@grün_fink: "Vom Partner unterhalten" ... Würde dann nicht die Grundsicherung wegfallen?
Da müsste man unterscheiden, ob die Partner verheiratet sind, nur zusammen leben, getrennt leben etc.
Wenn ich einen wohlhabenden Partner heirate, kann ich mir nicht vorstellen, dass ich dann noch Anspruch auf Grusi hätte ...
Ja, wenn jemand vom Partner unterhalten wird und das ausreicht, gibt's keine GruSi.
Dann ist das Einkommen, welches den Bedarf mindert.
Ebenso Wohnkosten bestimmen ja nur den Bedarf in seiner Höhe mit: wenig Kosten, weniger Bedarf, wenig Auszahlbetrag.
Errechneter Bedarf minus Einkommen...
Ob Partner verheiratet sind oder nicht: Wenn sie zusammen leben, ist es eine BG, und Partnereinkommen ist BG-Einkommen.
BG hat Gesamtbedarf und bekommt Gesamteinkommen und Gesamtbetrag, mal ganz grob vereinfacht.
Wie das ist, wenn man getrennt lebt, dürfte wohl unterschiedlich sein.
Neulich schrieb auch mal jemend etwas, wie das mit Unterhaltsrecht nach BGB ausschaut, auch im Fall von Trennung.
Wohlhabenden Partner heiraten - braucht man da Sozialhilfe? Allerdings hätte man dann zusammen mehr, wenn man Rente bekommen würde. Im Fall von wohlhabend, dürfte das aber nicht besonders viel ausmachen, wenn die Rente eh klein sein sollte.