Vollstreckungsandrohung einer definitiv ungerechtfertigten Forderung

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Gitarrero

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Hallo Forum,

Anfang letzten Jahres habe ich eine eigene Wohnung bezogen und für die Kaution ein Darlehen vom Jobcenter erhalten. Diese wird von mir seit dem zurückgezahlt, bzw. 10% meines Regelsatzes werden zur Tilgung einbehalten. Genau so steht es auch auf meinen Bescheiden und so wird es auch bisher ununterbrochen gehandhabt. Ich möchte jetzt nicht darüber diskutieren, ob so etwas rechtens ist oder nicht, ich finde es in Ordnung und habe dies auch so akzeptiert. Mein Problem ist ein anderes. Die komplette Schuld ist übrigens im September abgezahlt!

Es ist ja bekannt, dass die Jobcenter in den letzten Monaten massive Probleme mit ihrer Buchhaltungssoftware hatten. So habe im April auch ich eine ungerechtfertigte Forderung erhalten, es wäre noch ein Betrag von 350€ offen und ich solle diesen doch sofort überweisen. Ich habe mich also an die angegebene Hotline gewandt und bin dann wieder bei meinem zuständigen Jobcenter gelandet. Dort sagte man mir, es wäre ein Versehen, käme derzeit öfter vor und ich solle mir keine Sorgen machen und es einfach ignorieren. Gesagt getan.

Heute allerdings lag eine Ankündigung zur Vollstreckung durch das Hauptzollamt eben jener Forderung bei mir im Briefkasten! Also wieder angerufen, wieder bei meiner Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung gelandet. Sie meinte, sie hätte die Inkasso-Stelle bereits nach meiner ersten Anfrage im April per Mail über den Fehler informiert und könne jetzt nur noch einmal eine Mail schicken und erneut darauf hinweisen. Mehr könne sie nicht tun. Toll oder? Lustigerweise konnte auch die Dame von der Hotline zuvor schon ohne Probleme in ihrem PC einsehen, dass die Forderung ungerechtfertigt ist, weil monatlich ununterbrochen in den vereinbarten Raten abgezahlt. Warum verdammt noch einmal schafft die Inkasso-Stelle das nicht?

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Hab echt kein Interesse, dass der Vollstreckungsbeamte bei mir zuhause antanzt (Meine Vermieterin wohnt direkt gegenüber und würde alles mitbekommen!) nur weil die da zu dumm sind um ihre eigenen Akten zu verstehen. Am Ende verlier ich dann noch meine Wohnung, wenn die Vermieterin das sieht, obwohl ich überhaupt nichts falsches getan habe.
 
Forderungsmanagement bei JC wird ja nicht über das betreuende JC abgewickelt
sondern über das Forderungsmangement

ich hatte früher ja auch mal Schulden bei JC
aber da habe ich mich gleich an besagte stelle gewandt und denen mitgeteilt das ich nur 10 € zahlen kann (will)

und in deinem Falle würde ich mich nicht an SB wenden
sondern an den Briefzusteller !
 
Danke für die Antwort. Auf den Schreiben der Inkasso-Stelle ist ja eine Service-Nummer angegeben, an die man sich bei Fragen wenden soll. Und über diese Nummer landet man immer wieder im zuständigen Jobcenter - die einem dann sagen, dass die Mahnung ein unberechtigter Fehler ist und man sich keine Sorgen machen soll. Und darauf habe ich mich (leider) verlassen.

Werde dann wohl Montag erstmal direkt beim Hauptzollamt anrufen, sofern man dort überhaupt jemanden erreicht. Ob mich das weiter bringt weis ich jetzt auch nicht.
 
Eine Vollstreckung kannst ja erst geben nachdem ein Mahnbescheid nicht widersprochen wurde.


Bei Forderungen die den Staat betreffen gibt es kein gerichtliches Mahnverfahren mit einem Mahnbescheid.
Zoll, Finanzämter haben ihre eigenen Vollstreckungsbeamten, da kommt kein Gerichtsvollzieher.
 
Bin über das WE nicht zuhause und kann deswegen jetzt nicht den genauen Wortlaut bzw. Titel der Zahlungsaufforderungen der Inkasso nennen, müsste ich heute Abend nochmal nachsehen.

Jedenfalls habe ich aus Deggendorf vom Regionalen Inkassoservice eben eine Zahlungsaufforderung bekommen. Es wäre noch ein Betrag von 350€ offen und dieser wäre jetzt sofort fällig. Diese Summe wird aber von mir seit ca. 1,5 Jahren in Raten abgezahlt und direkt vom Jobcenter einbehalten. Natürlich habe ich sofort reagiert und die angegebene Hotline angerufen, dort bin ich dann bei meinem Jobcenter gelandet. Da wurde mir dann gesagt, es wäre ein Irrtum (Computerfehler), man würde sich drum kümmern und ich bräuchte mir da keine Sorgen zu machen. Etwas später hat die SB mich dann nochmal angerufen und mir mittgeteilt, sie hätte die Sache geklärt. Damit war das für mich dann erledigt, schriftlichen Widerspruch habe ich nicht eingelegt, was dann wohl der Fehler war.

Ich hoffe jetzt, morgen beim Hauptzollamt jemanden zu erreichen und die Vollstreckung erstmal nach hinten verschieben zu können, damit ich mich schriflich an den Inkasso-Service wenden kann.

Als Nachweise habe ich lediglich meine Leistungsbescheide, aus denen ausdrücklich hervorgeht, dass eben eine gewisse Summe zur Aufrechnung einbehalten wird. Hoffe mal das reicht aus. Andernfalls bleibt dann wohl nur der Gang zum Sozialgericht. Würde ich nur sehr ungern machen.

Wirklich ärgerlich an dieser Vollstreckung wäre auch, dass ich die Schuld dann quasi doppelt beglichen hätte, die entsprechenden Raten wurden vom Jobcenter ja schon lange einbehalten. Sonst würde ich das jetzt einfach zahlen und gut ist.
 
Dein Fall ist mal wieder der Beweis dafür, daß man mit einem Jobcentermitarbeiter niemals telefoniert.
Immer alles schriftlich u. Abgabe quittieren lassen.

Wenn du Glück hast, lässt der Zollbeamte mit sich reden u. sieht anhand deiner Unterlagen, daß bei Pfändung eine Doppelzahlung vorliegt.
Wenn nicht,bleibt nur eine Rückforderung die möglicher Weise in einer Klage endet. Bei so viel Inkompetenz der Jobcentermitarbeiter an der Tagesordnung.

Da du morgen das Zollamt kontaktieren willst, würde ich direkt dort hinfahren u. versuchen die Sache mit den vorhandenen Unterlagen aufzuklären. Telefonieren kann zu Obigem führen.
Dem Zollamt kann man keine Schuld geben, die sind lediglich ausführendes Organ. Die gehen los mit damit, daß der Auftrag seine Richtigkeit hat.
 
Zum zuständigen Hauptzollamt hinfahren ist nicht ganz so einfach. Sind fast 200km Wegstrecke.

Ich habe jetzt eine ausführliche Mail an die Inkasso geschrieben und meinen aktuellen Leistungsbescheid (auf dem man sieht, dass Ratenzahlungen vereinbart wurden und die Forderung schon fast beglichen ist) als Anhang beigefügt. Exakt das selbe Schreiben geht morgen auch noch per Brief raus. Habe auch deutlich darauf hingewiesen, dass der Fehler hier nicht bei mir liegt und ich zum Sozialgericht gehen werde, sollte tatsächlich vollstreckt werden.

Dem Jobcenter habe ich geschrieben, sie mögen mir doch bitte schriftlich zusenden, dass die Forderung ungerechtfertigt ist und bereits beglichen wird.

Morgen noch beim Hauptzollamt anrufen und erstmal um Aufschub der Vollstreckung bitten. Dann wird sich das hoffentlich noch klären lassen.
 
Ich denke, daß du so gut davor bist.
Mehr kannst du auch nicht tun zurzeit.
Berichte mal wie es weiter gegangen ist.
Viel Glück.
 
Heute noch einmal die Hotline angerufen. Bisher habe ich immer die 5 gedrückt (wer schon einmal angerufen hat weis, was ich meine) und bin dann immer beim Gläubiger gelandet, eben dem Jobcenter meiner Stadt - wo man sich ja drum kümmern wollte, offensichtlich aber nichts passiert ist.

Diesmal habe ich es erst eine Stunde lang mit der 2 probiert (ob die Zahlung angekommen ist bzw. Bankverbindung abfragen), da war aber nur immer eine Tonbandansage, es wären im Moment alle Leitungen belegt, ich solle später wieder anrufen.

Dann mal einfach die 8 versucht (Zahlungsschwierigkeiten) und dann hatte ich endlich jemanden von der Zentralkasse am Rohr... Der Dame mal erzählt, dass die Forderung ungerechtfertigt ist und schon lange gezahlt ist etc... nach einem kurzen Blick in den Computer stellte sie fest, ich habe völlig recht und es war wohl ein Fehler (sie wiederum hat es nun auf das Jobcenter geschoben, die haben es vorher natürlich genau andersrum gemacht). Sie sagte mir, die Mahnung wäre damit hinfällig und die Vollstreckung wird gestoppt.

Ich hoffe wirklich, das war es nun endlich.
 
Heute mal direkt beim Hauptzollamt angerufen und nachgefragt (so ganz traut man der Arbeitsagentur / dem Jobcenter ja doch nicht). Natürlich liegt bis heute keine Aufhebung vor, keine Mail, kein Anruf, nichts. Die Inkasso hat sich also um nichts gekümmert und die Vollstreckungsankündigung besteht noch immer... Da könnte man doch echt nur noch :icon_kotz2: über so viel Unfähigkeit! Aber wehe, man selber macht mal einen Fehler (mir erst passiert), dann reagieren sie sofort und sind direkt mit Anschuldigungen, Drohungen und Sanktionen zur Stelle...

Die Dame beim Hauptzollamt hat mir jetzt geraten, schriftlich per Post einen Widerspruch an die Inkasso-Stelle zu senden und eine Kopie davon direkt an das Hauptzollamt. Das Hauptzollamt würde die Forderung dann, wegen begründetem Widerspruchs, an die Arbeitsagentur zurückgeben.
 
Immer u. immer wieder wird geraten NICHT zu telefonieren.
Du bist selbst schuld, daß du erneut eine Klatsche v. den Deletanten bekommen hast.
 
Ja, da ist wohl was wahres dran. Letztlich geht es ja wirklich nur um eine kleine Markierung auf dem Computer (Häkchen bei bezahlt setzen). Da dachte ich mir, so schwer kann das ja nicht sein :icon_hmm:. Zumal ich bisher meistens mit der Arbeit meiner SB recht zufrieden war. Natürlich nie besonders großartig, aber akzeptabel. Offensichtlich kennt die Unfähigkeit der Mitarbeiter in den Jobcentern und Arbeitsagenturen aber doch keine Grenzen. Da ist es schon fast blanker Hohn, dass man als gelernte Fachkraft keine (vernünftige) Arbeit findet und solche inkompetenten Armleuchter aber derart verantwortungsvolle Positionen bekommen :icon_pfeiff:

Ich schein aber auch nicht der erste zu sein, bei dem so etwas passiert ist. Die Dame vom Hauptzollamt war nicht wirklich verwundert und hat mir sofort geglaubt. Die Vollstreckung wurde auf Anfang Juli verschoben. Sehr deutlicher Widerspruch an die Arbeitsagentur ist per Einschreiben raus, eine Kopie (mit Nachweisen) an das Hauptzollamt.
 
Ja, da ist wohl was wahres dran. Letztlich geht es ja wirklich nur um eine kleine Markierung auf dem Computer (Häkchen bei bezahlt setzen). Da dachte ich mir, so schwer kann das ja nicht sein

Ein großer Teil der Hilfsarbeiter dort ist zu blöd einen Kreis in den Schnee zu pinkeln und dann erwartest du ein Häckchen? :icon_kratz:
 
@2010 :icon_klatsch:
Ich hätte es nicht besser formulieren können.
Genau so ist es. Und vielen ist nur das aussergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren bekannt. Aber wenn es um Schulden geht wie beim JC,
KV oder anderen, imgrunde Staatsgeschichten, dann läuft der Hase eben
etwas anders. Weiterhin ist dann auch nicht relevant, ob die Forderung
berechtigt ist oder nicht, wenn ein bestimmter Zeitpunkt überschritten wird.
Und ihren Titel geben die sich selbst sozusagen. Schön formuliert.
Musste ich lernen, weil ich in der Theorie durchspielen musste die freiwilligen Versicherung bei der gesetzl. KV nicht mehr bedienen zu können.

Kleine Ergänzung:
Ich kenne Geschäftsführer, wo der Zoll im Haus war. Zimperlich waren die nicht. Wenn man die Tür aufmacht, kann da gleich mal nen Tritt kommen, das die Tür einem erstmal an den Kopf fliegt und solche Dinge.
Diese Klärung sollte im Leben nun gaaaanz oben liegen in der Priorität.
Nicht umsonst sagte Zwegat immer, der erste Gläubiger der bedient wird, ist immer der Staat.
Die waren auch unschuldig. Aber wenn man im Raster hängt, dann hängt man.
 
das problem beim zoll ist: rücksprache nur mit dem GL möglich !!

aber: die herren vom zoll sind eher "flexibel" bei der ratenzahlung.
wäre die vollstreckung über das gericht angeordnet, wäre die rücksetzung "in den vorherigen stand" möglich.
aber auch nur dann, wenn man die fehlende rechtmäßigkeit-hieb und stichfest-nachweisen kann.

der zoll vollstreckt, egal ob die forderung berechtigt ist, oder nicht :mad:
darum: zahlungsvereinbarung abschliessen, bevor die auf der schwelle stehen !
 
Ich könnte mir vorstellen, was passiert ist. Wenn mehrere Forderungen bestehen, werden einbehaltene Leistungen oder eingezahltes Geld vom Gläubiger auf die älteste Forderung angerechnet, selbst dann, wenn sie zweckbestimmt für eine bestimmte Forderung gezahlt wird.

Eine Handlungsweise der Kasse, die wir in meinem JC bisher vergeblich versuchen, abzustellen, weil das so nicht geht und nicht in Ordnung ist. Bisher leider erfolglos. In solchen Fällen wünscht man sich, optierende Kommune zu sein, dessen Kreiskasse im nächsten Gebäude sitzt... Und nicht ein popliges JC , dessen Probleme bei der Geldverwaltung die verantwortliche Zentralkasse einen Deut schert...
 
Ui, hab das garnicht bemerkt, dass hier doch noch so fleisig geantwortet wurde...

Merke gerade an meinen akuten Schlafproblemen, wie einem die Arbeitslosigkeit und der ständige Stress mit dem Jobcenter doch an die Substanz geht...

Trotzdem möchte ich euch nicht im Dunkeln lassen, wie die Geschichte denn nun ausgegangen ist. Habe genau das getan, was die Dame vom Zoll mir empfohlen hat. Per Einschreiben Widerspruch eingelegt, weil die Forderung ungerechtfertigt ist. Kopien der entsprechenden Belege beigefügt und jeweils nochmal eine Kopie an den Zoll. Nach knapp einer Woche mal persönlich beim Zoll wieder angerufen und nachgefragt (Von der Inkassostelle der Agentur für Arbeit braucht man natürlich sowieso keine Antwort zu erwarten). Dort wurde mir bestätigt, man hätte das Schreiben erhalten und werde die Forderung nun zurückgehen lassen.

Das ist nun knapp 3 Monate her und bisher weder von der Inkasso-Stelle noch vom Zoll wieder etwas gehört. Ist also scheinbar doch noch einmal gut ausgegangen.
 
Meinen alten Thread noch einmal ausbuddeln...

Grund: Haben mir diese unfähigen, inkompetenten A...krampen von der Bundesagentur für Arbeit Recklinghause doch heute wieder eine Mahnung mit Vollstreckungsandrohung zugesendet, über exakt die selbe Forderung wie letztes mal! Nur wollen sie diesmal gar 580€ aus einer offenen Forderung von 2010, angeblich angemahnt 2012!!

Ich habe schon seit knapp einem Jahr nichts mehr mit dem Jobcenter zu tun, beziehe genau 0€ Leistungen und die gemahnten Schulden waren ja schon damals, als dieser Faden von mir eröffnet wurde, so gut wie abbezahlt. Die Unterlagen habe ich natürlich nicht mehr. Mit so viel Dreistigkeit und Dummheit von denen hab ich dann doch nicht gerechnet.

"Lustig" daran ist, ich arbeite inzwischen selbst beim Staat (Beamtenanwärter) und so eine Zwangsvollstreckung bzw. Bezügepfändung durch den Zoll würde mich wohl meine Stelle kosten. Damit macht mich das Jobcenter durch seine eigene Dummheit wieder zu ihrem Kunden, obwohl sie mich eigentlich schon für immer los waren... großes Kino, könnt grad wieder nur noch kotzen...

Es das jetzt bei denen gerade wieder an der Tagesordnung, dass mal wieder falsche Mahnungen verschickt werden?

Die fordern das Geld bis zum 18.6, sonst wird (schon wieder mal) die Vollstreckung eingeleitet! Bin aber wegen der Ausbildung in den nächsten paar Wochen knapp 200km von zuhause entfernt (andere Dienststelle) und nur am WE daheim. Habe die ganzen alten Unterlagen von 2010 und 2012 auch nicht mehr. Außerdem seh ich auch nicht ein, warum jetzt ich alle paar Jahre wieder beweisen soll, dass es keine offene Forderung gibt, nur weil diese Deppen von der Agentur / Jobcenter zu dumm zum sch... sind.

Schreib jetzt mal einen Brief an die und lass mich überraschen was passiert. Wüsste jetzt nicht, was ich sonst noch machen sollte...
 
So wie es aussieht wurde damals alles per Telefon abgewickelt. Also nun nichts in der Hand.
Wer schmeißt 3 Jahre alte Unterlagen weg. Das kann man nicht verstehen.
 
"Lustig" daran ist, ich arbeite inzwischen selbst beim Staat (Beamtenanwärter) und so eine Zwangsvollstreckung bzw. Bezügepfändung durch den Zoll würde mich wohl meine Stelle kosten

Das ist in der Tat sehr lustig. Du wendest dich, mit deinem Hilfegesuch an jene, auf die du, nach Ausbildungsende dann immer mal wieder einzuknüppeln bereit bist. Da fällt mir dann auch nichts weiter ein als:*hit happens!
 
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