Roadhog
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 7 Nov 2017
- Beiträge
- 34
- Bewertungen
- 8
Hallo!
Ich bin hier noch sehr grün mit dem Thema, ich wäre darum dankbar, wenn man mir meine Unwissenheit etwas nachsieht.
Zum Thema:
Ich beziehe seit Oktober ALG2 und hatte vor 3 Wochen mein Erstgespräch mit meiner Vermittlerin. Im Gespräch stellte sich heraus, dass ich mich nun als Koch bewerben solle, da ich ja in diesem Bereich einen Facharbeiter vorzuweisen hätte, allerdings sieht sie auch gute Möglichkeiten, mich als Callcenter-Agent vermitteln zu können.
Dann sagte sie mir, ich könnte "mir ja aussuchen", ob ich als Koch oder im Callcenter arbeiten will.
(Ich persönblich strebe aber eine Ausbildung als IT- Systemintegrator an, aber darum soll es hier gerade nicht gehen, denn der eigentliche Fall ist etwas komplizierter, dafür aber ein separater Topic).
Als ich nach der Anzahl der Bewerbungen fragte, sagte sie mir, dass sie "normalerweise" 12 Stück im Monat erwartet, ihr aber auch "eine vernünftige Bewerbung" ausreichen würde.
Man knallte mir dann die EGV hin und ich solle das doch erst mal durchlesen und irgendwann dann unterschreiben. Sie sei jetzt erst mal im Urlaub und das Gespräch wurde schnell beendet.
Nun, 3 Wochen später liegt die EGV hier immer noch rum, nicht unterschrieben. Ich warte dafür bis zum nächsten Termin.
In der EGV heißt es, dass man doch bitte mindestens 2 Bewerbungen im Monat schreiben solle. Da steht auch, dass man sich spät. 3 Werktage nach Erhalt eines VV bewerben solle. 2 Tage später wurde ich bombardiert mit VV , auch im Portal gibt es eine ganze Menge VV .
Nun bin ich vollends verwirrt. Wie viel Bewerbungen sollte ich denn nun im Monat abarbeiten? Jede einzelne die ich bekomme? Nur zwei wie im EGV steht? Nur die postalisch zugesandten, oder auch die im Jobcenter Portal (online)?
Ich war etwas faul, zugegebenermaßen, und bewerbe mich erst jetzt, manche VV sind schon 2 Wochen alt und ich pokerte darauf, dass man mich ja noch nicht sanktionieren könne, weil die EGV noch nicht unterzeichnet wurde. Aber hier im Forum hörte ich jetzt von einer RFB und tatsächlich hängt die auch an den ganzen 20 VV , die ich postalisch bekam, hinten dran. Upps.
Sollte ich mich jetzt also schon mal warm anziehen?
Auch wurde mir nicht gesagt, wie ich die Bewerbungskosten zu erstattet bekomme. Im EGV steht nichts von Erstattungen von Bewerbungskosten. Nicht, dass ich jetzt 10 Bewerbungen los schicke, 50 € zahle und am Ende darauf sitzen bleibe, weil 1. die EGV nicht unterschrieben wurde und/oder 2. die drei Werktage rum sind und die Bewerbungen null und nichtig sind.
Zusatzfrage: Muss ich denn jede Bewerbung mit Rückschein versenden?
Dazu sei gesagt, dass das 80% nur unliebsame VV sind. Ich tauge sicherlich nicht als Callcenter-Agent (bin sehr introvertiert und hasse Telefongespräche), schon gleich gar nicht, wenn ich dafür über 2 Stunden mit dem Zug und Bus durch die Gegend tuckeln muss. Und da es ja hieß, ich könne "mir es aussuchen" ob Koch oder Callcenter, habe ich diese unliebsamen VV 's auch erst mal tief in meiner Arbeitsmappe verlegt.
Ich bin hier noch sehr grün mit dem Thema, ich wäre darum dankbar, wenn man mir meine Unwissenheit etwas nachsieht.
Zum Thema:
Ich beziehe seit Oktober ALG2 und hatte vor 3 Wochen mein Erstgespräch mit meiner Vermittlerin. Im Gespräch stellte sich heraus, dass ich mich nun als Koch bewerben solle, da ich ja in diesem Bereich einen Facharbeiter vorzuweisen hätte, allerdings sieht sie auch gute Möglichkeiten, mich als Callcenter-Agent vermitteln zu können.
Dann sagte sie mir, ich könnte "mir ja aussuchen", ob ich als Koch oder im Callcenter arbeiten will.
(Ich persönblich strebe aber eine Ausbildung als IT- Systemintegrator an, aber darum soll es hier gerade nicht gehen, denn der eigentliche Fall ist etwas komplizierter, dafür aber ein separater Topic).
Als ich nach der Anzahl der Bewerbungen fragte, sagte sie mir, dass sie "normalerweise" 12 Stück im Monat erwartet, ihr aber auch "eine vernünftige Bewerbung" ausreichen würde.
Man knallte mir dann die EGV hin und ich solle das doch erst mal durchlesen und irgendwann dann unterschreiben. Sie sei jetzt erst mal im Urlaub und das Gespräch wurde schnell beendet.
Nun, 3 Wochen später liegt die EGV hier immer noch rum, nicht unterschrieben. Ich warte dafür bis zum nächsten Termin.
In der EGV heißt es, dass man doch bitte mindestens 2 Bewerbungen im Monat schreiben solle. Da steht auch, dass man sich spät. 3 Werktage nach Erhalt eines VV bewerben solle. 2 Tage später wurde ich bombardiert mit VV , auch im Portal gibt es eine ganze Menge VV .
Nun bin ich vollends verwirrt. Wie viel Bewerbungen sollte ich denn nun im Monat abarbeiten? Jede einzelne die ich bekomme? Nur zwei wie im EGV steht? Nur die postalisch zugesandten, oder auch die im Jobcenter Portal (online)?
Ich war etwas faul, zugegebenermaßen, und bewerbe mich erst jetzt, manche VV sind schon 2 Wochen alt und ich pokerte darauf, dass man mich ja noch nicht sanktionieren könne, weil die EGV noch nicht unterzeichnet wurde. Aber hier im Forum hörte ich jetzt von einer RFB und tatsächlich hängt die auch an den ganzen 20 VV , die ich postalisch bekam, hinten dran. Upps.

Sollte ich mich jetzt also schon mal warm anziehen?
Auch wurde mir nicht gesagt, wie ich die Bewerbungskosten zu erstattet bekomme. Im EGV steht nichts von Erstattungen von Bewerbungskosten. Nicht, dass ich jetzt 10 Bewerbungen los schicke, 50 € zahle und am Ende darauf sitzen bleibe, weil 1. die EGV nicht unterschrieben wurde und/oder 2. die drei Werktage rum sind und die Bewerbungen null und nichtig sind.
Zusatzfrage: Muss ich denn jede Bewerbung mit Rückschein versenden?
Dazu sei gesagt, dass das 80% nur unliebsame VV sind. Ich tauge sicherlich nicht als Callcenter-Agent (bin sehr introvertiert und hasse Telefongespräche), schon gleich gar nicht, wenn ich dafür über 2 Stunden mit dem Zug und Bus durch die Gegend tuckeln muss. Und da es ja hieß, ich könne "mir es aussuchen" ob Koch oder Callcenter, habe ich diese unliebsamen VV 's auch erst mal tief in meiner Arbeitsmappe verlegt.
