Liebe Foris,
ich bin neu hier und möchte euch auf diesen Wege erst einmal ganz herzlichst begrüßen und euch zusätzlich um Hilfe bitten.
Nach einen langen Kampf habe ich endlich meine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten. Da im Zusatz drinne steht : weil die volle Erwerbsminderungsrente nicht ausschließlich auf ihren Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht, gehe ich davon aus das es sich um eine Arbeitsrente handelt.
Weiter steht in dem Bescheid das wenn ich 3 Monate vor Ablauf keinen neuen Antrag stelle, wird eine Teilerwerbsminderungsrente gezahlt. Ob diese dann für immer ist, steht leider nicht darin.
Somit gehe ich nun davon aus, das ich zwar Teilzeit arbeiten könnte, aber Aufgrund des Arbeitsmarktes es keine Stelle für mich gibt. Somit müsste ich weiterhin Hatz 4 bekommen.
Die Rente wurde rückwirkend zum 01.10.2017 genehmigt und die erste monatliche Zahlung auf mein Konto erfolgt dann im März am Monatsende.
Zusatzinfo:
War vorher in Hartz 4 wurde vom Jobcenter gebeten einen Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da ich kaum vermittelbar bin auf Grund meines Gesundheitszustanden.
Die Nachzahlung des Rententrägers bekommt das Jobcenter da der monatlicher Betrag meiner Rente weit unter dem Satz ist den ich bom Jobcenter erhalten habe.
Nun zu meinen Fragen:
1. Gehe ich richtig davon aus, das weiterhin das Jobcenter für mich für die Aufstockung zuständig ist oder doch das Sozialamt?
2. Da ich erst Ende März die erste Zahlung der Rente auf meinen Konto haben werde, wird das Jobcenter mir dann einfach nur den abgezogenen Betrag Ende April überweisen und ich muss dann im Monat März mit 500 Euro weniger zurecht kommen, oder müssen die dennoch zahlen obwohl zwar der März als Zahlungsbeginn gilt, aber das Geld erst Ende März auf dem Konto ist und somit eigentlich für den Monat April dann greift?
(Leider findet man im Netz keine rechtliche Grundlage auf die man sich beziehen könnte um im Vorfeld abgesichert zu sein. Sollte es im März zu einer geringeren Zahulung seitens des Jobcenter kommen, kann ich weder meine Miete, noch mein Strom bezahlen, an Essen ist dann gar nicht mehr zu denken. Eine Darlehnrückzahlung könnte ich mir auch nicht leisten, da ich zuviel an Kosten für Medikamente habe und zusätzlich noch teilweise andere gesundheitlichen Kosten an der Backe habe, die ich weder vom Jobcenter noch von der Krankenkasse bezahlt bekomme. )
3. Wie sieht es nun aus mit den Eigenbemühungen. Muss ich weiterhin das abliefern wie bisher, oder ändert sich nun etwas? (Müsste eigentlich Ende Febr. wieder meine Eigenbemühungen ans Jobcenter verschicken)
4. Was darf nun meine Vermittlerin von mir in der Zukunft verlagen und was nicht?
5. Gilt meine alte Eingliederungsvereinbahrung noch oder nicht mehr. Wenn nein, muss ich eine neue unterschreiben oder nicht?
6. Darf mir meine Sachbearbeiterin noch Jobangebote zusenden. Wenn ja was gilt dann (Bei Teilerwerbsminderung wären es ja 3-6 Std, kann aber nur noch 3 Std. arbeiten, laut Rententräger bin ich aber voll erwerbsgemindert auf Zeit) ?
7. Wie sieht es aus wenn ich Krank werde, bekomme ich dann nach 6 Wochen dann Krankengeld oder nicht, da ich ja eh voll erwerbsgemindert bin?
Ich hoffe ich könnt mir weiter helfen, dafür wäre ich euch sehr dankbar. Solltet ihr noch ein paar Zusatzinfos brauchen dann sagt mir bitte bescheid.
Liebe Grüße
Lili3
ich bin neu hier und möchte euch auf diesen Wege erst einmal ganz herzlichst begrüßen und euch zusätzlich um Hilfe bitten.
Nach einen langen Kampf habe ich endlich meine volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit erhalten. Da im Zusatz drinne steht : weil die volle Erwerbsminderungsrente nicht ausschließlich auf ihren Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht, gehe ich davon aus das es sich um eine Arbeitsrente handelt.
Weiter steht in dem Bescheid das wenn ich 3 Monate vor Ablauf keinen neuen Antrag stelle, wird eine Teilerwerbsminderungsrente gezahlt. Ob diese dann für immer ist, steht leider nicht darin.
Somit gehe ich nun davon aus, das ich zwar Teilzeit arbeiten könnte, aber Aufgrund des Arbeitsmarktes es keine Stelle für mich gibt. Somit müsste ich weiterhin Hatz 4 bekommen.
Die Rente wurde rückwirkend zum 01.10.2017 genehmigt und die erste monatliche Zahlung auf mein Konto erfolgt dann im März am Monatsende.
Zusatzinfo:
War vorher in Hartz 4 wurde vom Jobcenter gebeten einen Erwerbsminderungsrente zu beantragen, da ich kaum vermittelbar bin auf Grund meines Gesundheitszustanden.
Die Nachzahlung des Rententrägers bekommt das Jobcenter da der monatlicher Betrag meiner Rente weit unter dem Satz ist den ich bom Jobcenter erhalten habe.
Nun zu meinen Fragen:
1. Gehe ich richtig davon aus, das weiterhin das Jobcenter für mich für die Aufstockung zuständig ist oder doch das Sozialamt?
2. Da ich erst Ende März die erste Zahlung der Rente auf meinen Konto haben werde, wird das Jobcenter mir dann einfach nur den abgezogenen Betrag Ende April überweisen und ich muss dann im Monat März mit 500 Euro weniger zurecht kommen, oder müssen die dennoch zahlen obwohl zwar der März als Zahlungsbeginn gilt, aber das Geld erst Ende März auf dem Konto ist und somit eigentlich für den Monat April dann greift?
(Leider findet man im Netz keine rechtliche Grundlage auf die man sich beziehen könnte um im Vorfeld abgesichert zu sein. Sollte es im März zu einer geringeren Zahulung seitens des Jobcenter kommen, kann ich weder meine Miete, noch mein Strom bezahlen, an Essen ist dann gar nicht mehr zu denken. Eine Darlehnrückzahlung könnte ich mir auch nicht leisten, da ich zuviel an Kosten für Medikamente habe und zusätzlich noch teilweise andere gesundheitlichen Kosten an der Backe habe, die ich weder vom Jobcenter noch von der Krankenkasse bezahlt bekomme. )
3. Wie sieht es nun aus mit den Eigenbemühungen. Muss ich weiterhin das abliefern wie bisher, oder ändert sich nun etwas? (Müsste eigentlich Ende Febr. wieder meine Eigenbemühungen ans Jobcenter verschicken)
4. Was darf nun meine Vermittlerin von mir in der Zukunft verlagen und was nicht?
5. Gilt meine alte Eingliederungsvereinbahrung noch oder nicht mehr. Wenn nein, muss ich eine neue unterschreiben oder nicht?
6. Darf mir meine Sachbearbeiterin noch Jobangebote zusenden. Wenn ja was gilt dann (Bei Teilerwerbsminderung wären es ja 3-6 Std, kann aber nur noch 3 Std. arbeiten, laut Rententräger bin ich aber voll erwerbsgemindert auf Zeit) ?
7. Wie sieht es aus wenn ich Krank werde, bekomme ich dann nach 6 Wochen dann Krankengeld oder nicht, da ich ja eh voll erwerbsgemindert bin?
Ich hoffe ich könnt mir weiter helfen, dafür wäre ich euch sehr dankbar. Solltet ihr noch ein paar Zusatzinfos brauchen dann sagt mir bitte bescheid.
Liebe Grüße
Lili3