Hallo alle miteinander
meine Frage ist vielleicht ein wenig speziell, aber vielleicht kennt sich dahingehend ja jemand aus.
Meine Situation ist wie folgt:
Ich bin Volllzeitbeschäftigt aber aufgrund meiner Arbeit mit Blut freigestellt, da ich schwanger bin (jetzt 4. Monat).
Ich werde, weil ich wirklich wenig verdiene, ALG2 aufstockend beantragen müssen (laut Beratungsstelle der Caritas). Wenn nicht jetzt, dass spätestens wenn ich Elterngeld erhalte, was nur 800 Euro sein werde.
Ich bin quasi alleinerziehend. Partner gibt es zwar, der studiert aber weiter weg und ist nur an den Wochenenden bei mir.
Zudem habe ich bereits einen Sohn von 3 Jahren.
Ich habe vor meinem ersten Kind mal studiert. Ein Jahr und 4 Klausuren hätten mir noch gefehlt, aber einige Nervenzusammenbrüche (dank der damaligen Beziehung) und Klinikaufenthalte brachten das Studium zum Abbruch.
Jetzt bin ich stabil und würde gerne das Studium beenden. Einfach auch deswegen, damit ich trotz Vollbeschäftigung nicht mehr ALG2 bekommen muss (was mit 2 Kinden ohnehin passieren wird), denn mit dem Abschluss werde ich auch besser verdienen können.
Nun war sich der Berater, bei dem ich war, nicht sicher, ob ich während der Elternzeit, in der ich ja ALG2 beziehen werde, einfach so studieren darf.
Normalerweise, so sagt er, schließt das einander aus.
Da das Amt mich ja aber nicht in den Arbeitsmarkt bringen muss, denn eine volle Stelle habe ich ja, kann es denen doch egal sein, ob ich in der Elternzeit zu Hause Däumchen drehe oder studiere (Babybetreuung wäre dank Oma und Freund sicher - zwar würde ich dann sicher länger als ein Jahr brauchen, da ich ja nicht 100%ig Zeit ins Studium investieren kann und die Vorlesungen auf mehr Semester verteilen müsste, aber das ist in 3 Jahren Elternzeit realisierbar).
Das jedenfalls sagt der Berater, der aber auch nicht wirklich sicher war.
Mich würde es einfach interessieren, ob ich mir da Hoffnung machen kann, mein Studium doch noch beenden zu können um endlich endlich wirklich vom Amt wegzukommen.
Bafög bekomme ich nicht, hab ich damals schon (leider) ausgeschöpft.
Kennt sich jemand mit der Sachlage aus und kann mir sagen, ob das Amt in Situationen wie in meinem Fall auch Ausnahmen macht? Oder ob es vielleicht noch andere Möglichkeiten gibt?
Ich freue mich auf viele Infos
Lieben Dank und Gruß
Lilli