Volle Erwerbsminderung auch wegen Verhätnissen auf Arbeitsmarkt

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Christle

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Hallo zusammen,

die Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde um weitere 3 Jahre verlängert mit dem Hinweis, daß diese "nicht ausschließlich auf meinen Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht".

Diese Begründung kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, weil ich mich keinesfalls in der Lage sehe, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten. Werde dagegen Widerspruch einlegen. Evtl. kann mir dazu jemand einige Tipps geben.

Trotzdem interessiert mich, wie die Rente mit Hartz IV verrechnet wird. Wahrscheinlich, wie ein normaler Zusatzverdienst.

Danke für die Hilfe

LG
 

Zerberus X

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Hallo zusammen,

die Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde um weitere 3 Jahre verlängert mit dem Hinweis, daß diese "nicht ausschließlich auf meinen Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissen des Arbeitsmarktes beruht".

LG

Gegen was genau willst du Widerspruch einlegen?
Du hast doch dein Ziel erreicht.
 

saurbier

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Ich würde da auch die gleiche Frage stellen, wie mein Vorredner.

Wo Widerspruch , wenn man dir doch weiterhin die volle EMR gewährt hat.

Klar, eine Arbeitsmarktrente ist bei Personen die mit ihrer Rente an der Grenze zum Hartz IV liegen, nicht das beste.

Es geht bei der Rente auch nicht darum was du meinst oder wozu du dich in der Lage fühlst (<3h/tägl.), sondern wie die DRV deinen aktuellen Gesundheitszustand anhand medizinischer Unterlagen beurteilt.

Mit der Arbeitsmarktrente ist die DRV aktuell zu dem Endschluss gekommen, dir eben nur noch eine Teil-EMR zu bewilligen, weil man deinen Gesundheitszustand als verbessert ansieht. Da es aber aktuell bzw. innerhalb der nächsten 12 Monate eben keine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsstelle geben dürfte, hat man dir eben die volle EM-Arbeitsmarktrente bewilligt.

Damit bekommst du weiterhin das selbe Geld, allerdings unter der premisse das du dich dem allgemeinen Arbeitsmarkt für eine Arbeit zwischen 3 - 6 Std./tägl. zur Verfügung stellen musst. Bei der AfA weniger, beim JC hingegen wird man dich eher dazu drängen, denn dort liegt eben Arbeitsfähigkeit in o.g. Rahmen vor.

Ich würde mir den Widerspruch genau überlegen!

Wir hatten hier z.B. einen Fall, da klagte die Betroffene gegen die Reduzierung auf Arbeitsmarktrente und belegte dies mit erheblichen Fehlern bei ärztlichen Unterlagen bzw. Gutachten u. bekam auch Recht.

Wenn das bei dir auch so der Fall sein sollte, dann o.k..


Grüße saurbier
 

Christle

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Danke für Eure Anworten.

Vorher hat das Sozialamt mir Grundsicherung bezahlt inkl. Mehrbedarf. Jetzt hat mir das Amt mitgeteilt, daß das Jobcenter für mich zuständig ist und ich einen Antrag stellen muß. Hätte ich wohl besser gleich erwähnen sollen.

Mir ist nicht klar, was das jetzt bedeutet. Gelte ja weiterhin als voll Erwerbsgemindert lt. Bescheid, bin aber gleichzeitig, rein theoretisch in der Lage zwichen 3 bis 6 Stunden zu arbeiten.

Mich verwirrt das alles.
 
E

ExitUser

Gast
Tja da bist du einer der gar nicht mal so seltenen Fälle wo die DRV aus einer vollen EM-Rente aus rein medizinischen Gründen eine sogenannte Arbeitsmarktrente macht weil sich angeblich der Gesundheitszustand dahingehend verbessert haben soll das dir nach Meinung der DRV nur noch eine Teil-EM zusteht (3 bis 6 Stunden Erwerbsfähig) aber da kein solcher Teilzeitarbeitsplatz unter Berücksichtigung deiner Erkrankung/Einschränkung momentan vorhanden ist bekommst du deswegen trotzdem die volle EM-Rente weiter aber nun eben nicht mehr nur aus rein medizinischen Gründen wie vorher sondern wie beschrieben als Arbeitsmarktrente wegen dem dahingehend verschlossenen Teizeitarbeitsmarkt.

Die Nachteile sind zum einen das der Zeitraum einer bewilligten vollen EM-Rente aus rein medizinischen Gründen auf Zeit (also befristet) welche nach 9 Jahren ununterbrochener Bewilligung in eine unbefristete Rente umgewandelt werden müsste nun unterbrochen wird und zum anderen das du eben wieder beim JC landest.

Wir hatten hier vor kurzem mal einen Fall wo sich ein User erfolgreich gegen diese Änderung der DRV gewehrt hatte also wo aus seiner Sicht und die seiner Ärzte eben keine Verbesserung des Gesundheitszustandes eingetreten war im Zuge der Verlängerung seiner vollen EM-Rente aus rein medizinischen Gründen welche eine Umwandlung in diese Arbeitsmarktrente gerechtfertigt hätte.

liesa
 

Christle

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@liesa

Da sprichst du genau das Problem an, welches ich auch schon erkannt habe. Mein Gesundheitszustand hat sich auch tatsächlich nach meiner Doppeltransplantation verbessert, worüber ich sehr froh bin. Zum Glück konnte diese noch rechtzeitig durchgeführt werden, weitere zwei Wochen hätte ich nämlich nicht überlebt. Trotzdem ist es nun mal so, daß ich aufgrund meiner ganzen Folgeerkrankungen kaum arbeitsfähig bin. Ich bin froh, wenn ich meinen Haushalt schaffe. Mein derzeitiger Gesundheitszustand wird trotz einer Ellenlangenliste unterschiedlichster Diagnosen, als viel zu gut eingeschätzt, was ich nicht nachvollziehen kann. Daher werde ich auch die medizinischen Unterlagen anfordern und Widerspruch einlegen.
 

Christle

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Was mich noch interessieren würde:
Wird mir im Rahmen von ALGII auch der Mehrbedarf von 17 % bezahlt, da ich einen Schwerbehindertenausweis habe nach § 69 Abs. 5 SGB IX, also 100 % mit dem Merkzeichen G?
 

saurbier

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Hallo Christle,

Wird mir im Rahmen von ALGII auch der Mehrbedarf von 17 % bezahlt, da ich einen Schwerbehindertenausweis habe nach § 69 Abs. 5 SGB IX, also 100 % mit dem Merkzeichen G?

Tja, da wirst du beim JC leider Pech haben. Diese Regelung gilt soviel wie ich verstanden habe (ich hab sogar alle Merkzeichen plus 100%) nur im SGB XII also beim Sozialamt.

Ganz nebenbei solltest du dich schon mal darauf einstellen, daß du jetzt seitens des JC als Vermittelbar gilst und demzufolge je nach SB sicherlich des öffteren Einladungen erhalten wirst.

Wir haben hier inzwischen einige Mitglieder (z.B. Rechtens) die ständig vom JC belästigt werden. Ich empfehle dir dazu mal hier nach dem Thema Arbeitsmarktrente/JC zu recherchieren.

Übrigens "beimi" hat damals erfolgreich um ihre volle EMR aus gesundheitlichen Gründen gekämpft, aber wie ich schon schrieb hat die DRV da viele gesundheitliche Aspekte aus der Kindheit/Jugend einfach nicht beachtet. Kannst ihren Thread ja auch mal recherchieren.

In deinem Fall würde ich jetzt zumindest mal dafür sorge tragen das deine behandelnden Ärzte fürs JC eine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Wichtig dabei ist vor allem, daß du dann für den allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3-6 Std./tägl. AU bist. Auch solltest du deinen Ärzten klar machen, das du jetzt zwar weiterhin eine volle EMR erhältst, diese aber nicht mehr aus rein gesundheitlichen Gründen, sondern nur noch weil die AfA (im gegensatz zum JC ) dich nicht adequat in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsstelle vermitteln kann - was viele Ärzte nicht verstehen - weil für sie eine volle EMR eine volle EMR ist.

Für dich ist bei JC eben wichtig, daß du nur in eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeitsstelle vermittelt wirst. Alle anderen Versuche wie 1,-€ Jobs oder Schulungen würde ich zugunsten deiner derzeitgen Rente immer ablehnen. Verweise den SB ruhig darauf, daß die DRV sich jedes Arbeitsangebot vorher auf gesundheitliche Einschränkungen überprüfen muss.

Du kannst mir aufgrund meiner eigenen Erfahrung ruhig glauben, die DRV wird deinen zukünftigen Arbeitsplatz anschauen, denn ggf. muss sie dafür sogar Lohn-/Eingliederungszuschüsse zahlen wenn du als Teil-EMR wieder ans arbeiten kommst, genauso will man dort nicht das Risiko eingehen das die neue Arbeit deiner Gesundheit weiter schadet, eben weil man die volle EMR ja vermeiden möchte.

Am Rande sei mal erwähnt, ggf. kannst du dich ja auch je nach Höhe deiner Rente vom JC ganz unabhängig machen, indem du dir einen passenden Nebenjob suchst. Der größte Vorteil für dich wäre dabei, daß du keinen Stress mehr mit den JC SB ´s hättest.


Grüße saurbier
 
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Christle

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@saurbier

Vielen Dank, für deine wertvollen Informationen.
Beim recherchieren habe auch von der Genehmigung deiner Arbeitsmarktrente gelesen usw. daher habe ich schon damit gerechnet, daß der Mehrbedarf mir nicht mehr angerechnet wird. Ich bin also voll erwerbsgemindert, bin aber doch wieder teilweise erwerbsfähig, da mir vielleicht, irgendwann, rein theoretisch (also unwahrscheinlich) ein Job aus dem Hut gezaubert werden könnte. :doh: Da ich also mit meiner vollen Erwerbsminderung doch erwerbsfähig bin :icon_mad::icon_neutral: und kein Sozialgeld mehr erhalte, gibt es auch keinen Mehrbedarf mehr, weil für mich ab sofort das SGB II gilt und nicht mehr das SGB XII.
Tja, so kann man Geld sparen und versuchen, jemanden doch wieder in eine Arbeit zu drücken.
Mit einem zusätzlichen Minijob komme ich nicht über die Runden, weil dafür meine Rente zu niedrig ist. Da bekomme ich vom JC - notwendigerweise - mehr.
Ich werde auf jedenfall Widerspruch einlegen und die Gutachten anfordern. So geht das nicht!:censored:
Wenn mir alles vorliegt, werden ich einen Beratungsschein beantragen und zum Anwalt gehen.
 
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saurbier

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Hallo Christle,

Ich bin also voll erwerbsgemindert, bin aber doch wieder teilweise erwerbsfähig, da mir vielleicht, irgendwann, rein theoretisch (also unwahrscheinlich) ein Job aus dem Hut gezaubert werden könnte.

Sorry liebe Christle, so stimmt das leider nicht.

Du bist laut DRV leider nur noch Teil-EMR (Leistungsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3-6 Std./tägl.), bekommst allerdings die volle EM-Arbeitsmarktrente weil dir die AfA keinen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitarbeitsplatz binnen einem Jahr anbieten kann. So wird ein Schuh daraus.

Eben genau dies dürfte/könnte dann leider auch zu Problemen beim JC führen, denn die JC bewerten die Sache etwas anders als die AfA selbst.

Dort bist du nun:
1.) voll Leistungsfähig für den allgemeinen Arbeitsmarkt bis zu 6 Std./tägl.
2.) für jeglich Arbeiten - mit Ausnahme derer die deine gesundheitliche Einschränkungen begründen
3.) genießt du dort keinerlei Berufsschutz

Daher heißt es dort in deinem Fall "spitzfindig" vorzugehen, wozu ich ja oben schon einiges schrieb.

Wenn du dich nun mit deinem neuerlichen Leistungsantrag erstmals bei JC meldest, empfehle ich dir unbedingt einen Beistand mitzunehmen und vor allem wie allgemein üblich beim JC keine EinV vor Ort zu unterschreiben. Nimm sie mit und stell sie hier für unsere EinV Experten anonymisiert ein, daß kann dich ggf. vor viel Unheil bewahren.

Zum zweiten solltest du immer auf deine gesundheitlichen Einschränkungen pochen, denn niemand muß hierzulande Arbeiten ausführen die seine Gesundheit negativ beeinträchtigen.

Ich würde falls der SB unangenehm auffällt auch erwähnen, daß du die DRV über jedes Arbeitsangebot im Vorfeld informieren wirst, damit man es dort überprüfen kann.

Das mal vorerst dazu.

Und ja, du kannst natürlich die zugrunde liegenden Gutachten bei der DRV anfordern und überprüfen. Ob da aber etwas heraus kommt, daß die DRV umschwenken läßt steht leider in den Sternen. Jetzt mußt du dich leider vorerst mal mit dem JC auseinander setzen.


Grüße saurbier
 

Christle

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Das war etwas überspitzt formuliert. Aber Du hast schon Recht, daß das JC wieder mit unmöglichen Forderungen kommen wird. Danke für Deine Hinweise.
Widerspruch an die RV ist erstmal raus.
 

Christle

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Wann sollte ich am besten einen Rechtsanwalt einschalten?

Ich denke wahrscheinlich, wenn mir die Unterlagen der RV vollständig vorliegen und ich dann damit zum Rechtsanwalt gehe. Oder ist es besser, erst abzuwarten ob der Widerspruch abgelehnt wird und dann zum RA zu gehen?

Danke.
 

alarm

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Wann sollte ich am besten einen Rechtsanwalt einschalten?

Ich denke wahrscheinlich, wenn mir die Unterlagen der RV vollständig vorliegen und ich dann damit zum Rechtsanwalt gehe. Oder ist es besser, erst abzuwarten ob der Widerspruch abgelehnt wird und dann zum RA zu gehen?

Danke.

Hallo Christle,

ich kenne nur Rechtschutzversicherungen, indem man erst vor dem SG klagt. Ich hätte schon vorab beim Widerspruch den VDK oder Sozualverband als Unterstützung genommen. Dieser hätte dann die kompletten Unterlagen (Akteneinsicht) angefordert, um somit schon mal den Widerspruch mit der richtigen Begründung einzulegen. Sollte Deinem Widerspruch widersprochen werden, dann empfehle ich einen guten Fachanwalt für Sozialrecht. Ich drücke Dir beide Daumen, dass es erst garnicht soweit kommen muss.
Es wäre schön wenn Du Deinen Ausgang hier weiter berichtest. Mich persönlich interessiert es, wie es von einer vollen EMR auf eine teilweise EMR gekommen ist.

Grüße
Alarm
 

Christle

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Hallo Alarm,

über den Ausgang werde ich gerne berichten.

Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht. Für mich kommt nur ein Beratungsschein in Frage.
Meine Mitgliedschaft beim VDK habe ich schon vor zwei Jahren gekündigt, weil ich mit der Beratung hier im Ort sehr unzufrieden war. Ich finde diese Leute dort einfach unqualifiziert und unfreundlich.
Habe vor, mich von einem Fachanwalt bzgl. meines Widerspruches beraten zu lassen. Gilt der Beratungsschein eigentlich auch dann noch, falls es zur Klage vor dem SG kommen sollte?
 

MissRuhrpott

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Hallo Christle,
ich halte es immer für sehr sinnvoll,in Rentenangelegenheiten spätestens für die Widerspruchsbegründung einen (guten) Anwalt zu konsultieren.
Akteneinsicht fordert dieser per se an,Du brauchst nicht darauf zu warten,bis Du die Unterlagen zusammen hast.

Wenn es zur Klage kommt stellt Dein Anwalt den Antrag auf Prozesskostenhilfe.Du brauchst den nur unterschreiben.

@alarm,
man kann laut Gesetz nur dann in einem Sozialverband Mitglied sein und einen Anwalt in Sozialrechtsangelegenheiten in Anspruch nehmen,wenn alles,was aus der anwaltlichen Tätigkeit resultiert,selbst bezahlt wird.
Mitglieder von SV'en sind für die jeweiligen Rechtsgebiete von der Beratungskostenhilfe ausgeschlossen.
 

Christle

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Hallo MissRuhrpott,

Unterlagen habe ich mit meinem Widerspruch schon angefordert. Werde aber wie bereits von mir angekündigt und auch von Dir bestätigt, daß genauso machen, wie Du es mir vorgeschlagen hast. Das mit der Prozesskostenhilfe, hatte ich ganz vergessen.

Danke Dir :smile:
 

Christle

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Wie erwartet, wurde mir der Mehrbedarf von 17 % nicht mehr zugebilligt.

(30,00 € meiner winzigen Rente werden mir als "Absetzung vom Gesamteinkommen" angerechnet. Diesen Betrag darf ich behalten. Weiß jemand von Euch, was es damit auf sich hat?)

Hat sich erledigt, sorry, hätte mal vorher gucken können. Sind die 30,00 € Versicherungspauschale die nicht angerechnet werden.
 

Christle

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Hallo zusammen,

habe diese Woche schon eine Einladung für das Jobcenter für nächste Woche bekommen. War heute bei meinem Facharzt und habe mich bis zum nächsten Termin krankschreiben lassen.

Das JC ist zwar zu dieser Vorgehensweise verpflichtet, aber das Theater mache ich nicht mehr mit!

Denke, daß ist laut Euren Tipps auch die richtige Vorgehensweise. Wegen der tollen Beratung hier, habe ich auch den Mut dazu.

Vielen Dank dafür :icon_knutsch:
 
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Warst du eigentlich im Zuge der Verlängerung bei einem Gutachter oder hat der sozialmedizinische Dienst der DRV nach "Aktenlage" also nur über Arzt/Befundberichte deiner Ärzte entschieden?
Denn neben einem eventuellen Gutachten eines Gutachters der von der DRV beauftragt wurde ist gerade auch das Gutachten vom sozialmedizinischen Dienst der DRV wichtig selbiges anzufordern welcher ja diese Entscheidung letztendlich getroffen hat...

liesa
 

Christle

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Ich war bei insgesamt 3 GA, die alle von der DRV beauftragt worden sind. Davon haben jeweils 2 GA unterschiedliche körperliche und 1 GA meine psychischen Beschwerden begutachtet.

Ob zusätzlich ein Gutachten des sozialmedizinischen Dienstes vorliegt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall habe ich alle Gutachten - "auch die ärztlichen Gutachten Ihrer Behörde" habe ich geschrieben - angefordert.

Wenn eines vorliegen sollte, müßten die DRV mir dieses auch zukommen lassen. Oder soll ich lieber nachfragen, ob ein soz.med. Gutachten vorliegt?
 
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ExitUser

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Ein bzw. das sozialmedizinische Gutachten vom sozialmedizinischen Dienst der DRV liegt immer vor denn dieser (das sind ein oder mehrere Ärzte bei der DRV ) trifft ja letztendlich die Entscheidung über die (weiter) Gewährung/Ablehnung einer EM Rente nach vorliegen aller relevanten Unterlagen von deinen Ärzten und dem Gutachter der beauftragt wurde.

Denn viele denken der beauftragte Gutachter entscheidet, dem ist aber nicht so denn dieser gibt immer nur eine Empfehlung in seinem Gutachten ab an welche sich der sozialmedizinische Dienst halten kann aber nicht muss!

Es gab durchaus schon Fälle wo ein Gutachter die Berentung empfohlen hat aber die Ärzte von der DRV anders entschieden haben, ebenso andersrum also keine Rente wurde empfohlen vom Gutachter aber der soz.med. Dienst der DRV hat sie doch bewilligt...

Deshalb immer auch dieses Gutachten vom sozialmedizinischen Dienst mit anfordern sollte es dir nicht mitgeschickt werden!


liesa
 

Christle

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Hallo,

habe jetzt den Berechtigungsschein für Beratungshilfe vom Amtsgericht erhalten und einen Termin bei einem RA für Sozialrecht vereinbart. Hoffe er kann mir weiterhelfen. Bin da ein wenig skeptisch. Im Netz hat zwar viele durch gehend gute Bewertungen, was mich aber stutzig macht, dass er noch nicht weiß, ob es Sinn mach die Krankenakte der RV anzufordern. Ich soll erstmal den Bescheid von der RV mitbringen, in dem die Arbeitsmarktrente bewilligt wurde. Der ist aber nicht gerade aussagekräftig, finde ich. Einem Attest durch meinen behandelnden Arzt sieht er auch skeptisch gegenüber. Ich hoffe nicht, dass er es sich zu einfach machen will, so nach dem Thema Kohle ist soweit sicher, aber Aufwand will ich keinen großen betreiben. :icon_kinn:
 

Doppeloma

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Hallo Christle,

hatte mich hier bisher raus gehalten, weil du schon gute und wichtige Informationen von anderen erfahrerenen Usern bekommen hattest dazu, nun möchte ich aber doch mal nachfragen ...

habe jetzt den Berechtigungsschein für Beratungshilfe vom Amtsgericht erhalten und einen Termin bei einem RA für Sozialrecht vereinbart. Hoffe er kann mir weiterhelfen. Bin da ein wenig skeptisch.

Der Berechtigungsschein ist ja nicht an einen bestimmten Anwalt "gebunden", wenn du selbst kein Vertrauen zu dem Anwalt entwickeln kannst, weil du seine Vorgehensweise schon "fragwürdig" findest, dann solltest du vielleicht noch weitere Anfragen dazu starten.

Im Netz hat zwar viele durch gehend gute Bewertungen, was mich aber stutzig macht, dass er noch nicht weiß, ob es Sinn mach die Krankenakte der RV anzufordern. Ich soll erstmal den Bescheid von der RV mitbringen, in dem die Arbeitsmarktrente bewilligt wurde.

Inzwischen ist ja schon fast ein Monat nach deinem Widerspruch vergangen, in dem du bereits selbst "Akten-Einsicht" gefordert hattest, schon frech wenn man dir noch nicht mal eine Eingangsbestätigung geschickt hat dazu.

Hast du das nachweislich per Übergabe-Einschreiben gemacht, dass du auch nachprüfen kannst, ob (und wann genau) dein Widerspruch fristgerecht bei der DRV eingegangen ist ???

Hatte meinen Anwalt damals auch für den Widerspruch schon beauftragt (weil der VDK sich ziemlich merkwürdig angestellt hat wurde der fristwahrende Widerspruch auch von mir selbst eingelegt), die erste Aktion von ihm war die Akteneinsicht in meine komplette DRV -Renten-Akte zu fordern.

(Nachdem er mir selbst den Beratungs-Schein schon beim Amtsgericht besorgt hatte :first:)

Das ist ja keine "Krankenakte" wie beim Arzt sondern dort ist ALLES drin was mit deinen Renten-Ansprüchen aus deinem bisherigen Leben zu tun hat.
Also sollten sich darin auch die Gründe (der DRV ) finden lassen, die zu deiner Verringerung der Erwerbsminderung geführt haben sollen.

Mir hatte man auch noch NICHTS direkt zugeschickt nach meinem eigenen Widerspruch , nach dem Auftrag an den Anwalt bekam ich dann plötzlich (wenigstens) die längst angeforderten Gutachten aus dem Antragsverfahren von der DRV .

Mein Anwalt hat sich trotzdem noch die ganze Renten-Akte zur Einsicht schicken lassen, denn der konnte natürlich viel besser einschätzen, was darin noch Bedeutung für das weitere Verfahren erlangen könnte. :first:

Ich habe ihm dann meine angefertigten Gedächtnisprotokolle (immer kurz nach den Begutachtungen aufgeschrieben, wie das aus meiner Sicht gelaufen ist) und die von mir gründlich "korrigierten" Gutachten zur Verfügung gestellt.

Man sollte nicht vergessen, dass der Anwalt auch KEIN Arzt ist und die medizinischen Angaben (in Reha-Berichten und Gutachten / Arztberichten) nicht beurteilen KANN, wenn man ihm dabei nicht hilft. :icon_evil:

Der ist aber nicht gerade aussagekräftig, finde ich. Einem Attest durch meinen behandelnden Arzt sieht er auch skeptisch gegenüber.

Die Bescheide ghören natürlich dazu aber wirklich was entnehmen kann ein Anwalt daraus tatasächlich ohne Zuarbeit seines Mandanten NICHT, es ist falsch, davon auszugehen "Der macht das jetzt schon selber, ICH muss mich nicht mehr darum kümmern" ... :icon_evil:

Atteste von den behandelnden Ärzten sind allerdings mehr als überflüssig, die kosten NUR dein geld und bewirken bei der DRV GAR NICHTS, denn sie werden als "reine Gefälligkeit" angesehen, besonders wenn du schon sehr lange dort in Behandlung bist.

Aus dem gleichen Grund haben unsere Ärzte das Ausstellen solcher Atteste (für die Rentenkasse in EM-Rentenverfahren) auch abgelehnt, sie meinten, dass die DRV ihre Arbeit selber machen und die notwendigen Anfragen auf dem üblichen Wege selber stellen sollte, denn dafür unterschreibt man beim Antrag auf EM-Rente schließlich eine sehr umfassende Schweigepflicht-Entbindung.

Gerade die fehlenden Berichte deiner Ärzte können ein guter Angriffspunkt sein der DRV unzureichende Ermittlungen deines aktuellen Gesundheitszustandes vorwerfen zu können ... = Verletzung vom Untersuchungsgrundsatz naxh § 20 SGB X.

Es ist also für einen Anwalt durchaus auch wichtig herauszufinden, was es so alles NICHT gibt in deiner DRV -Akte, was es eigentlich geben sollte ...
Zumindest würde ich eine Erklärung für seinen Verzicht erfragen, sich dadurch Munition für einen eventuellen Erfolg des Widerspruches verschaffen zu können.

Darin sollte ja sein Interesse liegen dir ein gerichtsverfahren vielleicht noch ersparen zu können, auch wenn die Erfolgsraten von EMR-Widersprüchen (leider) sehr minimal sind.

Ich hoffe nicht, dass er es sich zu einfach machen will, so nach dem Thema Kohle ist soweit sicher, aber Aufwand will ich keinen großen betreiben.

Das kann durchaus ein Grund dafür sein, denn Mandate auf Beratungshilfe dürfen nicht so einfach "abgelehnt" werden von den Anwälten, mit mangelhafter Tätigkeit musst du dich aber auch nicht zufrieden geben (wollen), er soll immerhin DEINE Interessen vertreten.

Das dürfte (gerade gegen die DRV ) ohne die mögliche umfassende Akteneinsicht eher schon zum Scheitern verurteilt sein ehe es begonnen hat, aus dem Ablehnungs-Bescheid wird er sicher keine besonders "schlagenden Argumente" für die Widerspruchsbegründung ziehen können.

Dann behalte deinen Beratungsschein und suche dir einen anderen Anwalt dafür ... bei den Bewertungen die du gelesen hast stand sicher NICHT dabei in welcher Form er dann für seine Erfolge bezahlt wurde ???

Gerade mit der Aussicht den Widerspruch wahrscheinlich auch (mit guter Anwalts-Arbeit und guten Argumenten) nicht durch zu bekommen, solltest du versuchen direkt einen Anwalt zu finden, der dich dann auch in einem Verfahren am SG vertreten würde.

MfG Doppeloma
 

Tica

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Hallo Christle,

als ich zum ersten Mal einen Fachanwalt bemühen musste, fand ich einen super netten Herren. Er forderte die Rentenakte an und ließ sie mir eine Woche zur "Bearbeitung". Dann meinte er, er meldet sich. Nach ein paar Wochen bekam ich einen Brief vom Sozialgericht. Ablehnung meines Widerspruches wegen Fristversäumnis. (Also kein Vorgehen gegen die Ablehnung des Widerspruches durch die DRV)

Ich fiel aus allen Wolken. Habe dann einen neuen Anwalt aufgesucht. Er war auf meiner Sympathieskala nicht weit oben und nur aus Verzweiflung genommen worden.

Er hat ein Schreiben ans Gericht geschickt und erklärt, dass mein Ex-Anwalt nichts getan hat und ich darüber nicht Bescheid wusste. Na das Ende vom Lied, sie ließen sich darauf ein. Aber kurz vor dem Termin ist die DRV eingeknickt und hat weiter gezahlt.

Heute weiß ich, jedes Schreiben, welches der Anwalt bekommt oder verschickt, wird einem vom Anwalt in Kopie zugestellt.
Andernfalls muss man Untätigkeit unterstellen und entsprechend reagieren (Anwalt aufsuchen oder Neuen suchen)

Sympathie ist auch nicht ganz so wichtig.
Aber "vielleicht die Akte anfordern" geht ja gar nicht. Ohne die Akteneinsicht, kann der Anwalt doch nichts Sinnvolles machen.
 
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