Knackpunkt dürfte hier auch der Passus "Nach Eingang des volständigen Antrages" sein.
Ichhabe gerade folgenden Fall: Habe im Rahmen der der KFZ Hilfeverordnung die Kostenübernahme für meine behinderungsbedingte Zusatzaustattung (Handgerät, Verladehilfe für den Rollstuhl usw. beantragt. Das ganze musste etwas flott gehen, weil min altes Auto nach 17 Jahen ganz plötzlich nicht mehr wollte und eine Reparatur schlicht unwirtschaftlich war. Ich bin in der glücklichen Lage, dass ich das Auto vorfinanzieren konnte, trotzdem Steht mir das Geld für die Zusatzaussstattung einkommensunabhängig zu, da ich das Fahrzeug benötige, um meinen Arbeitsplatz zu erreichen. Also erstmal nur den Basisbogen ausgefüllt und per Fax an die
DRV . Dann Fahrzeug bestellt (Ersatzbeschaffung war eh geplant, von daher mussten wir das nur noch zu Papir bringen.) Vollständigen Antrag mit allen Anlagen dann eine Woche nach dem Fax an die
DRV geschickt. Befundbericht vom Arzt ist da eigentlich nicht vorgesehen, SPE ist aber im Antragsformular enthalten.
DRV schickte mir dann eine Eingangsbestätigung mit dem Datum der Antrages mit den Anlagen als Antragsdatum. Ich habe das sofort moniert, keine Reaktion. Als ich wegen einer anderen Sache kurz darauf mit der
SB telefonieren musste und ich das so nebenbei erwähnte, erklärte mir diese, Eingang eies Antrages sei nicht der Posteingang, sondern das Datum, an dem der Antrag statistisch erfasst wird und Faxe werden nicht statiatisch erfasst.....Naja, wenn sie das meint.....
Ca.8 Wochen später erreichte mich dann ein Schreiben, in dem ich aufgefordert wurde, einen Befundbericht eines Neurologen vorzulegen. Wäre ja nicht das Problem, nur: Ich habe meine Behinderung von Geburt an und ich warin meinem fast fünfzigjährigen Leben noch nie bei einem Neurologen, hat auch niemand für nötig gehalten, mich da hin zu schicken. Also ich zu meinem Hausarzt, der einzige Arzt, der mich seit ca 30 Jahren gesehen hat und auch das eher selten, der das Formular ausgefüllt und ab damit an die
DRV , sollten sie in den ersten Septembertagen erhalten haben. War recht spärlich, was er geschrieben hat, aber erstens bekommt er nur 20,xx EUR dafür und zweites stehht in meinem Füherschein ls Auflage, was ich an Zusatzauststtung haben muss, die Behimderung an sich geht aus dem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes hervor, der ist von 1972, Ausweis wurde seitdem immer um 15 Jahre verlängert ohne weitere Vegutachtung oder sonstwas.
Mitte Oktober dann erneuter Brief von der
DRV , wennn ich nicht innerhalb von 2 Wochen den neurologischen Befundbericht vorlege, werde der Antrag wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht abgelehnt. HAb dann gleich mal ne passende Antwort verfasst. Seitdem Schwweigen im Walde..... Ichhatte ja mit ner Einladung zum Gutachter gerechnet, aber da kam nichts....Am Wochenende wäre jetzt mal Zeit für eine Untätigkeitsklage.
Preisfrage: Wann st der Antrag vollständig so dass Zinsen in Betracht zu ziehen wären? Die Zusatzausstattung kostet so rund 12.000 EUR, da könnte also einiges zusammenkommen. Bwim LetztenMal habe ich 4 Jahre prozessiert.