Durch eine Befristung bin ich im letzten Dezember arbeitslos geworden und suche seitdem einen neuen Job. Mein ALG I wird Anfang Juni auslaufen, da ich nur 6 Monate Anspruch hatte.
Da ich zu meinem Lebenspartner (400 km entfernt) ziehen möchte, bewerbe ich mich ausschließlich in seiner Region, bisher leider erfolglos.
Nun erhalte ich seit Monaten dutzende Vermittlungsvorschläge von fremden Arbeitsagenturen und Jobcentern, da ich durch meine Suche in deren Datei auftauche. Mein Vermittler vor Ort weiß, dass ich chronisch krank bin (GdB 60, unbefristet) und nur noch leichte Bürotätigkeiten ausüben kann. Die fremden Bearbeiter wissen dies offensichtlich nicht und angeblich kann er auch keinen entsprechenden Vermerk machen (oder will es nicht). Zudem sind fast alle Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung ...
Meine Fragen:
Bin ich richtig informiert, dass ich mich auf Vorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung gar nicht bewerben muss?
Kann man mich "zwingen" für einen unsicheren, schlecht bezahlten Job (z. B. Leiharbeit) in die neue Region umzuziehen?
Was blüht mir, wenn ich Anfang Juni in Hartz IV rutsche? Bisher musste ich keine EGV oder irgendetwas anderes unterschreiben.
Kann man mich verpflichten 400 km von meinem aktuellen Wohnort entfernt eine Maßnahme anzutreten?
Ich bin leicht überfordert mit der Situation und danke euch schon jetzt für Antworten.
Da ich zu meinem Lebenspartner (400 km entfernt) ziehen möchte, bewerbe ich mich ausschließlich in seiner Region, bisher leider erfolglos.
Nun erhalte ich seit Monaten dutzende Vermittlungsvorschläge von fremden Arbeitsagenturen und Jobcentern, da ich durch meine Suche in deren Datei auftauche. Mein Vermittler vor Ort weiß, dass ich chronisch krank bin (GdB 60, unbefristet) und nur noch leichte Bürotätigkeiten ausüben kann. Die fremden Bearbeiter wissen dies offensichtlich nicht und angeblich kann er auch keinen entsprechenden Vermerk machen (oder will es nicht). Zudem sind fast alle Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung ...
Meine Fragen:
Bin ich richtig informiert, dass ich mich auf Vorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung gar nicht bewerben muss?
Kann man mich "zwingen" für einen unsicheren, schlecht bezahlten Job (z. B. Leiharbeit) in die neue Region umzuziehen?
Was blüht mir, wenn ich Anfang Juni in Hartz IV rutsche? Bisher musste ich keine EGV oder irgendetwas anderes unterschreiben.
Kann man mich verpflichten 400 km von meinem aktuellen Wohnort entfernt eine Maßnahme anzutreten?
Ich bin leicht überfordert mit der Situation und danke euch schon jetzt für Antworten.