Hallo Christle,
hatte mich hier bisher raus gehalten, weil du schon gute und wichtige Informationen von anderen erfahrerenen Usern bekommen hattest dazu, nun möchte ich aber doch mal nachfragen ...
habe jetzt den Berechtigungsschein für Beratungshilfe vom Amtsgericht erhalten und einen Termin bei einem RA für Sozialrecht vereinbart. Hoffe er kann mir weiterhelfen. Bin da ein wenig skeptisch.
Der Berechtigungsschein ist ja nicht an einen bestimmten Anwalt "gebunden", wenn du selbst kein Vertrauen zu dem Anwalt entwickeln kannst, weil du seine Vorgehensweise schon "fragwürdig" findest, dann solltest du vielleicht noch weitere Anfragen dazu starten.
Im Netz hat zwar viele durch gehend gute Bewertungen, was mich aber stutzig macht, dass er noch nicht weiß, ob es Sinn mach die Krankenakte der RV anzufordern. Ich soll erstmal den Bescheid von der RV mitbringen, in dem die Arbeitsmarktrente bewilligt wurde.
Inzwischen ist ja schon fast ein Monat nach deinem
Widerspruch vergangen, in dem du bereits selbst "Akten-Einsicht" gefordert hattest, schon frech wenn man dir noch nicht mal eine Eingangsbestätigung geschickt hat dazu.
Hast du das nachweislich per Übergabe-Einschreiben gemacht, dass du auch nachprüfen kannst, ob (und wann genau) dein
Widerspruch fristgerecht bei der
DRV eingegangen ist ???
Hatte meinen Anwalt damals auch für den
Widerspruch schon beauftragt (weil der
VDK sich ziemlich merkwürdig angestellt hat wurde der fristwahrende
Widerspruch auch von mir selbst eingelegt), die erste Aktion von ihm war die Akteneinsicht in meine komplette
DRV -Renten-Akte zu fordern.
(Nachdem er mir selbst den Beratungs-Schein schon beim Amtsgericht besorgt hatte

)
Das ist ja keine "Krankenakte" wie beim Arzt sondern dort ist
ALLES drin was mit deinen Renten-Ansprüchen aus deinem bisherigen Leben zu tun hat.
Also sollten sich darin auch die Gründe (der
DRV ) finden lassen, die zu deiner Verringerung der Erwerbsminderung geführt haben sollen.
Mir hatte man auch noch
NICHTS direkt zugeschickt nach meinem eigenen
Widerspruch , nach dem Auftrag an den Anwalt bekam ich dann plötzlich (wenigstens) die längst angeforderten Gutachten aus dem Antragsverfahren von der
DRV .
Mein Anwalt hat sich trotzdem noch die ganze Renten-Akte zur Einsicht schicken lassen, denn der konnte natürlich viel besser einschätzen, was darin noch Bedeutung für das weitere Verfahren erlangen könnte.
Ich habe ihm dann meine angefertigten Gedächtnisprotokolle (immer kurz nach den Begutachtungen aufgeschrieben, wie das aus meiner Sicht gelaufen ist) und die von mir gründlich "korrigierten" Gutachten zur Verfügung gestellt.
Man sollte nicht vergessen, dass der Anwalt auch
KEIN Arzt ist und die medizinischen Angaben (in Reha-Berichten und Gutachten / Arztberichten) nicht beurteilen
KANN, wenn man ihm dabei nicht hilft.
Der ist aber nicht gerade aussagekräftig, finde ich. Einem Attest durch meinen behandelnden Arzt sieht er auch skeptisch gegenüber.
Die Bescheide ghören natürlich dazu aber wirklich was entnehmen kann ein Anwalt daraus tatasächlich ohne Zuarbeit seines Mandanten
NICHT, es ist falsch, davon auszugehen "Der macht das jetzt schon selber,
ICH muss mich nicht mehr darum kümmern" ...
Atteste von den behandelnden Ärzten sind allerdings mehr als überflüssig, die kosten
NUR dein geld und bewirken bei der
DRV GAR NICHTS, denn sie werden als "reine Gefälligkeit" angesehen, besonders wenn du schon sehr lange dort in Behandlung bist.
Aus dem gleichen Grund haben unsere Ärzte das Ausstellen solcher Atteste (für die Rentenkasse in EM-Rentenverfahren) auch abgelehnt, sie meinten, dass die
DRV ihre Arbeit selber machen und die notwendigen Anfragen auf dem üblichen Wege selber stellen sollte, denn dafür unterschreibt man beim Antrag auf EM-Rente schließlich eine sehr umfassende Schweigepflicht-Entbindung.
Gerade die fehlenden Berichte deiner Ärzte können ein guter Angriffspunkt sein der
DRV unzureichende Ermittlungen deines aktuellen Gesundheitszustandes vorwerfen zu können ... = Verletzung vom Untersuchungsgrundsatz naxh § 20
SGB X.
Es ist also für einen Anwalt durchaus auch wichtig herauszufinden, was es so alles
NICHT gibt in deiner
DRV -Akte, was es eigentlich geben sollte ...
Zumindest würde ich eine Erklärung für seinen Verzicht erfragen, sich dadurch Munition für einen eventuellen Erfolg des Widerspruches verschaffen zu können.
Darin sollte ja sein Interesse liegen dir ein gerichtsverfahren vielleicht noch ersparen zu können, auch wenn die Erfolgsraten von EMR-Widersprüchen (leider) sehr minimal sind.
Ich hoffe nicht, dass er es sich zu einfach machen will, so nach dem Thema Kohle ist soweit sicher, aber Aufwand will ich keinen großen betreiben.
Das kann durchaus ein Grund dafür sein, denn Mandate auf Beratungshilfe dürfen nicht so einfach "abgelehnt" werden von den Anwälten, mit mangelhafter Tätigkeit musst du dich aber auch nicht zufrieden geben (wollen), er soll immerhin
DEINE Interessen vertreten.
Das dürfte (gerade gegen die
DRV ) ohne die mögliche umfassende Akteneinsicht eher schon zum Scheitern verurteilt sein ehe es begonnen hat, aus dem Ablehnungs-Bescheid wird er sicher keine besonders "schlagenden Argumente" für die Widerspruchsbegründung ziehen können.
Dann behalte deinen Beratungsschein und suche dir einen anderen Anwalt dafür ... bei den Bewertungen die du gelesen hast stand sicher
NICHT dabei in welcher Form er dann für seine Erfolge bezahlt wurde ???
Gerade mit der Aussicht den
Widerspruch wahrscheinlich auch (mit guter Anwalts-Arbeit und guten Argumenten) nicht durch zu bekommen, solltest du versuchen direkt einen Anwalt zu finden, der dich dann auch in einem Verfahren am
SG vertreten würde.
MfG Doppeloma