinerseits nachgekommen sind.
Weitere Schriftsätze Ihrerseits werte ich bis zur Beibringung geforderter Unterlagen als Gegenstandslos.
MfG
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