Verzicht auf einige Monate ALG1, stattdessen Rente mit Abschlägen

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specht59

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Die AFA hat eine Rente ab 63 (für langjährig Versicherte) mit Abschlägen ins Gespräch gebracht, wodurch ich auf etliche Monate ALG1 verzichten würde.
Bis 63 sind es aber noch 8 Monate. Daher die Frage: Besteht eine Chance darauf, sich z.B. in der EGV zusichern zu lassen, dass die AFA dafür im Gegenzug auf bestimmte Massnahmen verzichtet? Denn so wurde es mir schmackhaft gemacht und es ist auch der Hauptgrund, warum ich es in Betracht ziehe. Oder wacht man erfahrungsgemäß nach der Unterschrift dann doch in einer Massnahme auf? Oder kriegt man vermehrt VV für ZAF , weil für die verbleibenden paar Monate ja kaum eine angemessene normale Stelle zu kriegen wäre? Wäre schön, wenn jemand über entsprechende Erfahrung berichten könnte.
Um die finanziellen Auswirkungen geht es jetzt hier ausdrücklich nicht.
 
Moin @specht59,

Warum willst du hier auf eine dir zustehende ALG-1 Versicherungsleistung verzichten. Ich würde erst einmal den gesamten Anspruch auf das ALG-1 zeitlich voll ausschöpfen. Hierdurch zahlst du bzw. die AfA weiterhin Beiträge in deine Rentenversicherung ein, und erhöht somit auch deinen künftigen Rentenbetrag. Auch wenn es dich anscheinend nicht finanziell tangieren wird, sollte dir trotzdem aber bewusst sein, dass eine mit Abschlag versehende Rente (d)ein leben lang gilt.

In einer EGV wirst du sicherlich keine schriftlichen Zusicherung oder Garantie erhalten, künftig nicht mehr an einer Maßnahmen teilnehmen zu müssen. Dies würde auch den Sinn einer EGV irgendwie widersprechen dich mit allen gesetzlichen Möglichkeiten wieder in Arbeit zu bringen. Unabhängig davon kann ich mir schwer vorstellen, dass die AfA dich jetzt noch in eine kostenintensive Maßnahme stecken würde, wenn denen jetzt schon bekannt ist, dass du planst mit/ab 63 in Rente gehen zu wollen, sobald dein ALG-1 Anspruch verbraucht ist und die Voraussetzung für eine vorgezogen Rente mit 63 gegeben sind. Geht aus deiner letzten Rentenauskunft überhaupt hervor, dass du mit 63 mit Abschlag in Rente gehen könntest?
 
danke für Eure Antworten.
Die Auswirkung der entgangenen Beiträge durch die AfA und höheren Rentenabschläge sind mir klar. Bei entsprechender Lebensdauer kann es ein fünfstelliger Betrag werden, der einem entgeht. Der Anspruch auf die Rente mit 63 ist übrigens mit der Rentenversicherung abgeklärt.
Es geht mir vor allem darum, mich nicht über einen langen Zeitraum mit Massnahmen und ZAF auseinandersetzen zu müssen. Ich befürchte hier letztendlich Sperrzeiten, die dann auch den Anspruch verkürzen. Eine vernünftige Arbeitsstelle ist für die kurze verbleibende Zeit unwahrscheinlich. ZAF hingegen könnten mich auch für wenige Monate ausleihen, wobei ich für diese vermutlich auch oberhalb der zumutbaren Bezahlung eine Art Schnäppchen wäre.
Ohne nachweisbare Zusagen seitens der AFA bin ich trotz Verzichts auf etliche Monate ALG1 letztlich auf den guten Willen der AfA angewiesen ist, wie die restliche Zeit als ALG-Empfänger dann aussieht. Daher wollte ich hier mal nach Erfahrungen Anderer in ähnlicher Situation fragen.
 
Hallo specht59, :welcome:

Überlege mal ganz scharf, warum man dir bei der AfA mit so einem Vorschlag kommt ???
Man weiß sehr genau, dass man dich NICHT mehr in Arbeit bringen wird und versucht dir einzureden was "besser" für dich wäre :doh:

Es ist aber NUR "besser" für die AfA , weil sie dann nicht mehr zahlen muss wofür du Jahrelang deine Beiträge aus dem Arbeitslohn entrichtet hast.

Es gibt im ALGI KEINE rechtliche Regelung dafür, dass man dich ab 63 in die vorzeitige Altersrente schicken könnte ... das gibt es NUR im Hartz 4 (SGB II).

Die Auswirkung der entgangenen Beiträge durch die AfA und höheren Rentenabschläge sind mir klar. Bei entsprechender Lebensdauer kann es ein fünfstelliger Betrag werden, der einem entgeht.

Und WARUM denkst du dann überhaupt darüber nach, du hast ein Recht auf das ALGI und wenn man meint dich noch wieder in Arbeit bringen zu wollen, dann soll man sich mal anstrengen ... :idea:

Ich gehe mal davon aus, dass schon dein ALGI -Betrag höher ist als JEDES Netto-Einkommen bei einer ZAF wäre und deine SB sollten den § 140 SGB III eigentlich auch sehr gut kennen.

Hast du dir den mal durchgelesen, wie es dir schon angeraten wurde ???

https://www.buzer.de/gesetz/6003/a82940.htm

Der Anspruch auf die Rente mit 63 ist übrigens mit der Rentenversicherung abgeklärt.

Das mag ja sein, du bist aber NICHT verpflichtet diese Rente zu beantragen, nur weil du die da schon (unter finanziellen Verlusten lebenslang) bekommen könntest ... lass dir so was bitte nicht einreden. :icon_evil:
Verlange für Alles was man dir erzählt die Rechtsgrundlagen.

Es geht mir vor allem darum, mich nicht über einen langen Zeitraum mit Massnahmen und ZAF auseinandersetzen zu müssen.

Ich denke nicht, dass man noch Geld für "Maßnahmen" ausgeben möchte und sicher bist du auch schon gesundheitlich etwas eingeschränkt, dann genügt eine längere AU -Bescheinigung (vom Arzt deines Vertrauens), dass du daran nicht teilnehmen musst.
Die meisten dieser Maßnahmen (für die schlecht vermittelbaren Oldys) sind zudem ESF -geförderte Maßnahmen und die dürfen nur an "Freiwillige" verteilt werden.

Das bedeutet, dass man dich per EGV "überzeugen" muss, die du dann freiwillig unterschreiben sollst ... also (in deinem speziellen Falle) NIEMALS eine EGV unterschreiben. :icon_evil:

Du bekommst darin ganz sicher nicht die von dir erhofften Zusagen, aber ganz schnell eine Maßnahme, die du gar nicht wolltest.
Falls du dann leider länger AU werden solltest, ist das auch kein großes Problem, nach 6 Wochen endet dann erst mal dein ALG I und du wirst (zur Krankengeldzahlung in gleicher Höhe) an die KK übergeben ...

Dann ist erst mal ganz Ruhe mit allen "Wünschen der AfA ", was nicht bedeutet, dass die KK dann nicht eigene Ideen haben könnte aber das wäre dann abzuwarten ... zur vorzeitigen Altersrente können die dich aber auch NICHT zwingen. :icon_evil:

Und JEDER einzelne Monat später bringt dir 0,3 % weniger Abzüge von deiner zukünftigen Rente ... :peace:

Ich befürchte hier letztendlich Sperrzeiten, die dann auch den Anspruch verkürzen.

So lange DU keine zumutbare Maßnahme oder ein zumutbares Arbeits-Angebot ablehnst kann man dir KEINE Sperre auferlegen, für Krankheit (im Notfall) darfst du ja nicht gesperrt werden ...
Auch eine Maßnahme müsste zumutbar und vor Allem (vom Inhalt her) sinnvoll sein für dich, das ist eher selten der Fall ... hat man dir denn schon was "angeboten" in der Richtung ???

Eine vernünftige Arbeitsstelle ist für die kurze verbleibende Zeit unwahrscheinlich. ZAF hingegen könnten mich auch für wenige Monate ausleihen, wobei ich für diese vermutlich auch oberhalb der zumutbaren Bezahlung eine Art Schnäppchen wäre.

Darauf brauchst du dich doch GAR NICHT bewerben, wenn schon das zu erwartende Netto unter deinem ALGI liegen würde ... dann ist das NICHT "zumutbar" nach § 140 SGB III, dafür darfst du NICHT gesperrt werden. :icon_evil:

Zudem wollen ZAF auch keine Mitarbeiter Ü 60 mehr einstellen, das endet schon spätestens Mitte 50 da haben die kein Interesse mehr an solchen Bewerbern.

Sprich die SB doch mal darauf an was der § 140 SGB III so für dich bedeutet, die haben eine Informationspflicht, spätestens wenn du das gerne genauer wissen möchtest. :idea:

Hast du denn schon Vermittlungs-Vorschläge bekommen von der AfA oder war das bisher alles "NUR heisse Luft" ???
Verlangt man von dir konkret (per EGV könnte das festgelegt werden) nach Stellen zu suchen und Bewerbungen zu schreiben ???

Ohne nachweisbare Zusagen seitens der AFA bin ich trotz Verzichts auf etliche Monate ALG1 letztlich auf den guten Willen der AfA angewiesen ist, wie die restliche Zeit als ALG-Empfänger dann aussieht.

Solche Zusagen wirst du NICHT bekommen aber du kannst dich durchaus auf deine Rechte aus dem SGB III berufen wenn man versucht dich zu "verschaukeln" und unterschreibe nicht selber, dass du freiwillig auf die mögliche höhere Altesrente verzichten möchtest.

Das wäre rechtlich für die AfA auch nicht durchsetzbar aber man könnte es versuchen.

Irgendwelche gesetzlichen "Sonderregelungen" gibt es NICHT mehr, du hast keinen Anspruch auf "Verschonung" (immerhin "boomt" doch der Arbeitsmarkt) und das kannst du dir auch nicht durch einen "Kuhhandel" mit der AfA verschaffen ...

Die Ruhe wird von ganz alleine eintreten, weil die SB ohnehin WISSEN, dass du nicht mehr vermittelt werden kannst, die versuchen nur dich (mit solchen unsauberen Methoden) vorzeitig aus dem Bezug zu bekommen und das wird NUR DIR finanziell schaden ...

Daher wollte ich hier mal nach Erfahrungen Anderer in ähnlicher Situation fragen.

Es gibt nicht viele Erfahrungen damit, denn es gibt keinen echten Grund sich freiwillig (unter finanziellen Einbußen auf Dauer) zu früh von der AfA zu "verabschieden", nur weil die das gerne so hätten ... :icon_evil:

Eine Sperre kann man nicht so leicht verhängen, wie du das aktuell anzunehmen scheinst, dagegen kann man sich auch wehren wenn die unberechtigt wäre.

Denke gar nicht weiter über eine EGV nach, die dir da irgendwas "sichern" könnte, die gibt es NICHT ... :icon_evil:
Verlange qualifizierte Beratung und Vermittlung in Arbeit, die den gesetzlichen Vorgaben (bei der AfA / im SGB III) entspricht, dann wirst du schnell merken, dass denen dazu nicht mehr viel einfällt.

So lassen sie dich am ehesten bald in Ruhe ...

MfG Doppeloma
 
Hallo Doppeloma, Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Es mir völlig klar, warum der Agentur eine vorzeitige Rente gelegen käme und auch, dass man mich nicht dazu zwingen kann. Man hat mich auch nicht dazu gedrängt, sondern nur gefragt, ob ich es mir vorstellen könnte.

Ich gehe mal davon aus, dass schon dein ALGI -Betrag höher ist als JEDES Netto-Einkommen bei einer ZAF wäre und deine SB sollten den § 140 SGB III eigentlich auch sehr gut kennen." ... "Darauf brauchst du dich doch GAR NICHT bewerben, wenn schon das zu erwartende Netto unter deinem ALGI liegen würde ... dann ist das NICHT "zumutbar" nach § 140 SGB III...
Da bin ich mir nicht so sicher. Im Tarif IGZ komme ich bei Entgeltgruppe 7 von 9 vorhandenen (7=Meister, 9=Hochschulstudium, was ich habe) auf 2816 brutto/1835 netto, was über meinem ALG liegt. Und um es zu erfahren, müsste ich mich ja vermutlich erstmal bewerben.
Hast du denn schon Vermittlungs-Vorschläge bekommen von der AfA oder war das bisher alles "NUR heisse Luft" ???
Verlangt man von dir konkret (per EGV könnte das festgelegt werden) nach Stellen zu suchen und Bewerbungen zu schreiben ???"
Keine VV oder Massnahme bisher, aber ich schreibe entsprechend der von mir unterschriebenen EGV Bewerbungen.
Irgendwelche gesetzlichen "Sonderregelungen" gibt es NICHT mehr, du hast keinen Anspruch auf "Verschonung" (immerhin "boomt" doch der Arbeitsmarkt) und das kannst du dir auch nicht durch einen "Kuhhandel" mit der AfA verschaffen ..."
Ein einseitiger Verzicht auf Ansprüche ist natürlich nicht erstrebenswert. Was mit Leuten in meiner Situation/Alter noch alles angestellt wird, weiß ich nicht, aber ich möchte eben ungern Monate in einer Vollzeitmassnahme verbringen. Die Gretchenfrage ist, ob ich mich erfolgreich dagegen wehren könnte. Eine Massnahme mag man als Geldverschwendung ansehen, aber es ist deren Budget. In Aussicht gestellt wurde jedenfalls schon mal eine, falls es nicht zur "Rentenlösung" kommt.
 
Im Tarif IGZ komme ich bei Entgeltgruppe 7 von 9 vorhandenen (7=Meister, 9=Hochschulstudium, was ich habe) auf 2816 brutto/1835 netto, was über meinem ALG liegt. Und um es zu erfahren, müsste ich mich ja vermutlich erstmal bewerben.

Keine VV oder Massnahme bisher, aber ich schreibe entsprechend der von mir unterschriebenen EGV Bewerbungen.

Ein einseitiger Verzicht auf Ansprüche ist natürlich nicht erstrebenswert. Was mit Leuten in meiner Situation/Alter noch alles angestellt wird, weiß ich nicht, aber ich möchte eben ungern Monate in einer Vollzeitmassnahme verbringen. Die Gretchenfrage ist, ob ich mich erfolgreich dagegen wehren könnte. Eine Massnahme mag man als Geldverschwendung ansehen, aber es ist deren Budget. In Aussicht gestellt wurde jedenfalls schon mal eine, falls es nicht zur "Rentenlösung" kommt.
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Im Tarif IGZ komme ich bei Entgeltgruppe 7 von 9 vorhandenen (7=Meister, 9=Hochschulstudium, was ich habe) auf 2816 brutto/1835 netto, was über meinem ALG liegt.

Solche stellen dürften bei ZAF aber eher selten sein. Und auc dort musst du dich nur auf eine bestimmte stelle bewerben.
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Solche stellen dürften bei ZAF aber eher selten sein. Und auc dort musst du dich nur auf eine bestimmte stelle bewerben.
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Eben.

Außerdem kriegt der Professor Hoffegerlohn, wenn er den Hof fegt.

Die Einstufung erfolgt ja nach der Qualifikation der Stelle und nicht nach der Qualifikation des Bewerbers.

Also nehme Deine Versicherungsansprüche wahr.
 
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