SchnuffyPurzel
Elo-User*in
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- 20 Juni 2009
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Hallo,
ich stelle meine Fragen mal in den allgemeinen Teil, da ich nicht genau weiß, wo genau ich die eigentlich einordnen soll.
Erstmal ein kurzer Überblick über die Verhältnisse von meinem Mann und mir.
Mein Mann:
- MS, gdb 50 mit Merkzeichen G, Pflegestufe 1
- keine abgeschlossene Ausbildung
- Abitur am Abendgymnasium nachgeholt
- danach 2 Jahre studiert aber jetzt abgebrochen, da er aufgrund seiner Krankheit das Studium nicht packt.
Ich:
- Studentin beurlaubt (mein letztes Urlaubssemester läuft bis März 2010)
- mir fehlt nur noch die Abschlußarbeit um mein Studium abzuschließen.
- krankgeschrieben ( 78 laufen im November diesen Jahres ab)
- arbeitslos geworden während der Krankheit da die Firma Insolvenz gegangen ist
- Pflege meinen Mann (Pflegestufe 1)
- selber 5 mal die Woche in Behandlung
Nun mussten wir notgedrungen Hartz 4 beantragen, da ab Oktober das Bafög meines Mannes wegfällt.
Den Antrag für die Geldzahlungen haben wir schon bei der Gemeinde abgegeben. Für die Arbeitsvermittlung müssen wir morgen zum Zentrum für Arbeit in die Kreisstadt.
Nun bin ich wohl oder übel ein Sondersondersonderfall.
Die Gemeinde und das Zentrum für Arbeit waren beide zwar nicht „sehr“ ablehnend aber man merkte schon, dass sie versuchen mir Hartz 4 zu verweigern bzw. mich zum Abbruch des Studiums zu bewegen. Morgen soll nun das Gespräch deswegen mi mir stattfinden. Ich solle mir schon mal andere berufliche Perspektiven überlegen, da es ansonsten schwierig werden würde mir zu helfen.
Das klingt für mich schon bedenklich, um es nett auszdrücken.
Als beurlaubte Studentin habe ich Anspuch auf Hartz 4 soweit ich das rausgefunden hab. Ist dies richtig?
Ab November bin ich aus dem Krankengeldbezug raus und ab da bin ich dann arbeitslos. Kriege ich dann ALG plus ergänzend Hartz 4, oder nur Hartz 4 und mein ALG ruht weiterhin? Falls ich weiterhin krank bin, reicht eine normale AU vom Arzt?
Was kann ich dem ZfA denn erwidern wenn sie, wie es schon angeklungen ist, mich dazu drängen wollen mein fast (!) fertiges Studium abzubrechen?
Wenn ich gesund bin, und ergänzend Hartz 4 bekomme, kann ich dann meine Abschlußarbeit schreiben? Ich bin ja weiterhin beurlaubt. Dafür brauch man nicht aktiv eingeschrieben zu sein.
Und nun noch eine letzte Frage:
Mein Mann möchte gerne arbeiten aber er ist ja nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig. Sollten wir auf eine ärtzliche Begutachtung bei der Arge pochen oder es lieber sein lassen? So wie ich das hier gelesen hab kann es Vor und Nachteile haben.
Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Geduld.
ich stelle meine Fragen mal in den allgemeinen Teil, da ich nicht genau weiß, wo genau ich die eigentlich einordnen soll.
Erstmal ein kurzer Überblick über die Verhältnisse von meinem Mann und mir.
Mein Mann:
- MS, gdb 50 mit Merkzeichen G, Pflegestufe 1
- keine abgeschlossene Ausbildung
- Abitur am Abendgymnasium nachgeholt
- danach 2 Jahre studiert aber jetzt abgebrochen, da er aufgrund seiner Krankheit das Studium nicht packt.
Ich:
- Studentin beurlaubt (mein letztes Urlaubssemester läuft bis März 2010)
- mir fehlt nur noch die Abschlußarbeit um mein Studium abzuschließen.
- krankgeschrieben ( 78 laufen im November diesen Jahres ab)
- arbeitslos geworden während der Krankheit da die Firma Insolvenz gegangen ist
- Pflege meinen Mann (Pflegestufe 1)
- selber 5 mal die Woche in Behandlung
Nun mussten wir notgedrungen Hartz 4 beantragen, da ab Oktober das Bafög meines Mannes wegfällt.
Den Antrag für die Geldzahlungen haben wir schon bei der Gemeinde abgegeben. Für die Arbeitsvermittlung müssen wir morgen zum Zentrum für Arbeit in die Kreisstadt.
Nun bin ich wohl oder übel ein Sondersondersonderfall.
Die Gemeinde und das Zentrum für Arbeit waren beide zwar nicht „sehr“ ablehnend aber man merkte schon, dass sie versuchen mir Hartz 4 zu verweigern bzw. mich zum Abbruch des Studiums zu bewegen. Morgen soll nun das Gespräch deswegen mi mir stattfinden. Ich solle mir schon mal andere berufliche Perspektiven überlegen, da es ansonsten schwierig werden würde mir zu helfen.
Das klingt für mich schon bedenklich, um es nett auszdrücken.
Als beurlaubte Studentin habe ich Anspuch auf Hartz 4 soweit ich das rausgefunden hab. Ist dies richtig?
Ab November bin ich aus dem Krankengeldbezug raus und ab da bin ich dann arbeitslos. Kriege ich dann ALG plus ergänzend Hartz 4, oder nur Hartz 4 und mein ALG ruht weiterhin? Falls ich weiterhin krank bin, reicht eine normale AU vom Arzt?
Was kann ich dem ZfA denn erwidern wenn sie, wie es schon angeklungen ist, mich dazu drängen wollen mein fast (!) fertiges Studium abzubrechen?
Wenn ich gesund bin, und ergänzend Hartz 4 bekomme, kann ich dann meine Abschlußarbeit schreiben? Ich bin ja weiterhin beurlaubt. Dafür brauch man nicht aktiv eingeschrieben zu sein.
Und nun noch eine letzte Frage:
Mein Mann möchte gerne arbeiten aber er ist ja nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig. Sollten wir auf eine ärtzliche Begutachtung bei der Arge pochen oder es lieber sein lassen? So wie ich das hier gelesen hab kann es Vor und Nachteile haben.
Vielen Dank schon mal im Vorraus für eure Geduld.