Vollsperre der Leistung - Unterstellung, mein Freund ist bei mir nur gemeldet und wohnt aber nicht hier, brauche Rat.

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Jeany1984

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Hallo,also ich habe ein großes Problem.Ich habe vor kurzer Zeit jemanden kennen gelernt.er besucht mich öfter und schläft auch bei mir. Er bekommt kein Geld von der ARGE oder wo anders her. Er ist polizeilich bei mir gemeldet aber nur dies.Leider sitzt er zur Zeit in einer offenen Vollzug aufgrund Geldstrafe. Die Polizei hat dort meine Adresse angegeben bei der sogenannten Einlieferung. Die JVA gab dies weiter an die ARGE . Jetzt wird mir unterstellt das er hier gemeldet sei und wohne. Deshalb sperrten sie mir das komplette Geld. Wie kann ich es nun beweisen und muss vorgehen. Hoffe es kann mir jemand helfen. Keine Lust auch ofw zu sein. Hilft man jemanden ist man der *****... Danke ARGE
 

Helga40

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AW: Vollsperre Unterstellung

Ganz ehrlich? Such dir einen guten Anwalt. Die Meldung beim Einwohnermeldeamt ist zwar nur ein Indiz für den tatsächlichen Wohnsitz und die Verletzung (man muss dort gemeldet sein, wo man sich überwiegend zu Wohnzwecken aufhält) nur eine Ordnungswidrigkeit, aber welche guten Gründe, dass er bei dir gemeldet ist, kannst du denn vortragen? Wieso ist er nicht dort gemeldet, wo er wirklich wohnt, so, wie es normal ist? Seit wann ist er bei dir gemeldet? Wo hält er sich während des Freigangs denn tatsächlich auf, wenn er deine Adresse angegeben hat? Wenn nicht bei dir, dürfte er mit seiner Falschangabe zur Erreichbarkeit seinen offenen Vollzug gefährden.
 

Jeany1984

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Danke für deine Nachricht. Er war Mal hier Mal dort und wusste das er leider rein muss. Wir wollten zusammen neu anfangen wenn er raus kommt.mit anmelden zusammen ziehen usw...was kann mir passieren.selbst wenn ich angegeben würde seit zwei Monaten

Er ist zur Zeit obdachlos und darf noch nicht raus aus der Vollzug da es nur vier Monate sind
 

Helga40

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Ich antworte nicht auf “was wäre, wenn...“. Beantworte bitte konkret meine Fragen, seit wann und wieso er bei dir gemeldet ist, wo er sich im Freigang aufhält usw.

Für “was wäre, wenn...“ ist es doch jetzt zu spät. Was nutzt es, dir zu raten, ob du 2 Monate angeben sollst, wenn die Meldebescheinigung z. B. 6 Monate sagt? Auch, wohin z. B. Urteil und Ladung zum Haftantritt ging, ist doch einfach zu ermitteln für das JC .

Also bitte die Wahrheit und nicht “wenn ich angegeben würde...“.

Er ist zur Zeit obdachlos

Dann wäre er kein Freigänger wegen Fluchtgefahr. Sorry, aber mit solchen Aussagen fühle ich mich für dumm verkauft.
 

Jeany1984

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Also da er obdachlos ist ist er auch nicht bei mir gemeldet nur Postadresse. Alles andere wollten wir machen wenn er wieder da ist. Meldebescheinigung gibt es ja nicht

Das kann auch möglich sein daß er deshalb nicht raus darf.keine Ahnung.hab ich mir noch keinen Kopf gemacht...werde Montag zum Anwalt gehen.
 

Helga40

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AW: Vollsperre Unterstellung, mein Freund ist bei mir nur gemeldet und wohnt aber nicht hier, brauche Rat.

Das wird mir zu verworren. Einmal ist er bei dir polizeilich gemeldet, jetzt wieder obdachlos. Dann ist er im offenen Vollzug, jetzt doch plötzlich kein Freigänger...

Es bleibt bei meinem Rat: such dir einen guten Anwalt.

Wohin wurden Haftbefehl und Urteil zugestellt? Von was hat er bis zur Haft gelebt? Im Normalfall braucht man auch für Arbeit, Rente ... eine Anschrift.
 

Jeany1984

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AW: Vollsperre Unterstellung, mein Freund ist bei mir nur gemeldet und wohnt aber nicht hier, brauche Rat.

Okay nochmals. Post hierhin.Geld von niemandem.Hilfe bekommen von Menschen auf der Straße und kirche.also spenden. Und ja man kann polizeilich gemeldet sein und dort nicht wohnen wenn man trotzdem dort erreichbar ist. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort
 

Helga40

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AW: Vollsperre Unterstellung, mein Freund ist bei mir nur gemeldet und wohnt aber nicht hier, brauche Rat.

Larifari wischiwaschi. Das Urteil ist nicht von gestern. Ladung ist nicht von gestern. Die Adresse scheint also schon länger sonstwo rumzukreisen. Ob sich ein Gericht bei in Aussicht stehender Haftstrafe mit einer reinen Postanschrift zufrieden gegeben hätte, wird das jC bestimmt ermitteln können.

Da anscheinend keine Fakten kommen, bin ich hier raus.

Was dir schlimmstenfalls passieren kann: Aufhebung und Erstattung von 1/2 der Miete für x Monate und Bußgeld oder Strafanzeige wegen Betrug.
 

Tiefleger

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Meldung
Die beim EWMA ist folgenlos. Die Daten des EWMA geniessen keien öffentlichen Glauben.
Man kann sich fast überall ohne Unterschrift eines Berechtigten anmelden.

Der Freigänger hat seien Wohnsitz dort wo Staat ihm das Bett hinstellt.

Eine Meldeadresse sagt nicht zu den Absichten des Gebers zu Unterhalt aus. Mein Vermieter ist trotz Wohnugnsübergabe an mich ja nicht nicht unterhaltspflichtig.

Im Rechtskreis SGBII ist der gewöhnliche Aufenthalt relevant. Der gew. Aufenthaltsort eines Freigängers ist immer noch da wo sein Bett steht.

Die Anmeldung gem Melderecht kann für JC ein Indiz darstellen. Ohne weitere Erkenntnisse des JC bleibt dieses Indiz allerdings folgenlos.

Sollte JC die Augustleistungen nicht bereits nachgeholt haben, ist ein sofortiger Gang zum SG , über Anwalt, unausweichlich.

Warum meldet JVA dem JC ? Der Freigänger hat keinen Anspruch auf Hartz4, damit gibt es keine Rechtsgrundlage für einen Datenaustausch zwischen JC und JVA. Wenn beim Anwalt, dann wäre das ein weitere Beratung
 

romeo1222

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Ganz so einfach geht das nicht mehr, seit die Wohnungsgeberbescheinigung wieder eingeführt wurde.

Ich meine, auch vorher war das nicht so einfach. Bei meinen Ummeldungen musste dieses immer schriftlich bestätigt werden beim Einwohnermeldeamt. Und als ich zur Untermiete wohnte, musste der Hauptmieter dieses schriftlich bestätigen, dass dem auch so ist. Zumindest wurde es bei meinem Einwohnermeldeamt immer so gehandhabt, in den letzten 5-6 Jahren.
 
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