waterdragon
Elo-User*in
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Hallo zusammen,
vor vier Monaten wurde ich mal wieder einer Maßnahme "zugewiessen", als ich mich weigerte die Hausordnung usw zu Unterschreiben wurde ich nach Hause geschickt. Einige Wochen
später bekamm ich Post vom Jobcenter mit der Aufforderung den Grund meiner "Abwesenheit" zu erläutern. Ich gab an das ich wegen der Vertragsfreiheit nicht Unterscheiben muss (ist nur die kurzfassung). Ein paar Wochen später bekam ich wieder Post mit einer 30% Sanktion und der begründung-
Zitat:
Dies stellt kein wichtigen Grund nach §31 Absatz 1 Satz 2 dar, da der Abschluss des Vertrages ein Teil Ihrer Verpflichtung
aus dem §2 Absatz 1 Satz 1 SGB II ist.
Könnt ihr mir sagen wie ich dagegen Widerspruch einlegen kann?
Vielen Dank im Voraus
vor vier Monaten wurde ich mal wieder einer Maßnahme "zugewiessen", als ich mich weigerte die Hausordnung usw zu Unterschreiben wurde ich nach Hause geschickt. Einige Wochen
später bekamm ich Post vom Jobcenter mit der Aufforderung den Grund meiner "Abwesenheit" zu erläutern. Ich gab an das ich wegen der Vertragsfreiheit nicht Unterscheiben muss (ist nur die kurzfassung). Ein paar Wochen später bekam ich wieder Post mit einer 30% Sanktion und der begründung-
Zitat:
Dies stellt kein wichtigen Grund nach §31 Absatz 1 Satz 2 dar, da der Abschluss des Vertrages ein Teil Ihrer Verpflichtung
aus dem §2 Absatz 1 Satz 1 SGB II ist.
Könnt ihr mir sagen wie ich dagegen Widerspruch einlegen kann?
Vielen Dank im Voraus