Ganz genau, Theoretisch. Könnte man denn wenn eine Selbstbeteiligung abgezogen wird von der Versicherung und auch eine Rückstufung im Rabatt wegen des Schadens entsteht diesen ausgleichen oder gegenrechnen mit z. b. Zinseinkünften, falls die überhaupt vorhanden wären oder womit sonst, damit man echt auf +/- Null herauskommt? Was ist denn eine Vermögensumwandlung? Kenne ich gar nicht.