Vollendung des 25. Lebensjahres

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Bendak

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Hallo zusammen,

leider beziehe auch ich ALG II und lebe bei meinem Vater. Nun habe ich folgende Frage: Ab wann hat man das 25. Lebensjahr denn nun tatsächlich vollendet? Mit dem 25. oder erst mit dem 26. Geburtstag?

Ich frage deshalb, weil ich meinen 25. Geburtstag bereits hinter mir habe, mir jedoch weiterhin "Kindergeld Einkommen" und "Unterhalt Einkommen" abgezogen werden. Kindergeld habe ich jedoch seit meinem 18. Geburtstag nicht bekommen und Unterhalt zahlt mir auch niemand!

Kann mir jemand Rat geben?

Gruß Bendak
 
Hallo,

nach einem Jahr hat man Geburtstag und hat das 1. Lebensjahr vollendet.

Somit hat man am 25. Geburtstag das 25. Lebensjahr vollendet.
 
Danke, davon ging ich auch aus. Habe es auch nie anders verstanden, nur bin ich nach dem aktuellen Bewilligungsbescheid ins grübeln gekommen.

Wie bereits erwähnt, wird mir weiterhin Kindergeld und Unterhalt abgezogen obwohl ich nichts davon beziehe. Wie kommt denn daß zustande?

Zur Info:
Meine Eltern sind geschieden, lebe bei meinem Vater als Untermieter. Er ist Rentner und meine Mutter bezieht ebenfalls ALG II .

Gruß Bendak
 
Hallo,

du schreibst : " Wie bereits erwähnt, wird mir weiterhin Kindergeld und Unterhalt abgezogen obwohl ich nichts davon beziehe. Wie kommt denn daß zustande? "

Das kann dir nur das Amt sagen.Möglicherweise kommt noch der § 9 (5) in Betracht.

5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__9.html

Aber das hat nichts mit Kindergeld zu tun.
 
Danke, davon ging ich auch aus. Habe es auch nie anders verstanden, nur bin ich nach dem aktuellen Bewilligungsbescheid ins grübeln gekommen.

Wie bereits erwähnt, wird mir weiterhin Kindergeld und Unterhalt abgezogen obwohl ich nichts davon beziehe. Wie kommt denn daß zustande?

Zur Info:
Meine Eltern sind geschieden, lebe bei meinem Vater als Untermieter. Er ist Rentner und meine Mutter bezieht ebenfalls ALG II .

Gruß Bendak
Mit den wenigen Infos kann hier kaum einer was anfangen. Am Besten wäre, du fragst erstmal bei deiner Jobcenter nach.
 
Danke für die Antworten! Werde mich dann mal bei der Jobcenter informieren.

Auf das Kindergeld kam ich auch nur weil dies halt im Bewilligungsbescheid so stand. Naja, nochmals vielen Dank!

Gruß Vastor
 
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