VG Bremen, Urteil vom 27.01.2006, Az. S 3 K 639/05; S 3 K 427/05
Bremer Gericht weist Hartz-IV -Klagen "mit Bauchschmerzen" zurück
Zwei Arbeitslose aus Bremen sind mit dem Versuch gescheitert, höhere Hartz IV -Leistungen einzuklagen.
Das Bremer Verwaltungsgericht wies die Klagen einer 47-jährigen Sozialpädagogin und eines 40-jährigen Ingenieurs ab. Durch die Arbeitslosengeld-II-Zahlungen von derzeit 345 Euro im Monat seien die Mindeststandards gerade noch gewährleistet, urteilte das Gericht. Die Kläger hatten dagegen vorgetragen, die Regelleistungen reichten nicht aus, um ein würdevolles Leben in der Gemeinschaft zu führen.
Das Gericht äußerte in der Urteilsbegründung zwar Verständnis. Es müsse sich aber an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientieren. Es billige dem Gesetzgeber einen großen Spielraum zu.
Die Entscheidung sei jedoch mit "großen Bauchschmerzen" ergangen, sagte der Kammervorsitzende. Wenn die auf Zahlen aus dem Jahr 1998 beruhenden Regelsätze nicht bald den aktuellen Gegebenheiten angepasst würden, könne seine Kammer die Leistungen nicht mehr lange für verfassungsgemäß halten. (Az.: S3 K 639/05, S3 K 427/05) (dpa)
Quelle: https://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de10892&SID=3fsI3TAFkAbSkTW7Cg7DkE9G5ZZZw3