getPsyched
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- 27 September 2014
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Hallo zusammen,
vorab muss ich noch erwähnen, dass ich mental etwas eingeschränkt bin. Ich bin aber nicht unmündig(ich brauche keinen Betreuer) oder dumm, sondern leide unter starken Konzentrationsstörungen. Falls ich also etwas "wirr" schreiben sollte, seht es mir bitte nach.
Ich(41,m) habe ziemlich viele Probleme am Hals, gesundheitlicher und finanzieller Natur.
Ich erhalte seit ein paar Jahren Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Ich bin zudem sei ca. drei Jahren in PI. Seit kurzem erhalte ich Pflegegeld in der Höhe des Pflegegrads 4 (728,00 EURO/Monat). Das Geld gebe ich aber an zwei Verwandte weiter, die mich intensiv pflegen müssen.
Ich habe auch ein Problem mit dem P-Konto. Obwohl ich in PI bin, verweigert das Finanzamt, bei dem ich in der Kreide stehe, den Pfändungsbeschluss zurückzuziehen. Mit der Grundsicherung und dem Pflegegeld liege ich aber zum Glück gerade noch unter der Pfändungsgrenze. Bis auf eine Ausnahme: Ich lebe in Bayern. Dort bekommt man einmal im Jahr 1000 Euro "Landespflegegeld". Also würde einmal im Jahr die Pfändungsgrenze massiv überschritten werden.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich dem Sozialamt mitteilen, dass ich Pflegegeld und Landespflegegeld erhalte?
2. Wird das Pflegegeld mit der Grundsicherung verrechnet?
3. Könnte aufgrund meiner Behindungerungen und Pflegebedürftigkeit die Grundsicherung gemindert werden?
4. Muss ich dem Insolvenzverwalter mitteilen, dass ich Pflegegeld erhalte?
5. Wie mache ich das mit dem Landespflegegeld, wenn die Pfändungsgrenze überschritten wird (1x jährlich)?
Danke für Eure Antworten in voraus.
vorab muss ich noch erwähnen, dass ich mental etwas eingeschränkt bin. Ich bin aber nicht unmündig(ich brauche keinen Betreuer) oder dumm, sondern leide unter starken Konzentrationsstörungen. Falls ich also etwas "wirr" schreiben sollte, seht es mir bitte nach.
Ich(41,m) habe ziemlich viele Probleme am Hals, gesundheitlicher und finanzieller Natur.
Ich erhalte seit ein paar Jahren Grundsicherung wegen Erwerbsminderung. Ich bin zudem sei ca. drei Jahren in PI. Seit kurzem erhalte ich Pflegegeld in der Höhe des Pflegegrads 4 (728,00 EURO/Monat). Das Geld gebe ich aber an zwei Verwandte weiter, die mich intensiv pflegen müssen.
Ich habe auch ein Problem mit dem P-Konto. Obwohl ich in PI bin, verweigert das Finanzamt, bei dem ich in der Kreide stehe, den Pfändungsbeschluss zurückzuziehen. Mit der Grundsicherung und dem Pflegegeld liege ich aber zum Glück gerade noch unter der Pfändungsgrenze. Bis auf eine Ausnahme: Ich lebe in Bayern. Dort bekommt man einmal im Jahr 1000 Euro "Landespflegegeld". Also würde einmal im Jahr die Pfändungsgrenze massiv überschritten werden.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich dem Sozialamt mitteilen, dass ich Pflegegeld und Landespflegegeld erhalte?
2. Wird das Pflegegeld mit der Grundsicherung verrechnet?
3. Könnte aufgrund meiner Behindungerungen und Pflegebedürftigkeit die Grundsicherung gemindert werden?
4. Muss ich dem Insolvenzverwalter mitteilen, dass ich Pflegegeld erhalte?
5. Wie mache ich das mit dem Landespflegegeld, wenn die Pfändungsgrenze überschritten wird (1x jährlich)?
Danke für Eure Antworten in voraus.