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Hallo allerseits,
ich habe trotz meiner Berufstätigkeit aufstockende Leistungen nach dem SGB II beantragt und auch 2 Mal (insgesamt vom 01.01.2017 bis 31.12.2017) vorläufig bewilligt bekommen. 2018 ist denen dann aufgefallen, dass ich zu Unrecht erbrachte Leistungen bekommen habe. Innerhalb dieser Zeit habe ich auch diverse Anträge gestellt, die bis heute nicht bearbeitet wurden sind, wo ich denke, dass die Nichtbearbeitung der zustehenden Leistungen auch abhängig von den zu Unrecht erbrachten Leistungen ist. Also hat man in beiden Rückforderungen (Bewilligungszeiträume) einfach mal ein durchschnittliches Einkommen genommen und monatlich verschiedene zuviel gezahlte Beträge in der Kosten der Unterkunft aufgelistet. Dass aber laut (auch wenn nur vorläufig) die Miete im vollen Umfang übernommen wurde, scheint denen nicht aufgefallen zu sein. Zudem sind die Beträge unterschiedlich, obwohl sich meine Miete eigentlich garnicht geändert hat.
Nun habe ich Widerspruch für den Zeitraum 01.01.17 bis 30.06.17 und anschließende Klage erhoben, da bisher kein Widerspruchsbescheid eingegangen ist. Die Klage ist momentan im Laufen.
Im anderen Bewilligungszeitraum (01.07.17 bis 31.12.17) steht auch noch der Widerspruchsbescheid aus. Weder mein Anwalt noch ich haben bisher Rückmeldungen bekommen.
Nun hat sich das Jobcenter scheinbar gedacht, ach einfach nicht auf den Widerspruch reagieren und direkt an die Finanzverwaltung, um Vollstreckung der Forderung für den Zeitraum 01.07.17 bis 31.12.17 zu beantragen. Gegen die Vollstreckung habe ich dann Widerspruch eingelegt und vor Ort auch mitgeteilt, dass bereits gegen die vorangegangene Mahnung der Finanzverwaltung Widerspruch eingelegt wurde (angeblich haben die nix bekommen). Jedenfalls teilte mir der Vollziehungsbeamte mit, dass die Umstände anders seien, da ich Widerspruch eingelegt hatte und diese es vorher nicht wussten. Weiterhin wollte sich der Vollziehungsbeamte mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.
Nun ist aber am 29.05.2017, eingegangen hier am 06.06.17 ein neuer Vollstreckungsauftrag bei mir eingegangen. Diesmal geht es auch um die zweite Rückforderung (Zeitraum 01.01.17 bis 30.06.17) und aber auch die erste Rückforderung. Beide Beträge wurden zusammengezogen. Diesmal schreibt mich ein anderer Sachbearbeiter an. Frist zur Zahlung 12.06.17. Man gibt mir also praktisch 6 Tage Zeit, die Rückforderung zu begleichen.
Beide Vollstreckungsandrohungen bestehen daraus, dass ein Vollstreckungsauftrag vorliegt, jedoch ist dieser garnicht beigefügt.
Den Widerspruch kann ich aufgrund meiner Berufstätigkeit leider auch nicht persönlich bestätigen lassen, da die Bürozeit nur 3 Tage in der Woche für je 2 Stunden morgens sind. Und da die Herren ja angeblich Schreiben per Post oder persönlich in den Briefkasten scheinbar nicht bekommen, bleibt nur der Weg über persönliche Abgabe.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Immerhin sind hier Rechtsmittel anhängig, was auch die Finanzverwaltung weiß, aber dennoch weiß scheinbar der eine nicht, was der anderer tut und will die Vollstreckung ohne ersichtlichen Auftrag durchziehen?
ich habe trotz meiner Berufstätigkeit aufstockende Leistungen nach dem SGB II beantragt und auch 2 Mal (insgesamt vom 01.01.2017 bis 31.12.2017) vorläufig bewilligt bekommen. 2018 ist denen dann aufgefallen, dass ich zu Unrecht erbrachte Leistungen bekommen habe. Innerhalb dieser Zeit habe ich auch diverse Anträge gestellt, die bis heute nicht bearbeitet wurden sind, wo ich denke, dass die Nichtbearbeitung der zustehenden Leistungen auch abhängig von den zu Unrecht erbrachten Leistungen ist. Also hat man in beiden Rückforderungen (Bewilligungszeiträume) einfach mal ein durchschnittliches Einkommen genommen und monatlich verschiedene zuviel gezahlte Beträge in der Kosten der Unterkunft aufgelistet. Dass aber laut (auch wenn nur vorläufig) die Miete im vollen Umfang übernommen wurde, scheint denen nicht aufgefallen zu sein. Zudem sind die Beträge unterschiedlich, obwohl sich meine Miete eigentlich garnicht geändert hat.
Nun habe ich Widerspruch für den Zeitraum 01.01.17 bis 30.06.17 und anschließende Klage erhoben, da bisher kein Widerspruchsbescheid eingegangen ist. Die Klage ist momentan im Laufen.
Im anderen Bewilligungszeitraum (01.07.17 bis 31.12.17) steht auch noch der Widerspruchsbescheid aus. Weder mein Anwalt noch ich haben bisher Rückmeldungen bekommen.
Nun hat sich das Jobcenter scheinbar gedacht, ach einfach nicht auf den Widerspruch reagieren und direkt an die Finanzverwaltung, um Vollstreckung der Forderung für den Zeitraum 01.07.17 bis 31.12.17 zu beantragen. Gegen die Vollstreckung habe ich dann Widerspruch eingelegt und vor Ort auch mitgeteilt, dass bereits gegen die vorangegangene Mahnung der Finanzverwaltung Widerspruch eingelegt wurde (angeblich haben die nix bekommen). Jedenfalls teilte mir der Vollziehungsbeamte mit, dass die Umstände anders seien, da ich Widerspruch eingelegt hatte und diese es vorher nicht wussten. Weiterhin wollte sich der Vollziehungsbeamte mit meinem Anwalt in Verbindung setzen.
Nun ist aber am 29.05.2017, eingegangen hier am 06.06.17 ein neuer Vollstreckungsauftrag bei mir eingegangen. Diesmal geht es auch um die zweite Rückforderung (Zeitraum 01.01.17 bis 30.06.17) und aber auch die erste Rückforderung. Beide Beträge wurden zusammengezogen. Diesmal schreibt mich ein anderer Sachbearbeiter an. Frist zur Zahlung 12.06.17. Man gibt mir also praktisch 6 Tage Zeit, die Rückforderung zu begleichen.
Beide Vollstreckungsandrohungen bestehen daraus, dass ein Vollstreckungsauftrag vorliegt, jedoch ist dieser garnicht beigefügt.
Den Widerspruch kann ich aufgrund meiner Berufstätigkeit leider auch nicht persönlich bestätigen lassen, da die Bürozeit nur 3 Tage in der Woche für je 2 Stunden morgens sind. Und da die Herren ja angeblich Schreiben per Post oder persönlich in den Briefkasten scheinbar nicht bekommen, bleibt nur der Weg über persönliche Abgabe.
Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Immerhin sind hier Rechtsmittel anhängig, was auch die Finanzverwaltung weiß, aber dennoch weiß scheinbar der eine nicht, was der anderer tut und will die Vollstreckung ohne ersichtlichen Auftrag durchziehen?