Hallo,
Ich bin grad völlig aufgelöst...
Folgendes ist geschehen:
Ich habe meine EKS für den Zeitraum 7-12.2017 Anfang des Jahres abgegeben. Bei dem Brief hatte ich vergessen die Kontoauszüge beizulegen. Darauf hin bekam ich einen Brief dass für den Abschluss noch die Kontoauszüge für den Zeitraum benötigt werden. Diese hab ich dann in der Frist abgeben.
Vor ein paar Wochen dann der erste Schock. Ich wurde aufgefordert die komplette Leistungen zurück zu zahlen.
Also erstmal Widerspruch eingelegt.
Heute kam dann ein Brief dass der Widerspruch nicht durch ging und ich soll alles zurück zahlen.
Ich hatte in dem Zeitraum null Einnahmen, da ich einen gebrochenen Fuß hatte und gar nicht arbeiten konnte. Die AU liegt dem Amt für den Zeitraum vor (über 4Monate AU )
Ich hab die Kontoauszüge abgeben, es kam danach keine weitere Aufforderung oder Erinnerung dass noch etwas fehlen würde. Woher soll ich das den wissen?
Ich hab gelesen dass eine Anhörung gem.§24SGBX erfolgen muss. Trift das auch auf meinen Fall zu?
Ich hab keine Ahnung was ich jetzt machen soll.
Ich hatte vor einigen Jahren schwere psychische Probleme.
Das ganze wirft mich grade so aus der Bahn, dass ich mich fühle als würde das wieder anfangen...
Ich bin grad völlig aufgelöst...
Folgendes ist geschehen:
Ich habe meine EKS für den Zeitraum 7-12.2017 Anfang des Jahres abgegeben. Bei dem Brief hatte ich vergessen die Kontoauszüge beizulegen. Darauf hin bekam ich einen Brief dass für den Abschluss noch die Kontoauszüge für den Zeitraum benötigt werden. Diese hab ich dann in der Frist abgeben.
Vor ein paar Wochen dann der erste Schock. Ich wurde aufgefordert die komplette Leistungen zurück zu zahlen.
Also erstmal Widerspruch eingelegt.
Heute kam dann ein Brief dass der Widerspruch nicht durch ging und ich soll alles zurück zahlen.
Ich hatte in dem Zeitraum null Einnahmen, da ich einen gebrochenen Fuß hatte und gar nicht arbeiten konnte. Die AU liegt dem Amt für den Zeitraum vor (über 4Monate AU )
Ich hab die Kontoauszüge abgeben, es kam danach keine weitere Aufforderung oder Erinnerung dass noch etwas fehlen würde. Woher soll ich das den wissen?
Ich hab gelesen dass eine Anhörung gem.§24SGBX erfolgen muss. Trift das auch auf meinen Fall zu?
Ich hab keine Ahnung was ich jetzt machen soll.
Ich hatte vor einigen Jahren schwere psychische Probleme.
Das ganze wirft mich grade so aus der Bahn, dass ich mich fühle als würde das wieder anfangen...