Ausgestossener
Elo-User*in
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Hallo,
JC "sparen" bei den Hilfeberechtigten an allen Ecken und Kanten, d. h., es werden Sanktionen ausgesprochen, KdU-Leistungen werden nicht in tatsächlicher Höhe übernommen, andere Geldleistungen erfolgen erst mir großer Verspätung.
In vielen Fällen erfolgt nach erfolgreichem SG-Klageverfahren die Erstattung der unrechtmäßig vorenthaltenen Gelder.
Wie sieht es hier mit der Verzinsung aus?
Bei sonstigen Klageverfahren verhält es sich ja auch so, dass das Geld mit zurzeit 4 % zu verzinsen sind.
Muß die Verzinsung in einer Klageschrift oder im Laufe des Klageverfahrens extra beantragt werden?
JC "sparen" bei den Hilfeberechtigten an allen Ecken und Kanten, d. h., es werden Sanktionen ausgesprochen, KdU-Leistungen werden nicht in tatsächlicher Höhe übernommen, andere Geldleistungen erfolgen erst mir großer Verspätung.
In vielen Fällen erfolgt nach erfolgreichem SG-Klageverfahren die Erstattung der unrechtmäßig vorenthaltenen Gelder.
Wie sieht es hier mit der Verzinsung aus?
Bei sonstigen Klageverfahren verhält es sich ja auch so, dass das Geld mit zurzeit 4 % zu verzinsen sind.
Muß die Verzinsung in einer Klageschrift oder im Laufe des Klageverfahrens extra beantragt werden?