Verwirrung um Anzahl geforderter Bewerbungen + Kosten

Leser in diesem Thema...

Roadhog

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
7 Nov 2017
Beiträge
34
Bewertungen
8
Hallo!
Ich bin hier noch sehr grün mit dem Thema, ich wäre darum dankbar, wenn man mir meine Unwissenheit etwas nachsieht.

Zum Thema:

Ich beziehe seit Oktober ALG2 und hatte vor 3 Wochen mein Erstgespräch mit meiner Vermittlerin. Im Gespräch stellte sich heraus, dass ich mich nun als Koch bewerben solle, da ich ja in diesem Bereich einen Facharbeiter vorzuweisen hätte, allerdings sieht sie auch gute Möglichkeiten, mich als Callcenter-Agent vermitteln zu können.

Dann sagte sie mir, ich könnte "mir ja aussuchen", ob ich als Koch oder im Callcenter arbeiten will.

(Ich persönblich strebe aber eine Ausbildung als IT- Systemintegrator an, aber darum soll es hier gerade nicht gehen, denn der eigentliche Fall ist etwas komplizierter, dafür aber ein separater Topic).

Als ich nach der Anzahl der Bewerbungen fragte, sagte sie mir, dass sie "normalerweise" 12 Stück im Monat erwartet, ihr aber auch "eine vernünftige Bewerbung" ausreichen würde.

Man knallte mir dann die EGV hin und ich solle das doch erst mal durchlesen und irgendwann dann unterschreiben. Sie sei jetzt erst mal im Urlaub und das Gespräch wurde schnell beendet.

Nun, 3 Wochen später liegt die EGV hier immer noch rum, nicht unterschrieben. Ich warte dafür bis zum nächsten Termin.

In der EGV heißt es, dass man doch bitte mindestens 2 Bewerbungen im Monat schreiben solle. Da steht auch, dass man sich spät. 3 Werktage nach Erhalt eines VV bewerben solle. 2 Tage später wurde ich bombardiert mit VV , auch im Portal gibt es eine ganze Menge VV .

Nun bin ich vollends verwirrt. Wie viel Bewerbungen sollte ich denn nun im Monat abarbeiten? Jede einzelne die ich bekomme? Nur zwei wie im EGV steht? Nur die postalisch zugesandten, oder auch die im Jobcenter Portal (online)?

Ich war etwas faul, zugegebenermaßen, und bewerbe mich erst jetzt, manche VV sind schon 2 Wochen alt und ich pokerte darauf, dass man mich ja noch nicht sanktionieren könne, weil die EGV noch nicht unterzeichnet wurde. Aber hier im Forum hörte ich jetzt von einer RFB und tatsächlich hängt die auch an den ganzen 20 VV , die ich postalisch bekam, hinten dran. Upps.:doh:

Sollte ich mich jetzt also schon mal warm anziehen?

Auch wurde mir nicht gesagt, wie ich die Bewerbungskosten zu erstattet bekomme. Im EGV steht nichts von Erstattungen von Bewerbungskosten. Nicht, dass ich jetzt 10 Bewerbungen los schicke, 50 € zahle und am Ende darauf sitzen bleibe, weil 1. die EGV nicht unterschrieben wurde und/oder 2. die drei Werktage rum sind und die Bewerbungen null und nichtig sind.

Zusatzfrage: Muss ich denn jede Bewerbung mit Rückschein versenden?


Dazu sei gesagt, dass das 80% nur unliebsame VV sind. Ich tauge sicherlich nicht als Callcenter-Agent (bin sehr introvertiert und hasse Telefongespräche), schon gleich gar nicht, wenn ich dafür über 2 Stunden mit dem Zug und Bus durch die Gegend tuckeln muss. Und da es ja hieß, ich könne "mir es aussuchen" ob Koch oder Callcenter, habe ich diese unliebsamen VV 's auch erst mal tief in meiner Arbeitsmappe verlegt. :bigsmile:
 
Hallo!
Nun, 3 Wochen später liegt die EGV hier immer noch rum, nicht unterschrieben. Ich warte dafür bis zum nächsten Termin.

Lass die doch mal im Forum checken und überlege dir vorsorglich mal einen Gegenvorschlag, den du am besten schriftlich vorlegst und bestätigen lässt.
Aktuell hast du ja noch keine gültige EGV und musst dich eigentlich noch gar nicht freiwillig bewerben.

In der EGV heißt es, dass man doch bitte mindestens 2 Bewerbungen im Monat schreiben solle.

Solltest du die unterschreiben oder als Verwaltungsakt ergehen gilt nur, was da drin steht. Alles was mündlich gelabert wird, kann idR (es gibt auch mündliche VAs) ignoriert werden.
Da steht auch, dass man sich spät. 3 Werktage nach Erhalt eines VV bewerben solle

Ist bei VVs normal.

Jede einzelne die ich bekomme?
Auf jeden VV und die Bewerbungen, die in der gültigen (!) EGV stehen.
Es sei denn es steht in der EGV (eher unwahrscheinlich), dass VVs auf die Pflichtbewerbungen angerechnet werden.

die im Jobcenter Portal (online)?
Nur wenn das in der künftigen EGV vereinbart wäre. Würde ich mich aber nicht darauf einlassen. "Hat ja nicht jeder Internet und PC", bzw. besteht keine Pflicht das zu haben und rechtlich zustehen tut es einem auch nicht. Onlinebewerbungen werden meist auch nicht mehr bezahlt.
Internet kostet ja auch viel Geld.
Ich war etwas faul, zugegebenermaßen, und bewerbe mich erst jetzt, manche VV sind schon 2 Wochen alt und ich pokerte darauf, dass man mich ja noch nicht sanktionieren könne, weil die EGV noch nicht unterzeichnet wurde.
Aber hier im Forum hörte ich jetzt von einer RFB und tatsächlich hängt die auch an den ganzen 20 VV , die ich postalisch bekam, hinten dran. Upps.:doh:

Da frag lieber mal die Spezialisten für EGV . Ich meine, ein VV ist auch ohne EGV bindend. Wie gesagt, lass die EGV erst mal in einem eigenen Topic checken.

Sollte ich mich jetzt also schon mal warm anziehen?
Gut vorbereiten und informieren dürfte auch reichen.

Zusatzfrage: Muss ich denn jede Bewerbung mit Rückschein versenden?
Nur wenn es das JC bezahlt. IdR reicht das Anschreiben als Nachweis dass du dich beworben hast.
Und da es ja hieß, ich könne "mir es aussuchen" ob Koch oder Callcenter,

Sehr plumper Versuch. Für wie blöd hält die dich? Leider übliche Drohgebärden :(
habe ich diese unliebsamen VV 's auch erst mal tief in meiner Arbeitsmappe verlegt. :bigsmile:

Wie gesagt, die sind mW auch ohne EGV bindend!
Bewerbungskostenersatz müsste dir aber auch ohne EGV zustehen, da das nicht voll vom RS umfasst ist.
 
Aktuell hast du ja noch keine gültige EGV und musst dich eigentlich noch gar nicht freiwillig bewerben.
Sehe ich anders. Bewerben soll man sich immer.

Ist bei VVs normal.
Ist es nicht. Mit Pech steht da z.B. nur "innerhalb von drei Tagen".


Auf jeden VV und die Bewerbungen, die in der gültigen (!) EGV stehen.
Es sei denn es steht in der EGV (eher unwahrscheinlich), dass VVs auf die Pflichtbewerbungen angerechnet werden.
VVs zählen immer zu den Pflichtbewerbungen, sobald man sich auf sie bewirbt.
Das Amt mag das anders sehen, hat aber Unrecht und im Zweifel muss man dann klagen.

@Roadhog:
Ich kenne das nur so, dass die VVs in der Jobbörse die selben sind, die per Post kommen.

Auf die, die eine Rechtsfolgebelehrung haben, hättest du dich innerhalb drei Werktagen bewerben müssen. (Es sei denn die sind unzumutbar, was schwer zu beweisen ist und imho fast nie zutrifft.)

Dir droht jetzt imho Sanktion, auch ohne EGV .
Ich würde mich zur Vermeidung schleunigst (das heißt spätestens morgen gehen die in den Briefkasten und zwar vor der letzten Leerung) auf alle VV bewerben, die per Post kamen und Rechtfolgebelehrungen hatten.
= Meine Meinung

Aktuell musst du dich auf alle zumutbaren VVs mit Rechtsfolgebelehrung bewerben.
Mit unterschriebener EGV wären es mindestens 2 Bewerbungen im Monat und die VVs würden dazuzählen. Bekommst du mehr als 2 VVs im Monat müsstest du dich trotzdem auf alle zumutbaren VVs mit Rechtsfolgebelehrung bewerben.

Ein Termin, bei dem du dann die EGV unterscheiben sollst, ist nicht der übliche, vom Gesetzgeber vorgesehene Vorgang. Normal sollte die dann einfach per Post als Verwaltungsakt kommen mit dem selben Inhalt. Dann kannst du widersprechen.
 
Oh man, hätten sie mir das dann nicht einfach mal sagen können? Tja, dann sieht es so aus, als habe ich diese Woche noch einiges zu tun. :flame:

Mich würde es noch mehr ärgern, wenn ich die 10 Bewerbungen jetzt abschicke und dann trotzdem Sanktionen kassiere, dann hätte ich es mir ja gleich sparen können. Zumindest 8 davon sind für mich eh nicht interessant.
 
Ob die "interessant" sind hat nichts damit zu tun, ob du dich bewerben musst.

Beantrage dann auf jeden Fall nachweisbar die Erstattung der Bewerbungskosten. Geht formlos. Die schreiben dann schon, wenn sie noch was wollen.
 
Oh man, hätten sie mir das dann nicht einfach mal sagen können?

:sorry:, aber in jedem VV steht, dass man sich umgehend bewerben soll. Auch wenn du derzeit keine gültige EGV hast, in der die Frist für die Bewerbung auf einen VV genauer definiert ist, bedeutet das Wort umgehend, dass du dich zeitnah nach Eintreffen des VV bewerben sollst.

Mich würde es noch mehr ärgern, wenn ich die 10 Bewerbungen jetzt abschicke und dann trotzdem Sanktionen kassiere, dann hätte ich es mir ja gleich sparen können.

Auch wenn du dich jetzt mit einiger zeitlicher Verzögerung auf diese VV bewirbst, kann dich das JC sanktionieren. Das JC könnte in dieser zeitlichen Verzögerung eine Vereitelung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sehen. Selbst wenn du jetzt Absagen bekommen solltest, weil diese Stellen jetzt vergeben sind, könnte das JC argumentieren, dass du bei rechtzeitiger Bewerbung eine realistische Chance auf eine dieser Stelle hättest haben können.

:sorry:, aber so tickt nunmal das JC .

Zumindest 8 davon sind für mich eh nicht interessant.

Das spielt im Geltungsbereich des SGB II überhaupt keine Rolle. Es zählt nur, ob eine Stelle für jemanden persönlich zumutbar ist oder nicht.
 
Auch wenn du dich jetzt mit einiger zeitlicher Verzögerung auf diese VV bewirbst, kann dich das JC sanktionieren. Das JC könnte in dieser zeitlichen Verzögerung eine Vereitelung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit sehen. Selbst wenn du jetzt Absagen bekommen solltest, weil diese Stellen jetzt vergeben sind, könnte das JC argumentieren, dass du bei rechtzeitiger Bewerbung eine realistische Chance auf eine dieser Stelle hättest haben können.

:sorry:...aber dann kann ich diese 10 VV auch als Klopapier nutzen. Meins ist gerade ohnehin alle, brauch das Geld ja demnächst.

Edit:

Da steht aber nichts drauf von wegen "innerhalb 3 Werktage" bewerben.

Wollte ich nur mal anmerken.
 
Da steht aber nichts drauf von wegen "innerhalb 3 Werktage" bewerben.

Wollte ich nur mal anmerken.
Das ist gut. Vermutlich steht aber "umgehend" drinnen? Wenn du dich morgen noch bewirbst zeigt das zumindest guten Willen und du stehst besser da, als wenn du nun wirklich gar nichts mehr machst.

Ich würde es machen. Deine Entscheidung.
 
Ja, vll. lässt sich die SB etwas bequatschen. Ich mein, da steht nirgends drin, dass die Bewerbungen nach 3 Werktagen verschickt werden sollen (auch nicht umgehend). Nur, dass ich mich bewerben soll. Das habe ich dann morgen getan, Pflicht erfüllt. :biggrin:

Trotzdem bleib ich dabei, man hätte mir auch einfach klipp und klar sagen können, dass ich jede VV bearbeiten soll, davon war im Gespräch nie die Rede. Ich finde schon, dass das etwas unfair ist, sollte mir jetzt 30% "Ablass" drohen.

Ich könnte ja widersprechen, aber da gäbe es wohl kaum eine Chance.


Ach, diese Verbrecher. :icon_evil:
 
Ich könnte ja widersprechen, aber da gäbe es wohl kaum eine Chance.
Deine Chancen sehen immer besser aus.
Die Bewerbung innerhalb 3 Werktagen steht nur in der nicht unterschriebenen EGV und in den VVs steht nichtmal dass du dich umgehend bewerben sollst?

Berichtigt mich aber so sehe ich gar keine Gefahr einer Sanktion, wenn du dich morgen bewirbst.
 
Jetzt hast du mich noch mal veranlasst, diesmal sehr genau diese Rechtsbelehrungen zu lesen.

Da sind tatsächlich keinerlei Zeitangaben drin. Nur, dass man nicht mit negativen Bewerbungsverhalten auffallen sollte. Das könnte natürlich so ausgelegt werden, wenn ich 2-3 Wochen später erst eine Bewerbung bearbeite.

Der Rest ist der selbe Kauderwelsch wie auch in der EVG, also unbedingte Mitwirkungspflicht und 3-Monatige Sanktionen, sofern man nicht artig war.

Vielleicht habe ich dann tatsächlich noch Glück.
 
Hallo Roadhog, :welcome:

so ganz hast du noch nicht verstanden wo du "angekommen bist" ... im SGB II hat man sich auf ALLE zumutbaren VV zu bewerben, eine EGV ist dafür NICHT erforderlich.

Es gibt auch keinen "Wunschberuf" mehr, wenn du gelernter Koch bist darfst du dich natürlich auch auf solche Stellen bewerben ... konkret steht im § 10 SGB II alles dazu drin.

Ja, vll. lässt sich die SB etwas bequatschen.

Das was "bequatschen" keinen Wert hat solltest du doch nun schon bemerkt haben ... was so "erzählt" wird hat KEINE Bedeutung ... :icon_evil:

Ich mein, da steht nirgends drin, dass die Bewerbungen nach 3 Werktagen verschickt werden sollen (auch nicht umgehend). Nur, dass ich mich bewerben soll. Das habe ich dann morgen getan, Pflicht erfüllt.

Was da so drin steht in den VV kannst du ja nur selber wissen, wir kennen den Text ja nicht, in der Regel steht schon dabei, dass man sich "umgehend" oder innerhalb 3 Werktagen zu bewerben hat.

Letztlich ist es immer besser sich überhaupt zu bewerben, soweit die VV auch eine Rechts-Folgenbelehrung (RFB ) haben, als sich an diese Fristen "zu klammern" ... die SB weiß schließlich nicht wann genau du die VV per Post erhalten hast.

Was da genau drauf steht musst du eben nachlesen, das braucht dir die SB nicht extra im Termin zu erklären ... :icon_evil:

Was dir NUR in der JobBörse angezeigt wird kannst du ignorieren, darauf musst du dich überhaupt NICHT bewerben, denn da gibt es garantiert keine verbindlichen RFB .

Das sind in der Regel "unverbindliche Stelleninformationen" und noch ist man nicht verpflichtet überhaupt einen PC zu besitzen und sich für die JB überhaupt zu interessieren, es sei denn du verpflichtest dich dazu mit einer Unterschrift auf einer EGV .

So ein Inhalt wäre für mich schon Grund genug das NICHT zu unterschreiben ...

Trotzdem bleib ich dabei, man hätte mir auch einfach klipp und klar sagen können, dass ich jede VV bearbeiten soll, davon war im Gespräch nie die Rede.

Einen VV wo RFB drauf stehen MUSS man IMMER bearbeiten, wozu brauchst du da noch weitere mündliche Erklärungen ???

Liste deine Bewerbungen (auch auf die VV ) dann "formlos" auf und reiche die zur Kostenerstattung (aus dem Vermittlungsbudget) ein (gegen Eingangsbestätigung auf einer Kopie), damit ist ein schriftlicher Antrag gestellt der beantwortet (entschieden) werden muss vom JC .

Zahlt man dir das ausgelegte Geld nicht umgehend wieder zurück, dann gibt es eben keine Berwerbungen mehr, im Regelsatz ist KEIN GELD dafür vorgesehen, der ist für deinen Lebensunterhalt gedacht.

Ich finde schon, dass das etwas unfair ist, sollte mir jetzt 30% "Ablass" drohen.

Das hat mit Fairness wenig zu tun, wenn man dir die Kostenerstattung (auch für VV ) schriftlich ablehnen sollte, dann hast du was in der Hand, um dich an geeigneten Stellen zu beschweren ...

Vor einer Sanktion muss man dich "anhören" und du darfst dich dazu äußern (schriftlich und nachweislich bitte) warum du die Bewerbungen nicht in der Menge tätigen konntest = KEIN Geld ...

Ich könnte ja widersprechen, aber da gäbe es wohl kaum eine Chance.

Nicht unbedingt, es gibt schon einige Urteile dazu, dass man aus seinem Regelsatz keine Bewerbungen bezahlen muss, zumindest ist das kurzfristig vom JC zu erstatten nach Antragstellung ...

Es liegt an dir die richtigen Wege zu gehen und nicht nur auf irgendwelches "Gesabbel" deiner SB hereinzufallen.

Bei CallCentern soll man sich meist telefonisch bewerben, da sortieren die schon aus, wer sich da wie auszudrücken weiß, es ist also nicht sehr schwer sich da "ungeeignet" zu zeigen.

Einige Husten-Anfälle, Dialekt und "sich alles aus der Nase ziehen lassen" genügt da meist schon um für den AG uninteressant zu werden.
Du hast dich beworben, warst aber leider nicht geeignet ...:first:

MfG Doppeloma
 
Mich würde es noch mehr ärgern, wenn ich die 10 Bewerbungen jetzt abschicke und dann trotzdem Sanktionen kassiere, dann hätte ich es mir ja gleich sparen können. Zumindest 8 davon sind für mich eh nicht interessant.

Hallo Roadhog,

ich kann da aus eigener Erfahrung berichten:
Ich bekam im April eine neue SB aus dem Projekt "Intensiv beraten und vermitteln". Neben den unerfreulichen Gesprächsverlauf (ohne Beistand) in der Folge für den Monat 28 VV , bis auf 4 alle mit RFB . Auf Anfrage natürlich auch ohne Kostenerstattung für Bewerbungen, "da E-Mail und Online-Bewerbungen ja nichts kosten". Ich sah mich daher genötigt, mich rechtskundig informieren zu lassen, wo denn die Grenzen liegen, da mir Fälle von Leidensgenossen bekannt sind, die über das ganze Jahr nicht so viele VV bekommen, wie ich im April und dazu teilweise auch noch mit Bewerbungskostenerstattung. Die meisten dieser VV waren ebenso unpassend wie bei dir und fast durchgängig über ZAF .
Folgendes wurde geraten:
vorrangig achtgeben auf VV mit RFB , während solche ohne RFB zur Not ignoriert werden können.
Laut diverser Urteile wird generell bis 10 Bewerbungen pro Monat davon ausgegangen, daß diese Anzahl zumutbar ist für den Hilfeempfänger. Wird diese Zahl überschritten, muß auf jeden Fall sichergestellt sein, daß das Jobcenter die entstehenden Kosten trägt, da sie nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind. Da es für die erstattungsfähigen jährlichen Bewerbungskosten bei den Jobcentern zumeist eine Obergrenze gibt, ergibt sich damit schon eine natürliche Grenze, die bei 10 pro Monat abgedeckt sind.

Ich selber habe dann im April bei ca. der 15. Zwangsbewerbung gestoppt und beim Folgetermin (mit Beistand) der SB die jeweiligen Gerichtsurteile unter die Nase gerieben.
Danach sank die Anzahl der VV durch das Jobcenter ganz erheblich.

Was deine Ängste bzgl. der verspäteten Bewerbungen angehen, so hängt dies davon ab, auf welche Firmen du dich bewerben mußtest. "Normale" Firmen ignorieren zumeist die Rückmeldeschreiben, die bei sanktionsbewehrten VV zugleich an die potentiellen Arbeitgeber weitergeleitet werden. ZAF sind daleider häufig nachtragend, wenn der Bewerber nicht spurt.
 
Was deine Ängste bzgl. der verspäteten Bewerbungen angehen, so hängt dies davon ab, auf welche Firmen du dich bewerben mußtest. "Normale" Firmen ignorieren zumeist die Rückmeldeschreiben, die bei sanktionsbewehrten VV zugleich an die potentiellen Arbeitgeber weitergeleitet werden. ZAF sind daleider häufig nachtragend, wenn der Bewerber nicht spurt.

Also ich hab bisher nur von "normalen" Unternehmen eine VV zugeschickt bekommen. Das mit dem ZAF werde ich mir merken, danke.

Bei den Bewerbungskosten werde ich sie beim nächsten Termin mal ansprechen. Ich verschicke in der Regel nur schriftlich, außer es ist ein gewünschter AG . Da kommt dann schon etwas Geld zusammen.

Anscheinend hat sich dort auch etwas verschlechtert. Früher hatte ich nur einen Zettel bekommen, musste dort meine Bewerbungen eintragen und hab das Geld dafür bekommen. Das war aber kurze Zeit nach meiner Ausbildung bei der AfA . Die waren auch sehr unfreundlich, aber die war ich los, als ich mein Abi nachgeholt hatte. :icon_evil:


Das was "bequatschen" keinen Wert hat solltest du doch nun schon bemerkt haben ... was so "erzählt" wird hat KEINE Bedeutung ...

Anscheinend schon. Ich sollte sanktioniert werden, weil ich zum ersten Termin nicht erschien, unbeabsichtigt. Hab ihr die Gründe sachlich genannt, sie hat dann mit der Teamleitung gesprochen und es wurde aufgehoben.

Das hat doch immer der SB zu entscheiden, ob was gemacht wird. Wenn der das nicht will, dann wirds auch nicht gemacht.


Einen VV wo RFB drauf stehen MUSS man IMMER bearbeiten, wozu brauchst du da noch weitere mündliche Erklärungen ???

Wie Holler2008 schrieb, als ALG2 Neuling weiß man einen freuchten schei*.


Aber nu habt ihr mich ja aufgeklärt. Ich werde die jetzt erst mal wegschicken und dann Antrag auf Bewerbungskosten stellen.

Ich kann euch ja dann sagen, wie es ausgegangen ist.
 
Das hat doch immer der SB zu entscheiden, ob was gemacht wird. Wenn der das nicht will, dann wirds auch nicht gemacht.

Roadhog,

es ist leider so, daß in dem ganzen ALG2-System den SB oder Fallmanagern eine viel zu große Machtfülle zugestanden wird und es von deren Wohlwollen abhängt, ob man dir halbwegs freundlich und unterstützend ggü. tritt oder ob dort jemand sitzt, der dich um jeden Preis (Sch...Job, Maßnahme, Sanktion) weghaben will. Deshalb ist es bei SB -Wechsel immer wichtig auszuloten, was für ein Mensch dir ggü.sitzt. Meine ersten beiden SB waren noch ok und ich konnte dort ohne Probleme ohne Beistand den Termin überstehen, obwohl ich eher als introvertiert gelte. Die aktuelle hat dies beim Ersttermin ausgenutzt und mich regelrecht überfahren, so daß ich ab dem 2. Termin nicht mehr ohne Beistand dort erscheine und gezwungenermaßen bestimmte Info´s zu gesetzliche Regelungen im SGB2 (u.a. Anzahl Bewerbungen, Bewerbungskostenerstattung, Zumutbarkeit von beruflichen Umzügen, etc.) einholen mußte. Seit ich mit Beistand aufschlage und auf bestimmte Belange der SB mit profunden Wissen antworte, hat sie mehrere Gänge zurückgeschaltet, weil ich es ihr nicht mehr so leicht mache, mit mir Schlitten zu fahren.
 
Was deine Ängste bzgl. der verspäteten Bewerbungen angehen, so hängt dies davon ab, auf welche Firmen du dich bewerben mußtest. "Normale" Firmen ignorieren zumeist die Rückmeldeschreiben, die bei sanktionsbewehrten VV zugleich an die potentiellen Arbeitgeber weitergeleitet werden. ZAF sind daleider häufig nachtragend, wenn der Bewerber nicht spurt.
Also ich hab bisher nur von "normalen" Unternehmen eine VV zugeschickt bekommen. Das mit dem ZAF werde ich mir merken, danke.

@ Roadhog,

darauf solltest du dich aber nicht zu sehr verlassen. Es kann auch unter normalen AG schwarze Schafe geben, die bei aus ihrer Sicht unpassendem Bewerberverhalten, dieses an die AfA oder das JC melden.

Bei den Bewerbungskosten werde ich sie beim nächsten Termin mal ansprechen. Ich verschicke in der Regel nur schriftlich, außer es ist ein gewünschter AG . Da kommt dann schon etwas Geld zusammen.

Hast du einen Antrag für die Erstattung der Bewerbungskosten bei deinem Termin im JC erhalten? Bedenke bitte, dass du alle deine Kostenbestandteile für eine Bewerbung auch nachweisen können musst.

Wie Holler2008 schrieb, als ALG2 Neuling weiß man einen freuchten schei*.

Normalerweise kommt man aus dem ALG 1 in das ALG 2 oder bist du direkt in das ALG 2 gefallen? Im ALG 1 gelten ähnliche Regelungen bezüglich der Bewerbungen auf VV wie im ALG 2 .

Ich kann euch ja dann sagen, wie es ausgegangen ist.

Das wäre sehr praktisch, wenn du uns hier auf dem Laufenden halten könntest.
 
Hast du einen Antrag für die Erstattung der Bewerbungskosten bei deinem Termin im JC erhalten? Bedenke bitte, dass du alle deine Kostenbestandteile für eine Bewerbung auch nachweisen können musst.

Also meine SB hat mir da nichts gegeben. Sicher, ich hätte auch selber mal nachfragen können, aber ich bin da leider in dem Gespräch nicht drauf gekommen.

Weil du es noch mal ansprichst:

Wie weise ich jetzt genau eine Bewerbung nach, die ich schriftlich abschicke?

Die VV 's haben ja nur einen Zettel dran, bei denen ich ankreuzen muss, wann ich mich dort beworben habe und ob ich angenommen wurde, oder eben nicht (mit Grund). Das allein abzugeben, reicht ja sicher nicht aus.

Sollte ich mir da erst mal so einen "Antrag für die Erstattung der Bewerbungskosten" vom JC holen?

Normalerweise kommt man aus dem ALG 1 in das ALG 2 oder bist du direkt in das ALG 2 gefallen? Im ALG 1 gelten ähnliche Regelungen bezüglich der Bewerbungen auf VV wie im ALG 2 .

Nach einem Studium, egal ob nun abgeschlossen, oder nicht, landet man in der Regel gleich in ALG2. Man hat ja nicht gearbeitet, im Sinne von "normaler Arbeit".
 
Also meine SB hat mir da nichts gegeben. Sicher, ich hätte auch selber mal nachfragen können, aber ich bin da leider in dem Gespräch nicht drauf gekommen.

Das könnte jetzt etwas schwierig werden, denn der Antrag muss normalerweise vor der Entstehung der Kosten gestellt werden.

Wie weise ich jetzt genau eine Bewerbung nach, die ich schriftlich abschicke?

Die VV 's haben ja nur einen Zettel dran, bei denen ich ankreuzen muss, wann ich mich dort beworben habe und ob ich angenommen wurde, oder eben nicht (mit Grund). Das allein abzugeben, reicht ja sicher nicht aus.

Bei einem VV reicht dieser Bogen als Nachweis einer Bewerbung aus, denn du unterschreibst, dass du diese Bewerbung tatsächlich verschickt hast.

Sollte ich mir da erst mal so einen "Antrag für die Erstattung der Bewerbungskosten" vom JC holen?

Das solltest du auf jeden Fall. Zumindest werden dir damit dann zukünftige Bewerbungen erstattet.
 
@Roadhog: Die Regelungen bezüglich der Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge sind bei ALG2 schärfer als bei ALG1. Bei ALG1 können Vermittlungsvorschläge als unzumutbar gelten, wenn der Verdienst zu niedrig ist. Das gibt es bei Hartz4 de facto nicht. Man muss sich auf jeden noch so mies bezahlten Job bewerben, um nicht sanktioniert zu werden.
 
Mich wundert, dass die VV keinen Hinweis enthalten, dass man sich innerhalb gewisser Zeit (idR 3 Tage) bewerben muss.
Das ist ungewöhnlich, da VV wohl meist standardisiert sind.
Bei welchen ohne Rfb leuchtet mir das ein (freiwillig), bei VV mit RfB aber nicht (Zwang).
 
Bisher hat das Jobcenter sich nicht dazu gemeldet. Dennen interessiert weder die nicht unterschriebene EGV , noch die Ergebniszettel der VV .

Und da ich gerade in einer Maßnahme bin, bekomme ich auch nichts mehr an VV 's oder ähnlichen.
 
Zurück
Oben Unten