Hallo specht59,
Überlege mal ganz scharf, warum man dir bei der
AfA mit so einem Vorschlag kommt ???
Man weiß sehr genau, dass man dich
NICHT mehr in Arbeit bringen wird und versucht dir einzureden was "besser" für dich wäre
Es ist aber
NUR "besser" für die
AfA , weil sie dann nicht mehr zahlen muss wofür du Jahrelang deine Beiträge aus dem Arbeitslohn entrichtet hast.
Es gibt im
ALGI KEINE rechtliche Regelung dafür, dass man dich ab 63 in die vorzeitige Altersrente schicken könnte ... das gibt es
NUR im
Hartz 4 (
SGB II).
Die Auswirkung der entgangenen Beiträge durch die
AfA und höheren Rentenabschläge sind mir klar. Bei entsprechender Lebensdauer kann es ein fünfstelliger Betrag werden, der einem entgeht.
Und
WARUM denkst du dann überhaupt darüber nach, du hast ein Recht auf das
ALGI und wenn man meint dich noch wieder in Arbeit bringen zu wollen, dann soll man sich mal anstrengen ...
Ich gehe mal davon aus, dass schon dein
ALGI -Betrag höher ist als
JEDES Netto-Einkommen bei einer
ZAF wäre und deine
SB sollten den § 140
SGB III eigentlich auch sehr gut kennen.
Hast du dir den mal durchgelesen, wie es dir schon angeraten wurde ???
https://www.buzer.de/gesetz/6003/a82940.htm Der Anspruch auf die Rente mit 63 ist übrigens mit der Rentenversicherung abgeklärt.
Das mag ja sein, du bist aber
NICHT verpflichtet diese Rente zu beantragen, nur weil du die da schon (unter finanziellen Verlusten lebenslang) bekommen könntest ... lass dir so was bitte nicht einreden.

Verlange für Alles was man dir erzählt die Rechtsgrundlagen.
Es geht mir vor allem darum, mich nicht über einen langen Zeitraum mit Massnahmen und ZAF auseinandersetzen zu müssen.
Ich denke nicht, dass man noch Geld für "Maßnahmen" ausgeben möchte und sicher bist du auch schon gesundheitlich etwas eingeschränkt, dann genügt eine längere
AU -Bescheinigung (vom Arzt deines Vertrauens), dass du daran nicht teilnehmen musst.
Die meisten dieser Maßnahmen (für die schlecht vermittelbaren Oldys) sind zudem
ESF -geförderte Maßnahmen und die dürfen nur an "Freiwillige" verteilt werden.
Das bedeutet, dass man dich per
EGV "überzeugen" muss, die du dann freiwillig unterschreiben sollst ... also (in deinem speziellen Falle)
NIEMALS eine EGV unterschreiben.
Du bekommst darin ganz sicher nicht die von dir erhofften Zusagen, aber ganz schnell eine Maßnahme, die du gar nicht wolltest.
Falls du dann leider länger
AU werden solltest, ist das auch kein großes Problem, nach 6 Wochen endet dann erst mal dein
ALG I und du wirst (zur Krankengeldzahlung in gleicher Höhe) an die
KK übergeben ...
Dann ist erst mal ganz Ruhe mit allen "Wünschen der
AfA ", was nicht bedeutet, dass die
KK dann nicht eigene Ideen haben könnte aber das wäre dann abzuwarten ... zur vorzeitigen Altersrente können die dich aber auch
NICHT zwingen.
Und
JEDER einzelne Monat später bringt dir 0,3 % weniger Abzüge von deiner zukünftigen Rente ...
Ich befürchte hier letztendlich Sperrzeiten, die dann auch den Anspruch verkürzen.
So lange
DU keine
zumutbare Maßnahme oder ein
zumutbares Arbeits-Angebot ablehnst kann man dir
KEINE Sperre auferlegen, für Krankheit (im Notfall) darfst du ja nicht gesperrt werden ...
Auch eine Maßnahme müsste zumutbar und vor Allem (vom Inhalt her) sinnvoll sein für dich, das ist eher selten der Fall ... hat man dir denn schon was "angeboten" in der Richtung ???
Eine vernünftige Arbeitsstelle ist für die kurze verbleibende Zeit unwahrscheinlich. ZAF hingegen könnten mich auch für wenige Monate ausleihen, wobei ich für diese vermutlich auch oberhalb der zumutbaren Bezahlung eine Art Schnäppchen wäre.
Darauf brauchst du dich doch
GAR NICHT bewerben, wenn schon das zu erwartende Netto unter deinem
ALGI liegen würde ... dann ist das
NICHT "zumutbar" nach § 140
SGB III, dafür darfst du
NICHT gesperrt werden.
Zudem wollen
ZAF auch keine Mitarbeiter Ü 60 mehr einstellen, das endet schon spätestens Mitte 50 da haben die kein Interesse mehr an solchen Bewerbern.
Sprich die
SB doch mal darauf an was der § 140
SGB III so für dich bedeutet, die haben eine Informationspflicht, spätestens wenn du das gerne genauer wissen möchtest.
Hast du denn schon Vermittlungs-Vorschläge bekommen von der
AfA oder war das bisher alles "
NUR heisse Luft" ???
Verlangt man von dir konkret (per
EGV könnte das festgelegt werden) nach Stellen zu suchen und Bewerbungen zu schreiben ???
Ohne nachweisbare Zusagen seitens der AFA bin ich trotz Verzichts auf etliche Monate
ALG1 letztlich auf den guten Willen der
AfA angewiesen ist, wie die restliche Zeit als ALG-Empfänger dann aussieht.
Solche Zusagen wirst du
NICHT bekommen aber du kannst dich durchaus auf deine Rechte aus dem
SGB III berufen wenn man versucht dich zu "verschaukeln" und unterschreibe nicht selber, dass du freiwillig auf die mögliche höhere Altesrente verzichten möchtest.
Das wäre rechtlich für die
AfA auch nicht durchsetzbar aber man könnte es versuchen.
Irgendwelche gesetzlichen "Sonderregelungen" gibt es
NICHT mehr, du hast keinen Anspruch auf "Verschonung" (immerhin "boomt" doch der Arbeitsmarkt) und das kannst du dir auch nicht durch einen "Kuhhandel" mit der
AfA verschaffen ...
Die Ruhe wird von ganz alleine eintreten, weil die
SB ohnehin
WISSEN, dass du nicht mehr vermittelt werden kannst, die versuchen nur dich (mit solchen unsauberen Methoden) vorzeitig aus dem Bezug zu bekommen und das wird
NUR DIR finanziell schaden ...
Daher wollte ich hier mal nach Erfahrungen Anderer in ähnlicher Situation fragen.
Es gibt nicht viele Erfahrungen damit, denn es gibt keinen echten Grund sich freiwillig (unter finanziellen Einbußen auf Dauer) zu früh von der
AfA zu "verabschieden", nur weil die das gerne so hätten ...
Eine Sperre kann man nicht so leicht verhängen, wie du das aktuell anzunehmen scheinst, dagegen kann man sich auch wehren wenn die unberechtigt wäre.
Denke gar nicht weiter über eine
EGV nach, die dir da irgendwas "sichern" könnte, die gibt es
NICHT ...

Verlange qualifizierte Beratung und Vermittlung in Arbeit, die den gesetzlichen Vorgaben (bei der
AfA / im
SGB III) entspricht, dann wirst du schnell merken, dass denen dazu nicht mehr viel einfällt.
So lassen sie dich am ehesten bald in Ruhe ...
MfG Doppeloma