Ausgestossener
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Hartz IV Bezieher haben das Recht einen Verwertungsausschluss bei einer Lebensversicherung vertraglich auch im Nachhinein zu vereinbaren, um eine Anrechnung Hartz IV-Leistungen zu verhindern. Ein Verwertungsausschluss sei nicht rechtswidrig urteilte nunmehr das Sozialgericht Mainz und gab einer Klage statt (AZ: S 4 AS 446/11).
Das SG Mainz scheint mittlerweile eine für uns Betroffene relativ "gute Adresse" zu werden.
Selbst erstinstanzlich kommen Leistunsgberechtigte mittlerweile zu ihrem Recht.
Gut so, wie ich finde!
Das SG Mainz scheint mittlerweile eine für uns Betroffene relativ "gute Adresse" zu werden.
Selbst erstinstanzlich kommen Leistunsgberechtigte mittlerweile zu ihrem Recht.
Gut so, wie ich finde!