Heikejessi
Elo-User*in
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Hallo und guten Abend,
ich beziehe seit 2008 eine volle Erwerbsminderungsrente, die zur Zeit befristet ist bis 10/2013. Ich mache zur Zeit wieder eine Therapie, von der ich mir viel erhoffe.
Sollte es so sein, dass die Therapie gut anschlägt, hoffe ich, vielleicht 15 - 20 Stunden/Woche arbeiten zu können.
Wenn ich nun einen Verlängerungsantrag stelle, kann man diesen Antrag auch auf eine Teilerwerbsminderungsrente beschränken?
Anders gefragt: Sollte ich wenigstens wieder teilweise arbeiten können, gibt es dann die Möglichkeit einer halben Rente oder wie kann man der DRV anzeigen, dass man teilweise arbeiten kann, aber halt noch nicht voll?
Hatte diese Konstellation schon mal jemand? Ich wäre für Antworten dankbar.
LG H.
ich beziehe seit 2008 eine volle Erwerbsminderungsrente, die zur Zeit befristet ist bis 10/2013. Ich mache zur Zeit wieder eine Therapie, von der ich mir viel erhoffe.
Sollte es so sein, dass die Therapie gut anschlägt, hoffe ich, vielleicht 15 - 20 Stunden/Woche arbeiten zu können.
Wenn ich nun einen Verlängerungsantrag stelle, kann man diesen Antrag auch auf eine Teilerwerbsminderungsrente beschränken?
Anders gefragt: Sollte ich wenigstens wieder teilweise arbeiten können, gibt es dann die Möglichkeit einer halben Rente oder wie kann man der DRV anzeigen, dass man teilweise arbeiten kann, aber halt noch nicht voll?
Hatte diese Konstellation schon mal jemand? Ich wäre für Antworten dankbar.
LG H.