Hallo,
folgende Situation:
JC teilte mit das ab sofort Beträge direkt an die Empfänger ausgezahlt wird, also Miete/Energieversorger.
Dagegen Widerspruch eingelegt, und gleichzeitig beim SG eine einstweilige Anordnung erwirkt die aufschiebende Wirkung beinhaltet.
Die aufschiebende Wirkung geht ja bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.
Die Widerspruchsstelle teilte telefonisch mit, das der Widerspruchsbescheid mir noch in diesem Monat zugehen werde. Da heute nichts in der Post war, und der Bescheid laut Auskunft auch noch nicht erstellt ist, geheich davon aus das mich dieser Dienstag/ Mittwoch erreichen wird.
Da ja auch gleichzeitg Zahllauf ist (Optionskommune) hebelt das JC damit recht geschickt die aufschiebende Wirkung quasi regelrecht aus,denn ich werde es nicht mehr zeitlich hinbekommen Klage und erneute einstweilge Anordnung mit aufschiebender Wirkung auf dem Weg zu bringen, geschweige denn ein Beschluss zu erwirken.
Sieht irgendjemand eine Möglichkeit die aufschiebende Wirkung irgendwie zu "verlängern" bzw. diesem Vorgehen des JC einen riegel vorzuschieben?
Bin wirklich für jeden Tipp dankbar
Gruß
Carsten
folgende Situation:
JC teilte mit das ab sofort Beträge direkt an die Empfänger ausgezahlt wird, also Miete/Energieversorger.
Dagegen Widerspruch eingelegt, und gleichzeitig beim SG eine einstweilige Anordnung erwirkt die aufschiebende Wirkung beinhaltet.
Die aufschiebende Wirkung geht ja bis zur Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids.
Die Widerspruchsstelle teilte telefonisch mit, das der Widerspruchsbescheid mir noch in diesem Monat zugehen werde. Da heute nichts in der Post war, und der Bescheid laut Auskunft auch noch nicht erstellt ist, geheich davon aus das mich dieser Dienstag/ Mittwoch erreichen wird.
Da ja auch gleichzeitg Zahllauf ist (Optionskommune) hebelt das JC damit recht geschickt die aufschiebende Wirkung quasi regelrecht aus,denn ich werde es nicht mehr zeitlich hinbekommen Klage und erneute einstweilge Anordnung mit aufschiebender Wirkung auf dem Weg zu bringen, geschweige denn ein Beschluss zu erwirken.
Sieht irgendjemand eine Möglichkeit die aufschiebende Wirkung irgendwie zu "verlängern" bzw. diesem Vorgehen des JC einen riegel vorzuschieben?
Bin wirklich für jeden Tipp dankbar
Gruß
Carsten